Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb – Ihre Datenschutz-Pflichten nach DSGVO

18. November 2025

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe Pflicht ist, welche Risiken ohne DSB drohen und warum die externe Lösung für viele Handwerker die sicherste und wirtschaftlichste Wahl ist.

Warum Datenschutz auch für Handwerksbetriebe wichtig ist?

Datenschutz ist heutzutage ein Thema, das jedes Unternehmen betrifft – unabhängig von Branche und Größe. Auch Handwerksbetriebe müssen sich an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten. Egal, ob Sie als Handwerksmeister in einem kleinen Betrieb mit 20 Mitarbeitern oder als größerer Betrieb mit mehreren Angestellten tätig sind, die Datenschutzbestimmungen gelten für alle. Besonders wenn Sie einen Internetauftritt haben, wird der Umgang mit personenbezogenen Daten zunehmend relevant, da nicht nur Kundendaten, sondern auch Mitarbeiterinformationen verarbeitet werden.

Ein Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb sorgt dafür, dass Ihr Handwerksbetrieb die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und vor möglichen Bußgeldern und rechtlichen Problemen geschützt ist. Doch was genau sind die Datenschutz-Pflichten für Handwerksbetriebe? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Pflichten und wie ein externer Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb Ihnen helfen kann.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die dafür sorgt, dass Ihr Unternehmen die Datenschutzvorgaben der DSGVO Handwerksbetrieb einhält. Dieser kann entweder intern (ein Mitarbeiter des Unternehmens) oder extern (eine externe Fachkraft oder Beratungsfirma) tätig sein. Besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen wie Handwerksbetriebe ist es sinnvoll, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat den Vorteil, dass er keine internen Ressourcen bindet, sondern sich ausschließlich auf die Datenschutzanforderungen konzentriert. Diese Person hilft Ihnen dabei, die für Ihr Unternehmen geltenden Datenschutz-Pflichten zu erfüllen, führt Schulungen für Ihre Mitarbeiter durch und kümmert sich um die Dokumentation sowie die Meldung von Datenschutzvorfällen.

Besonders bei einem Internetauftritt und der Verarbeitung von Kundendaten oder Mitarbeiterinformationen ist es wichtig, dass ein Fachmann Sie unterstützt, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Warum braucht Ihr Handwerksbetrieb einen Datenschutzbeauftragten?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, die Privatsphäre und Rechte der betroffenen Personen durch technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Auch wenn Handwerksbetriebe in erster Linie keine großen Mengen an sensiblen Daten verarbeiten, müssen sie sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten ihrer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten geschützt sind.

Ein Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb hilft dabei, dieses Ziel zu erreichen. Zudem gibt es gesetzliche Vorgaben, die einen Datenschutzbeauftragten erforderlich machen. Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl (20 oder mehr) oder wenn Sie regelmäßig mit besonderen Datenkategorien wie z. B. Gesundheitsdaten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen umgehen, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen. Auch wenn Ihr Handwerksbetrieb eine Website betreibt, die personenbezogene Daten wie z. B. E-Mail-Adressen oder Bestelldaten erfasst, gelten für Sie die gleichen Vorgaben.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • Expertise: Ein externer Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb bringt umfangreiches Fachwissen mit und kann Sie auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen halten.
  • Kostenersparnis: Ein externer DSB ist oft günstiger als die Einstellung eines eigenen Mitarbeiters für den Datenschutz.
  • Entlastung: Ihr externer Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb kümmert sich um die gesamte Datenschutz-Compliance, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die DSGVO schreibt vor, dass bestimmte Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Für Handwerksbetriebe gilt dies insbesondere, wenn:

  • … mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten (z. B. in der Buchhaltung, bei der Kundenbetreuung oder im Auftragsservice).
  • … der Betrieb besondere Datenkategorien verarbeitet, wie z. B. Gesundheitsdaten (z. B. bei der Durchführung von Sicherheitschecks oder in der Krankenstandsverwaltung).
  • … der Betrieb eine Website betreibt, auf der personenbezogene Daten erhoben werden (z. B. durch ein Kontaktformular oder bei Online-Bestellungen).

Auch wenn Ihr Handwerksbetrieb keine dieser Kriterien erfüllt, ist es ratsam, einen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen, um Risiken zu minimieren und die Datenschutzvorgaben immer im Blick zu behalten. Ein externes Beratungsunternehmen kann hier schnell und unkompliziert helfen.

Unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter

Ein externer Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb unterstützt Ihren Handwerksbetrieb bei allen relevanten Datenschutzthemen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, wie Sie die DSGVO in Ihrem Betrieb umsetzen. Dabei analysieren wir Ihre bestehenden Prozesse und zeigen Ihnen, wie Sie diese datenschutzkonform gestalten können.

