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15 DSGVO-Tipps zum Datenschutz für SaaS-Anbieter

24. Juni 2025

Datenschutz für SaaS-Anbieter entspricht nicht nur den rechtlichen Anforderungen, sondern ist auch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Kunden und Unternehmen legen zunehmend Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und stellen kritische Fragen zur DSGVO und dem Thema Datenschutz.  In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es beim Datenschutz für SaaS-Anbieter ankommt und wie Sie Ihre DSGVO-Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen. So können Sie nicht nur Neukunden überzeugen, sondern auch Rückfragen der Datenschutzbeauftragten Ihrer Kunden und Verzögerungen in Ihrem Vertriebsprozess vermeiden.



Was bedeutet SaaS?

Die Zeiten, in denen Unternehmen Software kaufen und auf lokalen Servern installieren mussten, sind nahezu vorbei. Heutzutage wird Software direkt aus der Cloud und aus externen Servern bereitgestellt. Die Lösung nennt sich „Software as a Service“ (SaaS) und beschreibt ein Lizenz- und Vertriebsmodell, bei dem Software-Anwendungen als Dienstleistung über das Internet bereitgestellt werden. Dabei übernimmt der Anbieter zentrale IT-Aufgaben wie:

  • Zugangs- und Berechtigungsmanagement für einen sicheren Datentransfer
  • Wartung, Pflege und Support
  • Bereitstellung der IT-Infrastruktur (Netzwerke, Datenspeicher, Datenbanken, Applikationsserver, Webserver)
  • Sicherheitsmaßnahmen (Authentifizierung, Identitätsmanagement, Patch-Management, Aktivitätsüberwachung, Backup, Schutz vor unbefugtem Zugriff)
  • Verfügbarkeits- und Produktionssteuerung

Der Kunde hingegen benötigt lediglich Endgeräte mit einem standardisierten Betriebssystem, einen Webbrowser und eine Internetverbindung. Eine Installation ist nicht erforderlich. Die Nutzung erfolgt über ein fortlaufendes Entgelt anstelle einer einmaligen Lizenzgebühr.

Welche Datenschutzgesetze gelten für SaaS-Anbieter?

Datenschutz ist eine grundlegende Verpflichtung bei der Entwicklung von Software as a Service (SaaS) und Anwendungen. Datenschutzbeauftragte und SaaS-Entwickler müssen wissen, an welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen und besonderen Anforderungen der IT-Sicherheit sie sich halten müssen. Besonders relevant sind dabei folgende Datenschutzgesetze:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelt den Schutz personenbezogener Daten für Unternehmen in der EU.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Nationale Datenschutzgesetz in Deutschland als Ergänzung zur DSGVO.
  • Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG): Regelt Datenschutz in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten.

Datenschutz für Saas: Welche Daten müssen geschützt werden?

SaaS-Anwendungen verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten von verschiedenen betroffenen Personen, darunter:

  • Allgemeine Nutzerdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Geräteinformationen: IP-Adresse, Gerätekennungen, MAC-Adressen
  •  Besonders schützenswerte Daten: Fingerabdrücke, Gesundheitsdaten, biometrische Daten
  • Standortdaten: GPS-Standorte, Bewegungsprofile
  • Kommunikationsdaten: Telefonnummern, Nachrichteninhalte
  • Medien: Fotos, Videos, Audiodateien

Risiken im Datenschutz für SaaS-Anbieter

Ein mangelhafter Datenschutz bei SaaS-Anbietern kann erhebliche Folgen haben

  • Verlust von Kunden: Interessenten springen ab, wenn Datenschutzfragen nicht klar beantwortet werden.
  • Eingeschränkte Verfügbarkeit: Fällt der Anbieter aus, können Kunden die SaaS-Lösung nicht nutzen, was zu Unzufriedenheit der Kunden oder Datenschutzverletzungen führt.
  • Cyberangriffe: Ein Sicherheitsvorfall kann nicht nur zu finanziellen Auswirkungen und Reputationsschäden führen, sondern auch Bußgelder nach sich ziehen

Worauf ist im Datenschutz zu achten, wenn ich SaaS anbiete?

