Professionelle Beraterin vor Datenschutzsymbolen wie Fragezeichen, Schloss und Schild – ideal für FAQ externer Datenschutzbeauftragter

 FAQ zum Thema externer Datenschutzbeauftragter

5. August 2025

Sie haben Fragen rund um den externen Datenschutzbeauftragten?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten aus der Praxis – kompakt, verständlich und rechtlich fundiert. Egal ob Sie wissen möchten, wann ein externer Datenschutzbeauftragter notwendig ist, welche Aufgaben er übernimmt oder wie die Zusammenarbeit abläuft – hier finden Sie klare Informationen auf einen Blick.

Gesetzliche Anforderungen & Verpflichtungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Wann ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen?

Ein Datenschutzbeauftragter ist für Unternehmen verpflichtend, wenn sie:
• mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen,
• besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeiten 
• zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet sind, z.B. bei risikoreichen Datenverarbeitungen (z.B. Videoüberwachung) 
Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus Art 37 DSGVO und § 38 BDSG.

Welche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Diese gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, z.B. ab 20 Mitarbeitern oder bei der Verarbeitung sensibler Daten, gilt für jede Branche und unabhängig von Höhe des Umsatzes oder Bilanzsumme. Auch kleine Betriebe und mittelständische Unternehmen können betroffen sein – z. B. Arztpraxen, Handwerksbetriebe mit Zeiterfassung oder IT-Dienstleister.

Worin liegen die Vorteile eines externen gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet den Vorteil der Unabhängigkeit, Fachkompetenz und rechtlichen Sicherheit. Unternehmen sparen sich Schulungsaufwand und vermeiden Interessenskonflikte mit internen Rollen. Externe Datenschutzbeauftragte sind flexibel einsetzbar, schnell verfügbar und bringen Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit. Sie haften für ihre Beratung und sind nicht kündigungsgeschützt, was den Unternehmen Handlungsspielraum gibt – ein klarer Vorteil gegenüber der internen Lösung.

Welche Qualifikationen haben die Datenschutzbeauftragten von ALPHATECH?

Unsere Datenschutzbeauftragten sind ausgebildete Juristen und IT-Fachkräfte mit Schwerpunkt Datenschutz und Informationssicherheit. Unsere Datenschutzberater sind von TÜV, Dekra und GDD zertifizierte Datenschutzbeauftragte mit mehrjähriger Projekterfahrung in unterschiedlichen Branchen. So stellen wir sicher, dass unsere Beratung rechtssicher, praxisnah und auf dem aktuellen Stand ist. 

In welcher Form ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?

Für die Benennung des Datenschutzbeauftragten gibt es keine Formvorgaben. Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Zu Dokumentationszwecken und zur Rechtsklarheit ist eine schriftliche Benennung von Datenschutzbeauftragten jedoch zu empfehlen. Weiterhin sollten die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten explizit festgehalten werden, damit sich der Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte über die Aufgaben im Klaren sind. 

Innerhalb welcher Frist sind Datenschutzbeauftragte zu benennen?

Die DSGVO nennt keine explizite Frist, jedoch gilt: Sobald ein Unternehmen unter die Benennungspflicht fällt, muss ein Datenschutzbeauftragter unverzüglich benannt werden. Die Aufsichtsbehörden gehen in der Praxis von einem Zeitraum von wenigen Wochen aus. Verzögerungen können zu Bußgeldern führen. Wer sich rechtzeitig absichert, vermeidet Risiken

Muss die Aufsichtsbehörde über die Benennung des Datenschutzbeauftragten informiert werden?

Ja. Gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO muss die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde unverzüglich nach der Benennung eines Datenschutzbeauftragten informiert werden. Die Meldung erfolgt über ein Online-Formular auf den jeweiligen Landesbehörden-Websites. Dabei müssen die Kontaktdaten des Unternehmens und des DSB angegeben werden. Wenn wir als externer DSB benannt werden, übernehmen wir die fristgerechte Meldung und korrekte Kommunikation mit der Behörde für Sie.

 Art, Anzahl & Organisation von externen Datenschutzbeauftragten

Wie viele Datenschutzbeauftragte braucht ein Unternehmen?

In der Regel genügt ein Datenschutzbeauftragter pro Unternehmen.

Braucht eine Unternehmensgruppe (Konzern) mehrere Datenschutzbeauftragte?