  • Erstellung eines Datenschutzkonzepts

Wir erstellen ein individuelles Datenschutzkonzept, das auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Handwerksbetriebs zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vorschriften und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher agiert.

  • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungen für Mitarbeiter

Wir schulen Ihre Mitarbeiter in Datenschutzfragen, damit jeder im Betrieb weiß, wie er mit personenbezogenen Daten korrekt umgeht. Dies umfasst Sensibilisierungsmaßnahmen und praktische Anleitungen zum sicheren Umgang mit Kundendaten.

  • Regelmäßige Audits und Dokumentation

Wir führen regelmäßig Audits durch, um zu überprüfen, ob alle Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten wird stets auf dem neuesten Stand gehalten, sodass Sie bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden gut vorbereitet sind.

  • Unterstützung bei Datenschutzverletzungen und deren Meldung

Sollte es zu einer Datenschutzverletzung kommen, unterstützen wir Sie bei der schnellen Meldung an die zuständigen Behörden und helfen Ihnen, die betroffenen Personen zu informieren, um mögliche Schäden zu minimieren.

  • Spezielle Vorteile für Handwerksbetriebe

Unsere Dienstleistungen sind einfach, kostengünstig und maßgeschneidert. Wir bieten Ihnen unkomplizierte Lösungen, die direkt auf die Anforderungen Ihres Handwerksbetriebs abgestimmt sind.

So einfach funktioniert der Service

Die Zusammenarbeit mit uns als externem Datenschutzbeauftragten ist unkompliziert und effizient. Der Prozess läuft folgendermaßen ab:

  1. Erstgespräch und Analyse des Ist-Zustands: Wir starten mit einem unverbindlichen Gespräch, um Ihre aktuellen Datenschutzpraktiken zu verstehen und etwaige Lücken zu identifizieren.
  2. Erstellung und Implementierung eines Datenschutzkonzepts: Auf Basis der Analyse erstellen wir ein maßgeschneidertes Datenschutzkonzept, das alle gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt.
  3. Regelmäßige Kontrolle und Anpassungen: Der Datenschutz ist ein fortlaufender Prozess. Wir sorgen dafür, dass Ihr Konzept kontinuierlich aktualisiert wird und auch neue Anforderungen wie beispielsweise Änderungen in der DSGVO berücksichtigt werden.

Die Umsetzung erfolgt schnell und ohne großen Aufwand für Sie – so können Sie sich weiterhin auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Handwerksgeschäft.

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Handwerksbetriebe

  • Zeit- und Kostenersparnis durch die Auslagerung

Indem Sie einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen, sparen Sie Zeit und Ressourcen. Anstatt eigene Mitarbeiter mit der Verwaltung des Datenschutzes zu betrauen, können Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren.

  • Rechtssicherheit durch Expertenwissen

Mit einem externen DSB haben Sie jederzeit einen Experten an Ihrer Seite, der sicherstellt, dass alle Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Sie minimieren das Risiko von Bußgeldern und rechtlichen Problemen.

  • Entlastung der eigenen Mitarbeiter

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt alle datenschutzrechtlichen Aufgaben, sodass Ihre Mitarbeiter sich auf ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren können. Zudem werden sie durch Schulungen sensibilisiert und sind auf dem neuesten Stand.

  • Keine langfristigen Verpflichtungen, flexible Vertragsmodelle

Unsere Verträge sind flexibel und passen sich den Bedürfnissen Ihres Unternehmens an. Sie können den Service nach Bedarf anpassen, ohne sich langfristig zu binden.

Neun Datenschutz-Praxistipps für Handwerksbetriebe

Als Handwerksbetrieb, der mit personenbezogenen Daten arbeitet – sei es von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern – müssen Sie bestimmte Datenschutzvorgaben beachten. Diese Vorgaben helfen nicht nur, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch, das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Datenschutz-Praxistipps für Handwerksbetriebe:

1. Datenverarbeitungsverzeichnis – So behalten Sie den Überblick

Führen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten in Ihrem Handwerksbetrieb. Darin müssen Sie festhalten, welche Daten (z.B. Kundendaten oder Rechnungsdaten) Sie verarbeiten, warum diese verarbeitet werden und wie lange sie gespeichert werden. Dieses Verzeichnis hilft Ihnen nicht nur dabei, den Datenschutz zu gewährleisten, sondern zeigt auch, dass Sie die Anforderungen der DSGVO ernst nehmen.

2. Datenschutz und IT-Sicherheit – So schützen Sie Ihre Daten

Stellen Sie sicher, dass Sie sichere Passwörter verwenden und Datenverschlüsselung einsetzen, wenn Sie personenbezogene Daten speichern oder übertragen. Das gilt nicht nur für Ihre Kundendaten, sondern auch für die Kommunikation über Ihre Website. Mit IT-Sicherheitsmaßnahmen schützen Sie die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter vor unbefugtem Zugriff und minimieren das Risiko von Datenschutzverletzungen.

