Leitfaden für Unternehmen zum Gesundheitsdatenschutz

Leitfaden für Unternehmen zum Gesundheitsdatenschutz

21. Oktober 2025

Das Thema Gesundheitsdatenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen von Patienten in die Gesundheitsversorgung. In einer Zeit, in der digitale Gesundheitsanwendungen und die elektronische Patientenakte immer mehr an Bedeutung gewinnen, rückt der Datenschutz in der medizinischen Branche zunehmend in den Fokus. Für Unternehmen im Gesundheitswesen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen und andere Gesundheitsdienstleister, ist es entscheidend, den rechtlichen Anforderungen an medizinische Daten gerecht zu werden und gleichzeitig die sensiblen Gesundheitsdaten ihrer Patienten effektiv zu schützen. Dieser Leitfaden bietet eine detaillierte Übersicht über die relevanten gesetzlichen Vorgaben und gibt praktische Tipps, wie Unternehmen datenschutzkonform handeln können, um das Vertrauen ihrer Patienten zu gewinnen und zu erhalten.

Relevante Gesetze für den Gesundheitsdatenschutz 

Der Datenschutz im Gesundheitswesen ist von zentraler Bedeutung, da Patienten auf die Vertraulichkeit ihrer sensiblen Gesundheitsdaten angewiesen sind. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten im medizinischen Sektor sind vor allem folgende Gesetze zu beachten

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sie stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Es ergänzt die DSGVO auf nationaler Ebene und präzisiert die Anforderungen an den Datenschutz.
  • Regelungen in den Sozialgesetzbüchern: Diese betreffen insbesondere die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen.
  • Strafgesetzbuch § 203 StGB: Hier wird die Verletzung von Privatgeheimnissen durch Berufsgruppen wie Ärzte strafrechtlich geregelt.

Abhängig von Sektor und Branche gelten zusätzlich spezifische Regelungen zum Gesundheitsdatenschutz wie das Landeskrankenhausrecht, kirchliches Recht bei Krankenhäusern und das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). 

Wie gestaltet sich der Datenschutz im medizinischen Umfeld?

Als Arzt, Krankenhaus oder Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen sind Sie verpflichtet, die Daten Ihrer Patienten vor Missbrauch zu schützen. Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, unterliegt Ihr Unternehmen den datenschutzrechtlichen Anforderungen, die personenbezogene Daten gesetzeskonform zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert die folgenden Datenschutzgrundsätze, die auch in der Praxis zu beachten sind:

  • Grundsatz der Rechtmäßigkeit: Daten dürfen nur auf einer rechtlichen Grundlage verarbeitet werden.
  • Transparenzgebot: Patienten müssen darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden.
  • Grundsatz der Zweckbindung: Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden.
  • Grundsatz der Speicherbegrenzung oder Datenminimierung: Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie für den Zweck erforderlich sind.
  • Grundsätze der Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt und sicher verarbeitet werden.

Das bedeutet: Sie dürfen nur in dem Umfang Daten erheben und verarbeiten, wie es für die Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses (z. B. Behandlungsvertrag oder Nutzungsvertrag) notwendig ist.

Wichtig: Die bloße Einhaltung des gesetzlichen Gesundheitsdatenschutzes reicht nicht aus. Als Unternehmen im medizinischen Sektor müssen Sie jederzeit dokumentiert nachweisen, dass Sie die datenschutzrechtlichen Grundsätze aus der DSGVO einhalten. Dies betrifft die Rechenschaftspflicht, nach der Sie nachweisen müssen, dass alle Datenschutzanforderungen beachtet werden.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Dazu gehören zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer oder Geburtsdatum. Aber auch Daten wie die IP-Adresse oder Online-Kennungen fallen unter personenbezogene Daten, wenn sie in Verbindung mit einer Person gebracht werden können. Der Schutz dieser Daten ist besonders wichtig, um die Privatsphäre und Rechte der betroffenen Personen zu wahren. Arztpraxen, Krankenhäuser und Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Gesundheitsdatenschutz verarbeitet werden.

Was sind Gesundheitsdaten?

Gesundheitsdaten oder medizinische Daten sind eine spezielle Art personenbezogener Daten und beinhalten Informationen über den Gesundheitszustand einer Person. Dazu gehören etwa medizinische Diagnosen, Behandlungshistorien, Krankheitsverläufe, Test- und Untersuchungsergebnisse sowie Informationen über den physischen oder psychischen Gesundheitszustand. Diese Daten gelten als besonders sensibel und genießen daher einen hohen Datenschutz nach (Art. 9 DSGVO). Ihre Verarbeitung ist streng geregelt, da eine unrechtmäßige Verwendung  und die Nichteinhaltung des Gesundheitsdatenschutzes schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen haben kann.