Nicht zwangsläufig. Eine Unternehmensgruppe kann auch einen gemeinsamen Konzerndatenschutzbeauftragten benennen, wenn die datenschutzrechtlichen Anforderungen der verschiedenen Gesellschaften dadurch abgedeckt sind. Voraussetzung ist, dass der DSB für alle Unternehmen leicht erreichbar ist und über ausreichend Kenntnisse der jeweiligen Geschäftsprozesse verfügt. Wir beraten Sie gerne dazu, ob eine zentrale Lösung oder dezentrale Betreuung besser passt.

Was ist ein Konzerndatenschutzbeauftragter?

Eine Unternehmensgruppe (Konzern) kann für unterschiedliche rechtlich selbständige Unternehmen eine einzelne Person als Datenschutzbeauftragten benennen (Art 37 Absatz 2 DSGVO). Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Unternehmensgruppen, eine konzernübergreifende Datenschutzorganisation, etwa in Form eines „Konzerndatenschutzbeauftragten“, zu etablieren. 

Muss der Datenschutzbeauftragte vor Ort arbeiten oder geht alles auch remote?

Die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten kann vollständig remote erfolgen. Wichtige Prozesse wie Audits, Schulungen oder Dokumentationen lassen sich sowohl digital als auch vor Ort umsetzen. Die Kombination aus digitaler Verfügbarkeit und persönlicher Präsenz macht unsere Arbeit besonders flexibel und effizient. Jedoch orientieren wir uns stets an Ihren Wünschen und betrieblichen Gegebenheiten.

Wie schnell können Sie als Datenschutzbeauftragter benannt werden?

Wir unterstützen Sie sofort im Datenschutz. Wir können in der Regel innerhalb von 24 Stunden als Ihr externer Datenschutzbeauftragter benannt werden. Nach einem kurzen Kennenlernen und der Vertragsunterzeichnung übernehmen wir sofort die offizielle Benennung, die Information an die Aufsichtsbehörde sowie alle notwendigen ersten Schritte wie Dokumentenprüfung oder Risikoanalyse. So sind Sie rechtlich abgesichert – ohne Wartezeit.

 Aufgaben, Rolle & Verantwortung des externen Datenschutzbeauftragten

Welche Aufgaben übernimmt ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen, berät Geschäftsführung und Mitarbeitende, führt Schulungen durch und ist Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene. Er erstellt und prüft Datenschutz-Dokumentationen wie Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzerklärungen. Der DSB unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, kontrolliert technische Maßnahmen und trägt dazu bei, Datenschutzrisiken zu minimieren.

Unterstützen Sie auch bei Datenschutz-Audits oder behördlichen Prüfungen?

Ja, das ist ein zentraler Teil unserer Leistung. Wir bereiten Ihr Unternehmen umfassend auf interne Audits oder Prüfungen durch Datenschutzaufsichtsbehörden vor. Im Fall einer tatsächlichen Kontrolle begleiten wir Sie aktiv, übernehmen die Kommunikation mit der Behörde und stellen alle erforderlichen Nachweise bereit. Unsere Erfahrung aus verschiedenen Branchen hilft dabei, gelassen und gut vorbereitet in jede Prüfung zu gehen.

Können Sie unsere bestehenden Prozesse auf DSGVO-Konformität prüfen?

Absolut. Wir analysieren Ihre bestehenden Prozesse, identifizieren datenschutzrechtliche Schwachstellen und zeigen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf. Dabei berücksichtigen wir technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Ergebnisse dokumentieren wir nachvollziehbar und praxisnah – inklusive Handlungsempfehlungen, die sich realistisch in Ihrem Unternehmen umsetzen lassen. Ziel ist es, ein hohes Datenschutzniveau zu erreichen und zugleich praktikable Lösungen zu entwickeln. 

Übernehmen Sie auch die Erstellung oder Aktualisierung von Datenschutz-Dokumentationen (z. B. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)?

Ja, wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung und Pflege aller datenschutzrelevanten Dokumentationen – insbesondere beim Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, den TOMs (technisch-organisatorische Maßnahmen), Datenschutz-Folgenabschätzungen oder Löschkonzepten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen stets aktuell, vollständig und auf Ihre konkreten Geschäftsprozesse zugeschnitten sind. So sind Sie bestens auf eventuelle Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden vorbereitet.

Qualifikation & fachliche Anforderungen

Welche Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter haben?