3. Datenschutzerklärung auf Ihrer Website – Klarheit für Ihre Kunden

Wenn Ihr Handwerksbetrieb eine Website hat, müssen Sie eine Datenschutzerklärung online bereitstellen. In dieser Erklärung muss verständlich erklärt werden, welche personenbezogenen Daten Sie sammeln und wie Sie diese verarbeiten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden wissen, welche Rechte sie in Bezug auf ihre Daten haben. Eine klare und transparente Datenschutzerklärung stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden.

4. Betroffenenrechte – So gehen Sie auf die Anfragen Ihrer Kunden ein

Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter haben das Recht, ihre Daten einzusehen, zu ändern oder löschen zu lassen. Als Handwerksbetrieb müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese Rechte innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen erfüllen. Ein Datenschutzbeauftragter im Handwerksbetrieb kann Ihnen helfen, ein Verfahren einzuführen, um diese Anfragen schnell und effektiv zu bearbeiten.

5. Datenschutz-Folgenabschätzung – Risiken frühzeitig erkennen

Wenn Sie mit besonders sensiblen Daten arbeiten oder Tracking-Technologien auf Ihrer Website nutzen, sollten Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Das hilft Ihnen, Risiken zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte Ihrer Kunden zu schützen. Ein Datenschutzbeauftragter im Handwerksbetrieb kann Sie dabei unterstützen, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren.

6. Datenschutzverletzungen melden – Schnelligkeit ist entscheidend

Falls es zu einer Datenschutzverletzung kommt, wie z.B. einem Hackerangriff oder unbefugtem Zugriff auf Kundendaten, müssen Sie diese innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Ein Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb sorgt dafür, dass Sie ein klares Verfahren haben, um solche Vorfälle schnell zu melden und die betroffenen Personen zu informieren.

7. Mitarbeiterschulung – Wissen ist der beste Schutz

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Datenschutzfragen. Besonders wichtig ist das für Mitarbeiter, die direkt mit Kundendaten oder Mitarbeiterdaten arbeiten, wie zum Beispiel in der Buchhaltung oder der Kundenbetreuung. Durch regelmäßige Schulungen stellen Sie sicher, dass jeder im Unternehmen die Datenschutzvorgaben kennt und umsetzt.

Verwenden Sie auf Ihrer Website Cookies, die personenbezogene Daten sammeln oder das Nutzerverhalten tracken? Dann müssen Sie ein Cookie-Banner einbinden. Das Banner muss den Nutzer darüber informieren und ihm die Möglichkeit geben, seine Zustimmung zu erteilen. Ohne diese Zustimmung dürfen keine nicht-essentiellen Cookies gesetzt werden, gemäß  der gesetzlichen Vorschriften in der DSGVO.

9. Impressum auf Ihrer Website – Rechtliche Anforderungen erfüllen

Jede Website, auch von Handwerksbetrieben, muss gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein Impressum enthalten. Dieses muss Ihren Namen, die Anschrift, Kontaktdaten sowie Ihre USt-IdNr. und gegebenenfalls den Vertreter des Unternehmens umfassen. Ein korrektes Impressum ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch ein Zeichen für Transparenz und Vertrauen gegenüber Ihren Kunden.

Fazit: Datenschutz ernst nehmen – Vertrauen aufbauen

Die oben genannten Datenschutz-Praxistipps helfen Ihnen, die DSGVO Handwerksbetrieb und die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Handwerksbetrieb umzusetzen. Ein Datenschutzbeauftragter Handwerksbetrieb kann Ihnen dabei helfen, diese Pflichten richtig zu erfüllen und sicherzustellen, dass Ihr Betrieb rechtssicher bleibt. Dies schützt nicht nur die Daten Ihrer Kunden, sondern stärkt auch das Vertrauen in Ihr Unternehmen.

Einen praktischen Leitfaden finden Sie auch beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

FAQ zum Datenschutz bei Handwerksbetrieben

Muss jeder Handwerksbetrieb einen Datenschutzbeauftragten haben?

Nicht jeder Handwerksbetrieb muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. Laut DSGVO ist dies jedoch erforderlich, wenn Ihr Handwerksbetrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, oder wenn Sie eine Website betreiben und personenbezogene Daten erheben.

Was passiert, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten für meinen Handwerksbetrieb benenne?:

Wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten für Ihren Handwerksbetrieb benennen und dies erforderlich ist, drohen hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Zudem könnte das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner leiden, wenn Datenschutzvorgaben nicht eingehalten werden.

Welche Daten muss ein Datenschutzbeauftragter im Handwerksbetrieb schützen?

Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe stellt sicher, dass insbesondere personenbezogene Daten wie Kundendaten (Name, Adresse, Telefonnummer), Mitarbeiterdaten (Lohn, Gesundheitsdaten) und Rechnungsdaten gemäß den Vorgaben der DSGVO geschützt werden.