1.SaaS-Anbieter sollten den Datenschutzbeauftragten frühzeitig einbeziehen

Der Datenschutz Ihrer SaaS-Lösung sollte bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Einbindung Ihres Datenschutzbeauftragten stellt sicher, dass alle relevanten Anforderungen von Anfang an in die Architektur integriert werden. Dies reduziert das Risiko späterer, kostspieliger Nachbesserungen und erleichtert die Umsetzung von Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) sowie datenschutzfreundlicher Voreinstellungen (Privacy by Default). Planen Sie regelmäßige Datenschutz-Reviews während der Entwicklung, um Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.

2.Datenschutzerklärung und rechtliche Texte in SaaS-Lösung einbinden

Transparenz ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO. Nutzer Ihrer SaaS-Lösung müssen klar und verständlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden. Integrieren Sie daher eine leicht zugängliche und verständliche Datenschutzerklärung in Ihre Anwendung. Falls Sie personenbezogene Daten im Auftrag Ihrer Kunden verarbeiten, ermöglichen Sie es diesen, eigene Datenschutzerklärungen hinzuzufügen. Insbesondere wenn Sie Ihren SaaS-Kunden Templates zur Datenschutzerklärung bereitstellen: Prüfen Sie regelmäßig, ob die rechtlichen Texte auf dem neuesten Stand sind, insbesondere bei Änderungen in der Gesetzgebung.

3.Serverstandort EU/EWR bevorzugen

Der Standort Ihrer Server ist für viele Kunden ein entscheidendes Auswahlkriterium. Server innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bieten eine bessere DSGVO-Compliance und stärken das Vertrauen Ihrer Kunden. Falls ein Datentransfer in Drittstaaten erforderlich ist, stellen Sie sicher, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden. Besonders bei der Nutzung von US-Cloud-Anbietern sind Vorsicht und die Absicherung durch das EU-U.S. Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln erforderlich. Durch die Wahl eines Serverstandorts in der EU, der die Daten lokal speichert,  minimieren Sie rechtliche Risiken und erleichtern Ihren Kunden die Entscheidung für Ihre SaaS-Lösung.

4.Datenschutz für SaaS-Lösung als Wettbewerbsvorteil nutzen

Ein hohes Datenschutzniveau kann Ihnen einen erheblichen Marktvorteil verschaffen. Kunden erwarten heute Transparenz und Sicherheit. Nutzen Sie dies als Verkaufsargument, indem Sie auf Ihrer Website detaillierte Informationen zu Datenschutz und Sicherheit bereitstellen. Wichtige Punkte sind:

  • Gewährleistung der Datensicherheit
  • Informationen über den Einsatz von Cookie
  • Übermittlung von Daten an weitere Empfänger
  • Vorhandene Zertifikate und Berichten von Datenschutz-Audits

Diese Transparenz hilft, das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen und Rückfragen von Datenschutzbeauftragten zu reduzieren.

5.SaaS IT-Sicherheitskonzept umsetzen und dokumentieren

Als SaaS-Anbieter sind Sie verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umzusetzen und zu dokumentieren. Neben der DSGVO können auch branchenspezifische IT-Sicherheitsgesetze wie NIS2, CRA oder DORA für Sie relevant sein. Eine strukturierte Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen hilft nicht nur bei der Compliance, sondern wird häufig von Kunden als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit eingefordert und vertraglich im Rahmen der Auftragsverarbeitung einbezogen.

6.Auftragsverarbeitungsvertrag mit SaaS-Kunden abschließen

Als SaaS-Anbieter agieren Sie meist als Auftragsverarbeiter und sind verpflichtet, mit Ihren Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Stellen Sie Ihren Kunden eine vorgefertigt Auftragsverarbeitungsvorlage zur Verfügung, um den Vertragsabschluss zu erleichtern. Der Auftragsverarbeitungsvertrag sollte alle Anforderungen aus Art 28 DSGVO erfüllen. Dazu gehören auch folgende Aspekte:

  • Leistungsbeschreibung (Gegenstand und Dauer) der SaaS-Lösung
  • Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung im AV-Vertrag benennen
  • Kategorien personenbezogener Daten
  • Betroffenen Personengruppen
  • Regelungen zur Rückgabe bzw. Löschung von Daten nach Auftragsbeendigung
  • Regelungen zu Informationspflichten des SaaS-Anbieters bei DSGVO-Verstößen