Laut Art. 37 Abs. 5 DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter über Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis verfügen. Wichtig sind neben juristischen Grundlagen auch Kenntnisse in IT-Sicherheit, Betriebsabläufen und Kommunikationsfähigkeiten. Die Person muss unabhängig agieren können und regelmäßig geschult werden. Die Aufsichtsbehörden empfehlen einschlägige Fortbildungen und Praxiserfahrung im Datenschutzmanagement.

Welche Qualifikationen haben die Datenschutzbeauftragten von ALPHATECH Consulting?

Unsere Datenschutzbeauftragten verfügen über fundierte juristische, technische und organisatorische Kenntnisse im Datenschutz – belegt durch Fachzertifikate (z. B. TÜV, IHK, DEKRA), regelmäßige Weiterbildungen und umfassende Praxiserfahrung in verschiedenen Branchen. Darüber hinaus bringen sie kommunikatives Geschick, Verständnis für unternehmerische Abläufe und Fingerspitzengefühl im Umgang mit sensiblen Themen mit.

Haben Sie Erfahrung mit Datenschutz in unserer Branche? (z. B. Gesundheitswesen, IT, Handel, Banken, Versicherungen, Immobilienwirtschaft.)

Ja. Wir betreuen Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen – vom Gesundheitswesen über IT-Dienstleister bis zu Handwerksbetrieben, Agenturen, Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen oder E-Commerce-Plattformen. Dadurch kennen wir die branchenspezifischen Herausforderungen und Besonderheiten genau. Unsere Datenschutzberatung ist praxisnah, verständlich und an Ihre konkreten Abläufe angepasst – egal ob Sie mit Patientendaten, Kundendaten oder sensiblen Mitarbeiterinformationen arbeiten

Auswahl & Unterschiede interner vs. externer Datenschutzbauftragter

Welche Vor- und Nachteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet hohe Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Kostentransparenz. Er bringt Erfahrung aus vielen Projekten mit und ist sofort einsatzbereit – ohne interne Schulungsaufwände. Zudem entfallen Interessenskonflikte, wie sie bei internen DSBs mit anderen Rollen (z. B. IT-Leitung) entstehen können. Ein möglicher Nachteil: Der externe DSB ist kein täglicher Teil des Teams – dem begegnen wir durch regelmäßige Kommunikation und persönliche Betreuung.

Wie unterscheidet sich ein interner von einem externen Datenschutzbeauftragten?

Ein interner Datenschutzberater ist Mitarbeiter des Unternehmens und kennt interne Abläufe oft gut. Allerdings entstehen häufig Interessenkonflikte, etwa wenn die Person gleichzeitig leitende Funktionen in IT oder Personal innehat. Zudem muss er aufwändig geschult werden. Ein externer DSB bringt dagegen externe Expertise, Neutralität und keine Bindung an interne Hierarchien mit. Er arbeitet flexibel, effizient und stets auf dem aktuellen Stand der Datenschutzvorgaben

Was unterscheidet Ihre Datenschutzberatung von anderen Anbietern?

Wir verbinden rechtliches Fachwissen mit unternehmerischem Denken. Unsere Beratung ist individuell, pragmatisch, praxisnah und lösungsorientiert – statt nur theoretisch. Wir sehen uns als Partner auf Augenhöhe, der nicht nur Probleme aufzeigt, sondern aktiv mitgestaltet. Dabei setzen wir auf persönliche Betreuung, transparente Kommunikation und feste Ansprechpartner. Unsere Kunden schätzen vor allem unsere Erreichbarkeit, Flexibilität und unser Verständnis für betriebliche Abläufe.

Worauf muss ich bei der Auswahl eines Datenschutzbeauftragten achten?

Achten Sie auf fachliche Qualifikation (Zertifikate, DSGVO-Kompetenz), Erfahrung in Ihrer Branche, Kommunikationsfähigkeit und Unabhängigkeit. Der DSB sollte rechtliche, technische und organisatorische Aspekte abdecken und Lösungen finden, die zu Ihrer Unternehmensgröße und -kultur passen. Wichtig ist auch die Erreichbarkeit und ein vertrauensvoller, praxisorientierter Umgang. Fragen Sie nach Referenzen, konkreten Leistungen und einem persönlichen Kennenlernen vor der Beauftragung

Sind interne Datenschutzbeauftragte kündbar?