Gesundheitsdatenschutz: Wann dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Die Verarbeitung personenbezogener und besonders von Gesundheitsdaten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Erlaubnis vor. Dies basiert auf dem Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt der DSGVO. Die Erlaubnis zur Verarbeitung kann in verschiedenen Rechtsgrundlagen gefunden werden:

  • Einwilligung der betroffenen Person: Die betroffene Person muss ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgen. Im Gesundheitssektor ist dies oft der Fall, wenn Patienten in die Erhebung und Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten für eine Behandlung oder Forschung zustimmen.
  • Erfüllung eines Vertrages: Daten dürfen verarbeitet werden, wenn dies notwendig ist, um einen Vertrag zu erfüllen. Im Gesundheitswesen betrifft dies beispielsweise die Verarbeitung von Patientendaten zur Durchführung einer Behandlung oder einer ärztlichen Untersuchung.
  • Gesetzliche Verpflichtung: Eine Verarbeitung ist zulässig, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Im Gesundheitswesen könnte dies zum Beispiel die Pflicht zur Meldung bestimmter Krankheiten an Gesundheitsbehörden nach dem Infektionsschutzgesetz oder zur Archivierung von Patientendaten für steuerliche Zwecke sein.
  • Lebenswichtige Interessen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch erfolgen, wenn sie erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies gilt insbesondere in Notfallsituationen, wie etwa bei medizinischen Notfällen, wo eine schnelle Verarbeitung von Gesundheitsdaten notwendig sein kann.

Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen

Unternehmen, die mit Gesundheitsdaten arbeiten, sind regelmäßig gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Unternehmen müssen prüfen, ob sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet sind, um den Gesundheitsdatenschutz erfüllen zu können. 

Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wenn eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist: 

  • Mindestens 10 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt:Wenn Ihr Unternehmen dauerhaft mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten arbeiten – also etwa mit Software, die Patientendaten verwaltet oder analysiert –, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Gesundheitsdaten oder andere personenbezogene Daten handelt. Ein Beispiel: In einer Arztpraxis, in der mehrere Mitarbeiter regelmäßig mit Patientendaten arbeiten, könnte diese Regelung zur Anwendung kommen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung:Wenn Ihr Unternehmen Datenverarbeitungen durchführt, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern, muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine Analyse, die durchgeführt wird, wenn durch die Verarbeitung von Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist diese Pflicht oft schon erfüllt, da Gesundheitsdaten als besonders sensibel gelten. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen eine Software entwickelt, die Patientendaten sammelt und auswertet, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen.
  • Umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten:Wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung von Gesundheitsdaten besteht, müssen Sie ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Unternehmen große Mengen an Gesundheitsdaten verarbeitet oder viele Menschen betroffen sind. Beispielsweise könnte ein Unternehmen, das eine Plattform für die digitale Verwaltung von Gesundheitsdaten für Tausende von Patienten betreibt, unter diese Regelung fallen. Auch wenn der Schutz von Gesundheitsdaten besonders wichtig ist, weil deren unbefugte Nutzung gravierende Folgen für die Betroffenen haben kann.

Ein Datenschutzbeauftragter hilft nicht nur dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern sorgt auch dafür, dass die Daten sicher verarbeitet werden und das Vertrauen der Patienten oder Nutzer erhalten bleibt.

Gesundheitsdatenschutz-Rechenschafts- und Dokumentationspflicht

Ein Unternehmen im Gesundheitswesen, das personenbezogene Daten verarbeitet und über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, gilt als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Als solcher muss das Unternehmen „Rechenschaft“ über den Gesundheitsdatenschutz ablegen:

  • Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben: Das Unternehmen ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies umfasst die ordnungsgemäße Verarbeitung und den Schutz der Daten gemäß den Vorschriften der DSGVO zur Einhaltung des Gesundheitsdatenschutzes.
  • Nachweis der Einhaltung: Das Unternehmen muss jederzeit nachweisen können, dass es die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet und welche Maßnahmen zur Compliance ergriffen wurden, um Datenschutzverstöße zu verhindern. Diese Nachweise sind für die Aufsichtsbehörden wichtig, um zu kontrollieren, ob die Unternehmensorganisation den Anforderungen des Datenschutzrechts entspricht.