7.Datenschutz-Folgenabschätzung für Saas-Lösung vorbereiten

Falls Ihre SaaS-Lösung potenziell hohe Datenschutzrisiken birgt, müssen Ihre Kunden eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen. Dies kann insbesondere bei neuartigen Technologien oder der Verarbeitung besonders sensibler Daten erforderlich sein. Unterstützen Sie Ihre Kunden mit einer standardisierten Vorlage, um den Compliance-Aufwand zu minimieren. Zudem kann eine interne Risikoanalyse helfen, Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

8.Privacy by Design – Datenschutz für SaaS in der Entwicklungsphase berücksichtigten

Das Prinzip Privacy by Design verlangt, dass Datenschutz in die Entwicklung von Anfang an integriert wird. Dies bedeutet, dass Datenschutzmaßnahmen nicht erst nachträglich ergänzt, sondern von Beginn an technisch umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind:

  • Anonymisierung oder Pseudonymisierung zur Risikominimierung
  • Datensparsame Erfassung und Verarbeitung
  • Nutzerfreundliche Datenschutz-Einstellungen

Arbeiten Sie eng mit Entwicklern und Datenschutzexperten zusammen, um datenschutzkonforme Lösungen zu gestalten.

9.Privacy by Default – Datenschutzfreundliche Standardkonfiguration in SaaS-Lösung

Neben Privacy by Design ist auch das Prinzip Privacy by Default essenziell. Ihre SaaS-Lösung sollte standardmäßig so konfiguriert sein, dass nur die unbedingt erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Folgende Fragen helfen bei der Umsetzung:

  • Werden nur die notwendigsten Daten erhoben?
  • Ist der Umfang der Datenverarbeitung standardmäßig minimiert?
  • Wird die Speicherdauer auf das erforderliche Minimum reduziert?
  • Sind nur die erforderlichen Zugriffsrechte voreingestellt?

Durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen vermeiden Sie Haftungsrisiken und stärken das Vertrauen Ihrer Nutzer.

10.Analyse des Nutzerverhaltens in SaaS-Lösung zur Produktverbesserung vermeiden

Vermeiden Sie einen häufigen Datenschutzfehler in SaaS-Lösungen: die unzulässige Analyse des Nutzerverhaltens. Als SaaS-Anbieter treten Sie in der Regel als Auftragsverarbeiter auf und dürfen die Nutzerdaten Ihrer Kunden nicht für eigene Zwecke, wie etwa die Produktverbesserung, verwenden.

Sollten Sie dennoch Zugriffsdaten, Klickraten oder die Verweildauer Ihrer Kunden analysieren wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglicher Regelung zulässig. Konsultieren Sie vorab Ihren Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass Ihre Vorgehensweise den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Hintergrund: Im Datenschutz für SaaS gelten die gleichen Bestimmungen wie im Web: Wird das Nutzerverhalten nicht nur durch Logfile-Analysen erfasst, sondern direkt vom Endgerät des Nutzers abgeleitet, ist eine vorherige Einwilligung gemäß § 25 TDDDG erforderlich.

11.Mitarbeiter im Datenschutz schulen

Der entscheidende Faktor für Datenschutz und Datensicherheit ist der Mensch. Technische Schutzmaßnahmen sind nur dann wirksam, wenn Ihre Mitarbeiter die datenschutzrechtlichen Anforderungen kennen und verantwortungsvoll mit sensiblen Informationen umgehen.

Ein hohes Sicherheitsniveau lässt sich nur durch das Zusammenspiel von IT-Sicherheit und einem ausgeprägten Datenschutz- und Sicherheitsbewusstsein erreichen. Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht gemäß Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO und schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten.

12.Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen

Als SaaS-Anbieter sind Sie verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu führen (Art. 30 Abs. 1 DSGVO). Dieses Verzeichnis dient als Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen.

Für die Bereitstellung Ihrer SaaS-Lösung als Auftragsverarbeiter ist zudem ein spezifisches Verzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO erforderlich.

Hinweis Die Verarbeitungsverzeichnisse muss auf Anfrage der Aufsichtsbehörde bereitgestellt werden (Art. 30 Abs. 4 DSGVO).

13.Auf Datenschutzverletzungen im SaaS-Betrieb vorbereiten

Datenschutzverletzungen bei SaaS-Anbieter können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eintreten. Bereiten Sie sich und Ihr Team darauf vor, indem Sie einen strukturierten Reaktionsplan erstellen und Ihre Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisieren.