Interne Datenschutzbeauftragte genießen gemäß § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG einen besonderen Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist während ihrer Tätigkeit und bis zu einem Jahr danach nicht zulässig. Nur aus wichtigem Grund kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Das macht interne DSBs zu einer langfristigen Personalentscheidung. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet hier mehr Flexibilität, da die Zusammenarbeit einfacher geregelt und kündbar ist..

Kann ich einen externen Datenschutzbeauftragten kündigen?

Ja. Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten basiert in der Regel auf einem Dienstleistungsvertrag und kann entsprechend der vertraglich vereinbarten Fristen beendet werden. Es besteht kein besonderer Kündigungsschutz wie bei internen DSBs. Dies bietet Ihnen als Unternehmen Flexibilität, etwa bei Veränderungen im Unternehmen, einem Strategiewechsel oder Unzufriedenheit. Selbstverständlich unterstützen wir Sie transparent bei Vertragsfragen und einem reibungslosen Übergang. 

Ablauf & Zusammenarbeit mit externen Datenschutzbeauftragten

Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten konkret ab?

Nach der Benennung starten wir mit einer Bestandsaufnahme Ihrer Datenschutzsituation. Anschließend erhalten Sie einen individuellen Maßnahmenplan. Wir begleiten Sie kontinuierlich bei allen Fragen und Aufgaben – digital, telefonisch oder persönlich. Dazu gehören u. a. Schulungen, Dokumentation, Prüfung neuer Prozesse und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Sie erhalten feste Ansprechpartner, regelmäßige Updates und transparente Berichte. Die Zusammenarbeit ist auf Augenhöhe und so gestaltet, dass sie sich in Ihren Alltag integriert.

Wie hoch ist der Aufwand für mein Unternehmen während der Zusammenarbeit?

Wir arbeiten so effizient wie möglich – mit klaren Prozessen und auf Ihre Abläufe abgestimmt. Gerade zu Beginn kann es etwas intensiver sein, um die Grundlagen sauber aufzusetzen. Danach reduzieren sich die Aufwände spürbar. Wir bereiten alle Themen verständlich auf, übernehmen operative Aufgaben und kommunizieren klar, welche Mitwirkung wann notwendig ist. So bleibt der Aufwand für Sie überschaubar – insbesondere im Vergleich zu einer rein internen Lösung.

Wie passen Sie Ihre Leistungen an unterschiedliche Unternehmensgrößen an?

Wir bieten skalierbare Lösungen – vom Start-up bis zum Konzern. Unsere Leistungen richten sich nach Ihrem Bedarf: kleinere Unternehmen erhalten einen kompakten Datenschutz-Basisschutz, während größere Unternehmen eine umfassende Datenschutz-Strategie mit tiefergehender Prozessberatung und internationaler Abstimmung erhalten. Dabei setzen wir auf modulare Pakete, die jederzeit erweitert werden können – ganz nach Ihrer Entwicklung.

Können Sie mit internationalen Unternehmen bzw. Konzerntöchtern arbeiten?

Ja. Wir betreuen auch international tätige Unternehmen und Konzernstrukturen. Dabei unterstützen wir bei der datenschutzrechtlichen Abstimmung innerhalb von Unternehmensgruppen sowie bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen. Wir berücksichtigen länderspezifische Anforderungen, EU-Standardvertragsklauseln und sorgen für DSGVO-konforme Regelungen – auch im Zusammenspiel mit anderen Datenschutzgesetzen wie dem UK-GDPR oder dem Schweizer Datenschutzgesetz.

Wie gehen Sie mit besonderen Anforderungen, z. B. in der Personalabteilung oder im Marketing, um?

Diese Bereiche gehören zu den sensibelsten im Datenschutz – und genau dort setzen wir an. Wir prüfen z. B. Bewerbungsprozesse, Mitarbeiterdaten, Newsletter-Tools oder Tracking-Methoden auf DSGVO-Konformität. Dabei geben wir konkrete Empfehlungen, die datenschutzgerecht und gleichzeitig praxisnah umsetzbar sind. Unsere Erfahrung zeigt: Datenschutz und moderne Prozesse schließen sich nicht aus – mit der richtigen Beratung lassen sich beide Anforderungen gut vereinen.

Leistungsumfang & Servicepakete zur Datenschutzberatung

Welche Leistungen sind in Ihrem DSB-Paket enthalten?