Die wesentlichen Pflichten zur Einhaltung der Rechenschaftspflicht werden in den folgenden Datenschutz-Tipps näher erläutert.

12 Gesundheitsdatenschutz-Praxistipps: 

1.Verzeichnis über die Datenverarbeitungen in der Gesundheitseinrichtung erstellen

Jede Gesundheitseinrichtung ist verpflichtet, ein Verzeichnis über die Datenverarbeitungen zu führen. Dieses Verzeichnis dient dazu, alle Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten systematisch zu dokumentieren. Es muss Informationen darüber enthalten, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, wer Zugriff darauf hat und wie lange die Daten gespeichert werden. Das Verzeichnis hilft nicht nur dabei, die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen, sondern ermöglicht es auch den Aufsichtsbehörden, schnell einen Überblick über die Datenverarbeitung im Unternehmen zu erhalten. Es sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um Änderungen in den Verarbeitungsprozessen zu reflektieren. Das Verzeichnis muss nicht veröffentlicht werden, jedoch muss es der Aufsichtsbehörde auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

2.Datensicherheit im Gesundheitswesen: Technische und organisatorische Maßnahmen

Im Gesundheitswesen ist der Schutz von Gesundheitsdaten von höchster Priorität. Unternehmen müssen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Technische Maßnahmen umfassen beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, um unbefugten Zugriff zu verhindern, sowie Firewalls und Zugangskontrollen, die nur autorisierten Personen den Zugang zu sensiblen Daten ermöglichen. Organisatorische Maßnahmen beinhalten klare Verfahrensanweisungen, die den sicheren Umgang mit Daten regeln, regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und eine Datensicherung, um im Fall eines Datenverlusts schnell reagieren zu können. Die Maßnahmen müssen auf die spezifischen Risiken der Gesundheitsdatenverarbeitung abgestimmt sein und kontinuierlich überprüft und angepasst werden, um einen hohen Sicherheitsstandard und Gesundheitsdatenschutz zu gewährleisten.

3.Patienteninformation zum Datenschutz bereitstellen

Im Gesundheitswesen ist es entscheidend, dass Patienten transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Nach der DSGVO müssen Patienten vor der Erhebung ihrer Daten umfassend darüber aufgeklärt werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und wer Zugang zu diesen Daten hat. Eine klare Patienteninformation zum Datenschutz sollte deshalb bereitgestellt werden, sei es in schriftlicher Form, auf der Website oder über digitale Anwendungen. Diese Datenschutzinformation muss in verständlicher Sprache abgefasst und regelmäßig aktualisiert werden. Darüber hinaus müssen Patienten über ihre Rechte informiert werden, wie z. B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Diese Information sollte sowohl bei der ersten Kontaktaufnahme als auch regelmäßig, etwa bei Änderungen der Datenschutzpraktiken, zur Verfügung gestellt werden. Eine transparente Kommunikation fördert nicht nur das Vertrauen, sondern hilft auch den Gesundheitsdatenschutz zu erfüllen.

4.Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutz schulen 

Die Schulung von Mitarbeitern im Gesundheitsdatenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO-Compliance im Gesundheitswesen. Alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten – von Ärzten über Verwaltungspersonal bis hin zu IT-Mitarbeitern – müssen regelmäßig über die neuesten datenschutzrechtlichen Anforderungen informiert werden. Schulungen sollten praxisorientiert und auf die spezifischen Aufgabenbereiche abgestimmt sein. Wichtige Themen sind etwa der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten, die korrekte Anwendung von Datenschutzrichtlinien und der Schutz vor Datenverlust und Cyberangriffen. Mitarbeiter sollten zudem in die Bedeutung der Datensicherheit und die Risiken von Datenschutzverstößen eingewiesen werden. Regelmäßige Auffrischungen und gezielte Weiterbildung im Gesundheitsdatenschutz tragen dazu bei, die datenschutzrechtlichen Anforderungen kontinuierlich zu erfüllen und das Unternehmen auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu halten.