Was genau macht ein Datenschutzbeauftragter in einem Handwerksbetrieb?

Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe überwacht die datenschutzrechtlichen Anforderungen, berät den Betrieb zur Einhaltung der DSGVO, erstellt Datenschutzkonzepte, führt Mitarbeiterschulungen durch und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Dokumentationen erstellt und aktuell gehalten werden.

Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten für meinen Handwerksbetrieb benennen?

Sie müssen einen Datenschutzbeauftragten für Ihren Handwerksbetrieb benennen, wenn Sie mehr als 20 Mitarbeiter haben, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, oder wenn Ihr Betrieb eine Website betreibt und Kundendaten erhebt. Auch bei der Verarbeitung besonderer Datenkategorien ist ein DSB erforderlich.

Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für einen Handwerksbetrieb?

Ein externer Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe bringt Fachwissen und Erfahrung mit, ohne dass Sie intern Ressourcen binden müssen. Zudem können Sie Kosten sparen, da ein externer DSB flexibler und oft günstiger ist als ein interner Mitarbeiter. Außerdem entlastet er Ihr Team von rechtlichen und administrativen Aufgaben.

Wie unterstützt ein Datenschutzbeauftragter Handwerksbetriebe bei der Umsetzung der DSGVO?

Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe hilft bei der Umsetzung der DSGVO, indem er die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen einführt, alle Datenverarbeitungsprozesse dokumentiert und sicherstellt, dass Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Er unterstützt zudem bei der Schulung der Mitarbeiter und der regelmäßigen Kontrolle.

Muss ich als Handwerksbetrieb auch eine Datenschutzerklärung auf meiner Website haben?

Ja, als Handwerksbetrieb, der eine Website betreibt, müssen Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Seite veröffentlichen, in der Sie genau erklären, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe kann Ihnen helfen, diese Erklärung korrekt zu erstellen.

Was passiert, wenn es zu einer Datenschutzverletzung in meinem Handwerksbetrieb kommt?

Sollte es zu einer Datenschutzverletzung kommen, sorgt der Datenschutzbeauftragte für den Handwerksbetrieb dafür, dass der Vorfall schnell gemeldet wird – sowohl an die zuständige Aufsichtsbehörde als auch an die betroffenen Personen. Er hilft auch bei der Analyse und der Ergreifung von Maßnahmen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Wie teuer ist ein externer Datenschutzbeauftragter für einen Handwerksbetrieb?

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten für Handwerksbetriebe hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe Ihres Unternehmens und dem Umfang der benötigten Leistungen. In der Regel sind externe Datenschutzbeauftragte jedoch eine kostengünstige Lösung im Vergleich zur Einstellung eines internen Mitarbeiters.

Kann ein Datenschutzbeauftragter Handwerksbetriebe bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts unterstützen?

Ja, ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe hilft Ihnen bei der Erstellung und Implementierung eines Datenschutzkonzepts, das auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt ist. Dabei werden alle relevanten gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung gewährleistet.

 Welche Schulungen führt ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe durch?

Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe führt regelmäßig Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter durch, um sicherzustellen, dass alle mit den Datenschutzvorgaben vertraut sind und die richtigen Praktiken im Umgang mit personenbezogenen Daten anwenden.

Was ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und warum muss ein Handwerksbetrieb das führen?

Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten listet alle Prozesse auf, bei denen personenbezogene Daten in Ihrem Handwerksbetrieb verarbeitet werden. Es hilft, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alle Verarbeitungstätigkeiten den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe sorgt dafür, dass dieses Verzeichnis regelmäßig aktualisiert wird.

Welche Folgen hat es, wenn mein Handwerksbetrieb gegen die DSGVO verstößt?

Verstöße gegen die DSGVO können schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen haben, darunter Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro. Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe hilft Ihnen, diese Risiken zu vermeiden, indem er die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicherstellt.

Wie finde ich den richtigen Datenschutzbeauftragten für meinen Handwerksbetrieb?

Ein Datenschutzbeauftragter für Handwerksbetriebe sollte über umfassende Kenntnisse der DSGVO und der spezifischen Anforderungen für kleinere Unternehmen verfügen. Es ist wichtig, dass der DSB in der Lage ist, Ihre betrieblichen Abläufe zu verstehen und individuell zugeschnittene Lösungen anzubieten. Eine Beratung und Unterstützung durch einen externen Experten ist meist die einfachste und kostengünstigste Lösung.

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ÜBER DEN AUTOR

Yanick Röhricht

Yanick Röhricht ist Senior Consultant bei ALPHATECH Consulting. Als Berater unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben sowie beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managements. Als Wirtschaftsjurist (LL.M.) und mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und IT-Sicherheitsbeauftragter (DGI) verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

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