Unsere Beratungspakete beinhalten alle gesetzlich geforderten Leistungen eines externen Datenschutzbeauftragten: Bestandsaufnahme, Beratung, Dokumentation, Schulungen, Prüfung von Verarbeitungen, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und laufende Betreuung. Darüber hinaus unterstützen wir aktiv bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen – z. B. Datenschutzrichtlinien, AV-Verträge oder Website-Checks. Die genauen Inhalte stimmen wir individuell auf Ihre Unternehmensgröße und -struktur ab.

Worin unterscheiden sich die verschiedenen Datenschutz Beratungspakte?

Unsere DSGVO BEratungspakete unterscheiden sich im Umfang der Leistungen, der Beratungspakete und im Zeitkontingent. Kleinere Unternehmen erhalten eine kompakte Basisbetreuung zu einem fairen Festpreis. Mittelständische und größere Unternehmen profitieren von erweiterten Leistungen, mehr persönlichen Beratungsterminen und individuellen Prozesslösungen. Für komplexe Datenschutzanforderungen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen – auch für internationale Strukturen. Alle Pakete lassen sich flexibel anpassen.

Bieten Sie individuelle Beratung zusätzlich zur Datenschutzbeauftragten-Funktion?

Ja. Neben der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir auch projektbezogene Datenschutzberatung – z. B. bei Datenschutz Folgenabschätzungen, IT-Einführungen oder Audits. Unternehmen, die bereits einen internen Datenschutzbeauftragten haben, können unsere Expertise als ergänzende Beratung nutzen. So profitieren Sie von zusätzlichem Fachwissen, z. B. bei Spezialthemen oder zeitlich begrenzten Projekten.

Können Sie auch kurzfristige Datenschutz-Projekte oder Audits übernehmen?

Gerne. Wir übernehmen auch befristete Projekte – z. B. zur Vorbereitung auf eine Prüfung, zur DSGVO-Einführung oder zur Überarbeitung Ihrer Datenschutzprozesse. In kurzer Zeit erarbeiten wir mit Ihnen praktikable Lösungen, führen interne Audits durch und dokumentieren die Ergebnisse professionell. Besonders bei kurzfristigem Handlungsbedarf oder internen Ressourcenengpässen ist das eine effiziente Ergänzung.

Bieten Sie auch Unterstützung bei Datenschutz-Audits oder behördlichen Prüfungen?

Ja. Wir begleiten Sie bei internen und externen Datenschutz-Audits – von der Vorbereitung bis zur Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. Wir prüfen Ihre Unterlagen, simulieren Prüfprozesse und helfen, auftretende Fragen souverän zu beantworten. Im Ernstfall stehen wir als Ansprechpartner bereit und sorgen dafür, dass Sie strukturiert und rechtssicher durch die Prüfung kommen.

Wie häufig erfolgen Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter?

Wir empfehlen regelmäßige Datenschutzschulungen – mindestens einmal jährlich sowie bei Neueinstellungen oder bei relevanten Änderungen. Die Schulungen erfolgen online oder vor Ort und sind individuell auf Ihre Branche und Mitarbeitergruppen abgestimmt. Ziel ist es, Datenschutz praxisnah zu vermitteln und das Bewusstsein für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken. Nach Abschluss erhalten alle Teilnehmenden eine Schulungsbestätigung.

Wie oft findet ein Datenschutz-Check oder ein Update statt?

Das hängt vom gewählten Betreuungspaket und Ihren Unternehmensanforderungen ab. In der Regel prüfen wir Ihre Datenschutzprozesse mindestens einmal jährlich vollständig. Zusätzlich begleiten wir laufend datenschutzrelevante Änderungen – etwa bei neuen Softwarelösungen, Dienstleistern oder Abläufen. So stellen wir sicher, dass Ihr Datenschutzkonzept stets aktuell bleibt und den Anforderungen der DSGVO gerecht wird.

Branchen- und Unternehmensspezifika

Für welche Branche wird (k)ein Datenschutzbeauftragter benötigt?

Ein Datenschutzbeauftragter ist in jeder Branche erforderlich– entscheidend sind Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, nicht die Branche selbst. Die Pflicht zur Benennung besteht z. B., wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, besondere Datenkategorien verarbeitet oder umfangreiche Überwachungen durchgeführt werden. Besonders häufig betroffen sind Branchen wie Gesundheitswesen, IT, produzierendes Gewerbe, Personalwesen, Bildung, Agenturen oder Marketing. Ob Ihr Unternehmen unter die Benennungspflicht fällt, prüfen wir gerne im Rahmen einer individuellen Einschätzung.