5.Datenschutzerklärung auf Website einbinden

Arztpraxen, Krankenhäuser, Softwareunternehmen im telemedizinischen Bereich verfügen regelmäßig über eine Internetseite. Bereits beim Aufruf der Webseite wird die IP-Adresse als personenbezogenes Datum des Webseitenbesuchers verarbeitet. Über das Kontaktformular werden Daten in Form von Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse erhoben. Über diese Datenerhebung müssen Unternehmen im Gesundheitswesen die betroffenen Personen informieren. Für eine datenschutzkonforme Internetpräsenz eine auf Ihre Webseite individuell angepasste Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung sollte auch die Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten sowie Informationen darüber enthalten, wie die Daten geschützt werden. Sie muss jederzeit leicht auffindbar sein, idealerweise über einen klaren Link im Footer der Website oder an anderer gut sichtbarer Stelle. Zudem sollte sie regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen zum Gesundheitsdatenschutz erfüllt und eventuelle Änderungen in der Datenverarbeitung berücksichtigt werden.

Ein Cookie-Banner ist ein unverzichtbares Element auf jeder Website, die Cookies verwendet, um die Anforderungen der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie zu erfüllen. Es muss dem Besucher der Website vorab mitteilen, dass Cookies gesetzt werden, und ihm die Möglichkeit geben, der Verwendung von Cookies zuzustimmen oder sie abzulehnen. Der Banner sollte klar und verständlich informieren, welche Cookies verwendet werden, zu welchem Zweck und wie der Nutzer seine Einwilligung verwalten kann. Zudem muss der Nutzer aktiv zustimmen (Opt-in-Prinzip), bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Ein Cookie-Banner sollte einfach zugänglich und jederzeit sichtbar sein, ohne den Nutzer zu überlasten. Wenn personenbezogene Daten durch Cookies verarbeitet werden, muss der Nutzer zudem auf die Datenschutzerklärung hingewiesen werden, in der detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung enthalten sind. Die regelmäßige Aktualisierung und Anpassung des Cookie-Banners sind notwendig, um Änderungen in der Gesetzgebung oder den verwendeten Cookies widerzuspiegeln.

7.Auf Betroffenenfragen von Patienten vorbereiten

Im Gesundheitswesen ist es unerlässlich, auf Anfragen von Patienten bezüglich ihrer personenbezogenen Daten gut vorbereitet zu sein. Patienten haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über sie gespeichert sind, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden und wie lange sie aufbewahrt werden. Zudem können Patienten verlangen, dass ihre Daten berichtigt, gelöscht oder eingeschränkt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen klare Prozesse und Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen etablieren. Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, wie sie auf solche Anfragen reagieren und sicherstellen, dass alle Anfragen innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen beantwortet werden. Eine schnelle und transparente Bearbeitung stärkt nicht nur das Vertrauen der Patienten, sondern schützt das Unternehmen auch vor möglichen Datenschutzverstößen und rechtlichen Konsequenzen.

8.Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist notwendig, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einer Weise erfolgt, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. Im Gesundheitswesen gibt es mehrere Szenarien, in denen eine DSFA erforderlich ist. Beispielsweise bei der Einführung einer neuen Telemonitoring-Plattform, die große Mengen an Gesundheitsdaten verarbeitet. Auch wenn Wearables oder Gesundheits-Apps zur Überwachung von Vitaldaten entwickelt werden, ist eine DSFA ratsam, um die Risiken einer unbefugten Datennutzung zu bewerten. In einer DSFA wird untersucht, welche Risiken für die Privatsphäre der Patienten bestehen – etwa durch unzureichenden Datenschutz bei der Übertragung von Daten oder durch die Speicherung unverschlüsselter Informationen. Sollte die DSFA erhebliche Risiken aufzeigen, muss das Unternehmen entweder technische oder organisatorische Maßnahmen ergreifen oder die Aufsichtsbehörde einschalten, bevor die Datenverarbeitung fortgesetzt werden kann.

9.Auf Datenschutzverletzungen im Gesundheitsdatenschutz vorbereiten

Datenschutzverletzungen im Gesundheitswesen können gravierende Folgen haben, sowohl für die betroffenen Personen als auch für die betroffenen Organisationen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld auf mögliche Datenschutzverletzungen vorzubereiten und klare Reaktionspläne zu entwickeln. Ein zentraler Schritt ist die Implementierung eines Notfallplans, der sofortige Maßnahmen bei einer Datenschutzverletzung definiert, wie etwa die Benachrichtigung der betroffenen Personen und die Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 72 Stunden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schulung der Mitarbeiter, um den richtigen Umgang mit Sicherheitsvorfällen zu gewährleisten. Beispielsweise sollten alle Mitarbeiter wissen, wie sie unbefugten Zugriff auf Patientendaten erkennen und sofort melden können. Zudem sollte regelmäßig überprüft werden, ob die technischen Sicherheitsvorkehrungen, wie Verschlüsselung und Zugangskontrollen, aktuell und wirksam sind, um das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren.