Zu den häufigsten Datenschutzverletzungen im SaaS-Bereich zählen:

  • Unautorisierter Zugriff auf Nutzerdaten
  • Fehlkonfigurationen oder Softwarefehler, die zu Datenlecks führen
  • Verfügbarkeitsprobleme durch Updates oder Systemausfälle

Als Auftragsverarbeiter sind Sie vertraglich verpflichtet, Ihre Kunden unverzüglich über Datenschutzvorfälle zu informieren. Hintergrund: Nur durch eine frühzeitige Aufklärung des Vorfalls und seiner Ursachen kann Ihr Kunde seine gesetzliche Meldepflicht innerhalb von 72 Stunden gegenüber der Aufsichtsbehörde erfüllen.

14.Auf Betroffenenanfragen im SaaS-Betrieb vorbereiten

SaaS-Anbieter sollten sich auf Anfragen betroffener Personen zum Datenschutz vorbereiten. Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, eine solche Anfrage zu erkennen, sie ernst zu nehmen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens sollte für jede einzelne Betroffenenanfrage prüfen, ob Sie als SaaS-Anbieter selbst oder der Kunde als Verantwortlicher die Anfrage beantworten muss.

Hintergrund: Jede betroffene Person (z. B. Mitarbeiter, Kunde, Nutzer, Webseitenbesucher) kann Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden. Falls dies der Fall ist, hat der Betroffene das Recht zu erfahren, welche konkreten Daten verarbeitet werden. Zusätzlich können Betroffene die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

15.Löschung von personenbezogenen Daten in SaaS berücksichtigten

Ihre Kunden benötigen in der SaaS-Lösung eine einfache Möglichkeit zur vollständigen Löschung personenbezogener Daten. Entwickler und Datenschutzbeauftragte sollten gemeinsam ein tragfähiges Löschkonzept erarbeiten, das sowohl technische als auch rechtliche Anforderungen berücksichtigt. Wichtige Punkte:

  • Automatisierte und manuelle Löschoptionen bereitstellen
  • Löschfristen gemäß DSGVO einhalten
  • Anonymisierung als Alternative zur Löschung prüfen

Hintergrund: Die Löschung personenbezogener Daten ist erforderlich, wenn:

  • Der Verarbeitungszweck entfällt
  • Eine erteilte Einwilligung widerrufen wird
  • Der Betroffene der Verarbeitung widerspricht

Durch eine datenschutzfreundliche Gestaltung Ihrer SaaS-Lösung können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken.

Fazit: Datenschutz als Erfolgsfaktor für SaaS-Anbieter

Ein durchdachtes Datenschutzkonzept ist für SaaS-Anbieter nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil. Durch frühzeitige Planung, transparente Kommunikation und die konsequente Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen steigern Sie die Attraktivität Ihrer SaaS-Lösung. Nutzen Sie Datenschutz als Qualitätsmerkmal und stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden langfristig.

FAQ-Datenschutz für SaaS-Anbieter

Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation gemäß Art. 30 DSGVO. Es listet detailliert alle Prozesse auf, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. SaaS-Anbieter müssen dokumentieren, welche Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben werden, zu welchem Zweck und mit welchen Sicherheitsmaßnahmen. Das Verzeichnis dient der Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden und erleichtert die Nachweisführung im Falle von Datenschutzprüfungen.

Warum müssen SaaS-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit ihren Kunden abschließen?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Da SaaS-Anbieter oft personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden verarbeiten, sind sie verpflichtet, einen AVV abzuschließen. Dieser regelt die Pflichten des Anbieters, insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit, Weisungsgebundenheit und Löschung personenbezogener Daten. Ohne AVV kann die Nutzung Ihrer SaaS-Lösung für Kunden datenschutzrechtlich problematisch sein.

Ist es gesetzliche Pflicht für SaaS-Anbieter einen Datenschutzbeauftragten zu benennen?

Als SaaS-Anbieter sind Sie regelmäßig zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, da Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten liegt. Sobald Sie als SaaS-Anbieter zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet sind oder mehr als 20 Mitarbeiter müssen Sie als SaaS-Anbieter einen Datenschutzbeauftragten bestellen

Ist es gesetzliche Pflicht im Datenschutz für SaaS-Anbieter, die eigenen Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen?

Ja, nach Art. 39 DSGVO ist es erforderlich, dass Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, regelmäßig geschult werden. Schulungen helfen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Anforderungen zu stärken. Dies ist besonders für SaaS-Anbieter wichtig, da sie oft große Mengen an sensiblen Daten verarbeiten und sich technische sowie rechtliche Rahmenbedingungen ständig weiterentwickeln.