Haben Sie Erfahrung mit Datenschutz in unserer Branche? (z. B. Gesundheitswesen, IT, Handel, produzierendes Gewerbe, Banken, etc.)

Ja, wir verfügen über breite Erfahrung in verschiedenen Branchen – darunter Gesundheitswesen, IT, E-Commerce, Handwerk, Industrie, Bildung, Immobilien und mehr. Wir kennen die branchenspezifischen Herausforderungen und Regularien, z. B. Berufsgeheimnisse im medizinischen Bereich oder Tracking im Onlinehandel. Diese Erfahrung fließt direkt in unsere Beratung ein. So erhalten Sie Lösungen, die nicht nur DSGVO-konform, sondern auch branchentypisch praxistauglich sind.

Wie passen Sie Ihre Leistungen an unterschiedliche Unternehmensgrößen an?

Unsere Leistungen sind modular aufgebaut und skalieren mit Ihrem Bedarf. Für kleine Unternehmen bieten wir schlanke Datenschutzlösungen mit klarem Fokus auf das Wesentliche. Mittelständische Firmen profitieren von strukturierter Prozessberatung, regelmäßigen Checks und umfassender Betreuung. Bei größeren Organisationen integrieren wir Datenschutzmanagementsysteme, führen interne Audits durch und begleiten internationale Abstimmungen. Unser Ziel: Datenschutz, der zu Ihrem Unternehmen passt – weder zu wenig noch überdimensioniert.

Können mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen?

Ja, eine Unternehmensgruppe darf eine Person als gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen (Art. 37 Absatz 2 DS-GVO). Als Voraussetzung für die Bestellung eines sog. Konzerndatenschutzbeauftragten muss die leichte Erreichbarkeit des Konzerndatenschutzbeauftragten aus den einzelnen Niederlassungen heraus gewährleistet sein. 

Können Sie mit internationalen Unternehmen bzw. Konzerntöchtern arbeiten?

Ja, das ist möglich. Art. 37 Abs. 2 DSGVO erlaubt, dass mehrere Unternehmen – etwa innerhalb einer Unternehmensgruppe – einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen. Voraussetzung ist, dass der DSB für alle Unternehmen gut erreichbar ist und seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Wir übernehmen diese Funktion regelmäßig – auch für Konzerne oder Franchise-Systeme – und stellen sicher, dass jedes Unternehmen individuell betreut wird.

Kosten externer Datenschutzbeauftragter und Vertragsfragen

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich nach der Unternehmensgröße, dem Betreuungsumfang und den individuellen Anforderungen. Für kleine Unternehmen bieten wir bereits Pakete ab ca. 99€ – 699 € monatlich an. Bei mittelständischen Firmen oder komplexeren Strukturen liegen die Kosten entsprechend höher. Dafür erhalten Sie ein komplettes Datenschutzpaket mit klar definierten Leistungen und ohne versteckte Zusatzkosten. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Gibt es Mindestvertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen?

Ja, wie bei vielen Dienstleistungsverträgen gibt es auch bei uns faire Mindestlaufzeiten – meist 12 Monate – sowie vertraglich geregelte Kündigungsfristen, z. B. 3 Monate zum Vertragsende. So schaffen wir auf beiden Seiten Planungssicherheit und Verbindlichkeit. Gleichzeitig bleiben Sie flexibel, z. B. bei unternehmensbedingten Veränderungen. Alle Konditionen sind transparent und individuell verhandelbar.

Können Sie ein individuelles Angebot erstellen?

Natürlich. Wir stimmen unsere Leistungen auf Ihre Situation ab und erstellen ein individuelles, unverbindliches Angebot – abgestimmt auf Ihre Branche, Unternehmensgröße und Datenschutzbedarf. Dabei berücksichtigen wir bestehende Prozesse, interne Ressourcen und mögliche Sonderanforderungen. Sie erhalten einen klar strukturierten Vorschlag mit transparenten Leistungen, Preisen und Optionen zur Erweiterung. Sprechen Sie uns einfach an

Entstehen zusätzliche Kosten neben der monatlichen Pauschale?