10.Auftragsverarbeitung im Gesundheitswesen: AV-Verträge abschließen

Im Gesundheitswesen werden oft externe Dienstleister für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder anderen personenbezogenen Daten engagiert, sei es für IT-Dienstleistungen, Softwarelösungen oder externe Datenanalysen. In diesen Fällen ist es zwingend erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß der DSGVO abzuschließen. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters und stellt sicher, dass die Daten nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet werden. Der AV-Vertrag muss u. a. klare Vorgaben zur Datenverarbeitung, Datenlöschung und den Sicherheitsmaßnahmen enthalten, die der Auftragsverarbeiter treffen muss. Ein Beispiel hierfür wäre die Beauftragung eines externen Unternehmens zur Speicherung von Patientendaten in der Cloud – ohne einen AV-Vertrag würde der Datenschutz gefährdet und es können hohe Bußgelder drohen. Der Vertrag sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

11.Online-Terminvereinbarungs-Tools datenschutzkonform verwenden

Die Nutzung von Online-Terminvereinbarungs-Tools ist im Gesundheitswesen sehr praktisch, da Patienten schnell und einfach Termine buchen können. Allerdings müssen bei der Nutzung dieser Tools strenge datenschutzrechtliche Anforderungen beachtet werden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Zunächst muss sichergestellt werden, dass die verwendete Software die DSGVO-Vorgaben zum Gesundheitsdatenschutz erfüllt, insbesondere hinsichtlich der Datenübertragung und Speicherung. Es ist wichtig, dass alle personenbezogenen Daten, wie Name, Geburtsdatum und medizinische Informationen, verschlüsselt übertragen und nur so lange wie nötig gespeichert werden. Außerdem sollten Einwilligungen der Patienten eingeholt werden, bevor ihre Daten verarbeitet werden. Eine klare Datenschutzerklärung muss bereitgestellt werden, in der die Patienten darüber informiert werden, wie ihre Daten genutzt werden. Schließlich sollte der Anbieter des Tools als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO fungieren und ein AV-Vertrag abgeschlossen werden, um die datenschutzkonforme Verarbeitung sicherzustellen.

12.Unverschlüsselten Mail-Versand von Gesundheitsdaten an den Patienten vermeiden

Der unverschlüsselte Versand von Gesundheitsdaten per E-Mail stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da diese Daten auf dem Weg von der Praxis oder Klinik zum Patienten von Dritten abgefangen oder eingesehen werden können. Im Gesundheitswesen sind Gesundheitsdaten besonders schützenswert, und der unverschlüsselte Versand verstößt gegen die DSGVO-Anforderungen an die Datensicherheit. Daher sollte immer eine Verschlüsselung der E-Mails verwendet werden, wenn Gesundheitsdaten übertragen werden. Alternativ können sichere Kommunikationswege wie gesicherte Patientenportale oder verschlüsselte E-Mail-Dienste genutzt werden, die den Datenschutz gewährleisten. Wenn der Versand von Gesundheitsdaten per E-Mail unvermeidbar ist, muss der Patient ausdrücklich in den Empfang unverschlüsselter Daten einwilligen. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter entsprechend schulen und klare Sicherheitsrichtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten festlegen, um Verstöße gegen den Gesundheitsdatenschutz zu vermeiden.

Fazit zum Gesundheitsdatenschutz

Abschließend lässt sich sagen, dass der Gesundheitsdatenschutz mehr ist als nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – er ist eine zentrale Verantwortung von Unternehmen im Gesundheitswesen. Der Gesundheitsdatenschutz erfordert ein umfassendes und systematisches Vorgehen, das alle Aspekte der DSGVO berücksichtigt. Mit der richtigen Vorbereitung, regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter und klaren Prozessen für die Datenverarbeitung können Unternehmen sicherstellen, dass sie den hohen Anforderungen an den Datenschutz im Gesundheitswesen gerecht werden. Maßnahmen wie die Einführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die Verschlüsselung von Kommunikationswegen und die Bereitstellung transparenter Patienteninformationen sind unerlässlich, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden und das Vertrauen der Patienten zu wahren. Indem Sie diese Best Practices umsetzen, schaffen Sie eine solide Grundlage für eine datenschutzkonforme und sichere Gesundheitsversorgung im digitalen Zeitalter.

FAQs zu Gesundheitsdatenschutz

Was versteht man unter Gesundheitsdatenschutz?

Gesundheitsdatenschutz bezeichnet den Schutz sensibler personenbezogener Daten von Patienten, wie Diagnosen, Befunde oder Behandlungsverläufe. Im Rahmen der DSGVO müssen Arztpraxen, Krankenhäuser und digitale Gesundheitsanbieter sicherstellen, dass diese Daten sicher gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Ziel ist es, die Privatsphäre der Patienten zu wahren und Missbrauch oder unbefugten Zugriff zu verhindern.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter in einer Arztpraxis erforderlich?

In Arztpraxen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Arztpraxis grundsätzlich verpflichtend, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Da Gesundheitsdaten als besonders sensible Daten gelten, müssen alle Praxen sicherstellen, dass ihre Datenverarbeitungsprozesse DSGVO-konform sind. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, berät die Praxisleitung, schult Mitarbeiter und ist Ansprechpartner für Patienten und Aufsichtsbehörden. Auch bei der Einführung digitaler Patientenakten oder umfangreicher elektronischer Systeme ist die Benennung zwingend erforderlich.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter Arztpraxis?

Der Datenschutzbeauftragte Arztpraxis berät die Praxisleitung zu allen datenschutzrelevanten Prozessen, überprüft die Einhaltung der DSGVO, führt Schulungen für Mitarbeiter durch und erstellt bzw. aktualisiert Verzeichnisse der Datenverarbeitung. Er ist auch Ansprechpartner für Patientenanfragen und Aufsichtsbehörden und sorgt dafür, dass Gesundheitsdaten rechtskonform verarbeitet werden.

Wie kann eine Arztpraxis den Gesundheitsdatenschutz sicherstellen?

Eine sichere Praxis setzt auf technische und organisatorische Maßnahmen wie verschlüsselte Patientenkommunikation, sichere Cloud-Dienste, Zugangsbeschränkungen, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und die Dokumentation aller Datenverarbeitungen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist besonders bei digitalen Anwendungen oder großen Datenmengen erforderlich.

Müssen Patienten über den Gesundheitsdatenschutz informiert werden?

Ja, Patienten müssen transparent über die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten informiert werden. Dazu gehören Informationen über die Datenart, den Zweck der Verarbeitung, Speicherdauer, Rechte der Patienten sowie Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Arztpraxis. Dies kann über eine Datenschutzerklärung in der Praxis und auf der Website erfolgen.

Was ist bei der Nutzung von Online-Terminbuchungstools zu beachten?

Online-Terminbuchungstools müssen datenschutzkonform betrieben werden. Die Daten der Patienten dürfen nur verschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Zudem muss ein AV-Vertrag mit dem Anbieter bestehen und die Patienten müssen über die Verarbeitung informiert werden.

Wie sollte eine Arztpraxis mit E-Mails von Gesundheitsdaten umgehen?

E-Mails, die Gesundheitsdaten enthalten, sollten grundsätzlich verschlüsselt versendet werden. Alternativ können sichere Patientenportale genutzt werden. Unverschlüsselter Versand darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Patienten erfolgen. Diese Maßnahmen sind Teil des konsequenten Gesundheitsdatenschutzes.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen den Gesundheitsdatenschutz?

Verstöße gegen den Gesundheitsdatenschutz können Bußgelder bis zu mehreren Millionen Euro nach sich ziehen. Außerdem drohen Schadensersatzforderungen von Patienten, Reputationsverlust und behördliche Maßnahmen. Ein Datenschutzbeauftragter Arztpraxis hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Was ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert alle Datenverarbeitungen in der Praxis, z. B. Patientenakten, Abrechnung oder digitale Tools. Es dient als Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, dass die Praxis die Anforderungen des Gesundheitsdatenschutzes einhält. Auch Auftragsverarbeiter müssen ein eigenes Verzeichnis führen.

Wie oft sollte eine Arztpraxis Datenschutzmaßnahmen überprüfen?

Regelmäßige Überprüfungen, mindestens jährlich oder bei neuen Anwendungen, sind notwendig. Dazu gehören technische Sicherheitsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen und die Aktualisierung von Verarbeitungsverzeichnissen. Der Datenschutzbeauftragte Arztpraxis unterstützt die Praxis dabei, kontinuierlich DSGVO-konform zu bleiben.

 

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ÜBER DEN AUTOR

Yanick Röhricht

Yanick Röhricht ist Senior Consultant bei ALPHATECH Consulting. Als Berater unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben sowie beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managements. Als Wirtschaftsjurist (LL.M.) und mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und IT-Sicherheitsbeauftragter (DGI) verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

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