In unseren Pauschalen sind alle standardmäßigen Leistungen enthalten, die Sie zur Erfüllung der DSGVO benötigen. Zusatzkosten entstehen nur bei Sonderprojekten oder Mehraufwänden, z. B. Datenschutzfolgeabschätzungen, umfangreiche Audits oder internationale Abstimmungen – und auch nur nach vorheriger Abstimmung. Unsere Abrechnung ist transparent, fair und nachvollziehbar – ohne versteckte Gebühren oder böse Überraschungen.

Ist das Erstgespräch zum Datenschutz kostenlos?

Ja. Wir bieten ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Dabei prüfen wir gemeinsam, ob eine DSB-Pflicht besteht, welche Anforderungen sich für Ihr Unternehmen ergeben und welche Leistungen sinnvoll sind. Sie erhalten erste Einschätzungen und Antworten auf Ihre Fragen – ganz ohne Verpflichtung. So können Sie fundiert entscheiden, ob und wie Sie mit uns zusammenarbeiten möchten.

Wie viel kostet ein interner Datenschutzbeauftragter?

Ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht häufig deutlich höhere Kosten als ein externer. Neben dem Gehalt (oft 65.000–85.000 € jährlich) fallen Zusatzkosten für Fortbildungen, Schulungen, Fachliteratur und ggf. externe Unterstützung an. Auch der zeitliche Aufwand für interne Abstimmungen ist nicht zu unterschätzen. Ein externer DSB ist dagegen planbar kalkulierbar, benötigt keine Einarbeitung und bringt Fachwissen direkt mit – das macht ihn besonders für KMU oft wirtschaftlicher.

Vertrauen und Sicherheit

Kann ein externer Datenschutzbeauftragter unser Unternehmen vor Haftung schützen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann das Risiko von Bußgeldern und Haftungsfällen deutlich reduzieren. Durch professionelle Beratung, rechtssichere Dokumentation und regelmäßige Prüfungen helfen wir, datenschutzrechtliche Fehler zu vermeiden. Zwar kann ein DSB keine vollständige rechtliche Immunität garantieren – doch durch unsere strukturierte Betreuung und unser Fachwissen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit DSGVO-konform aufgestellt ist. Ein externer DSB wirkt zudem haftungsentlastend für Geschäftsführung und Verantwortliche.

Wie stellen Sie sicher, dass sensible Unternehmensdaten vertraulich behandelt werden?

Vertraulichkeit steht bei uns an oberster Stelle. Als externe Datenschutzbeauftragte unterliegen wir gesetzlich und vertraglich geregelten Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten. Unsere Mitarbeitenden sind entsprechend geschult und verpflichtet, sensible Informationen ausschließlich zweckgebunden zu nutzen. Zusätzlich arbeiten wir mit sicheren Kommunikations- und Dokumentationssystemen, inklusive verschlüsselter Übertragung und Zugriffskontrollen. Ihre internen Daten und Vorgänge behandeln wir mit höchster Sorgfalt – das ist für uns gelebte Verantwortung.

Welche Strafen drohen, wenn unser Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt?

Die Aufsichtsbehörden können empfindliche Bußgelder verhängen, wenn ein datenschutzpflichtiges Unternehmen keinen DSB benennt. Laut DSGVO sind Strafen von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes möglich – insbesondere, wenn es zu Datenpannen kommt oder wiederholt gegen Meldepflichten verstoßen wird. Neben finanziellen Risiken droht auch ein Imageschaden. Eine rechtzeitige und formgerechte Bestellung zeigt hingegen, dass Sie Ihre Verantwortung ernst nehmen – das honorieren auch Behörden.

Arbeiten Sie mit IT-Sicherheitsbeauftragten oder internen Compliance-Teams zusammen?

Ja, und das sehr gerne. Datenschutz ist ein interdisziplinäres Thema – besonders effektiv ist es, wenn Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche, HR und Compliance-Abteilungen Hand in Hand arbeiten. Wir stimmen uns eng mit Ihren internen Ansprechpersonen ab, um Synergien zu nutzen und bestehende Strukturen einzubinden. So sorgen wir für klare Rollen, effiziente Abläufe und praxisnahe Umsetzungen – ganz ohne Reibungsverluste.

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ÜBER DEN AUTOR

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Ihr Ansprechpartner

Yanick Röhricht LL.M.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)

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