Warum dürfen wir als SaaS-Anbieter das Nutzerverhalten nicht für eigene Zwecke (Produktverbesserung) tracken?

SaaS-Anbieter, die als Auftragsverarbeiter agieren, leiten ihre Befugnis zur Datenverarbeitung ausschließlich vom Verantwortlichen (SaaS-Kunden) ab. Eine Nutzung der Daten für eigene Zwecke würde bedeuten, dass der Anbieter sich selbst zum Verantwortlichen aufschwingt, was datenschutzrechtlich unzulässig ist. Jegliche Verarbeitung zu eigenen Zwecken benötigt eine gesonderte Rechtsgrundlage gemäß DSGVO, insbesondere eine Einwilligung der Nutzer (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ohne diese kann ein solches Tracking unzulässig sein und Bußgelder nach sich ziehen.

Muss der SaaS-Anbieter alle potenziellen Datenschutzverletzungen an den Kunden melden?

Ja, die Meldepflicht einer Datenschutzverletzung nach Art. 33 DSGVO liegt grundsätzlich beim Verantwortlichen, also beim SaaS-Kunden. Der SaaS-Anbieter als Auftragsverarbeiter muss jede Datenschutzverletzung unverzüglich den betroffenen Kunden melden. Der Kunde entscheidet dann, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erforderlich ist.

Was ist SaaS?

Software-as-a-Service (SaaS) ist ein Cloud-basiertes Bereitstellungsmodell, bei dem Software nicht als Lizenz erworben, sondern als Dienstleistung genutzt wird. Anbieter stellen die Software über das Internet bereit und kümmern sich um Wartung, Updates und Hosting. Bekannte Beispiele sind Microsoft 365, Salesforce und Google Workspace. Vorteile von SaaS sind Flexibilität, Skalierbarkeit und geringe IT-Wartungskosten für Nutzer.

Ist der Datenschutz für SaaS-Lösungen immer relevant?

Ja, Datenschutz spielt bei SaaS-Lösungen eine zentrale Rolle, da fast immer personenbezogene Daten verarbeitet werden. Neben Kundendaten werden oft auch Nutzerdaten gespeichert, beispielsweise für Zugangsverwaltung oder Supportzwecke. Auch wenn SaaS-Anbieter nicht direkt mit sensiblen Daten arbeiten, müssen sie sicherstellen, dass ihre Systeme den Anforderungen der DSGVO entsprechen und ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.

Sind Software as a Service Dienstleister immer Auftragsverarbeiter?

SaaS-Anbieter sind oft Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, da sie personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden verarbeiten. Allerdings können sie unter bestimmten Umständen auch als Verantwortliche agieren, wenn sie eigene Zwecke mit den verarbeiteten Daten verfolgen. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten vertraglich klar zu definieren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Public und einer Private Cloud?

Eine Public Cloud bietet IT-Ressourcen für mehrere Kunden auf einer geteilten Infrastruktur. Sie ist kosteneffizient und skalierbar. Eine Private Cloud hingegen ist eine dedizierte Umgebung für einen einzigen Kunden, wodurch höhere Sicherheit und Kontrolle möglich sind. Unternehmen mit hohen Datenschutzanforderungen, etwa im Finanz- oder Gesundheitswesen, bevorzugen oft Private-Cloud-Lösungen.

Was bedeutet Iaas?

Infrastructure-as-a-Service (IaaS) ist ein Cloud-Computing-Modell, bei dem grundlegende IT-Infrastruktur wie Server, Speicher und Netzwerke über das Internet bereitgestellt werden. Nutzer können diese Ressourcen flexibel skalieren, ohne physische Hardware verwalten zu müssen. Bekannte Anbieter sind AWS, Microsoft Azure und Google Cloud Platform.

Was bedeutet PaaS?

Platform-as-a-Service (PaaS) stellt Entwicklern eine Cloud-Umgebung bereit, in der sie Anwendungen entwickeln, testen und bereitstellen können. PaaS beinhaltet oft Entwicklungswerkzeuge, Datenbanken und Middleware. Anbieter wie Google App Engine oder Microsoft Azure App Services erleichtern es Unternehmen, Software ohne eigene Serverinfrastruktur bereitzustellen.

Was bedeutet Cloud-Computing?

Cloud-Computing bezeichnet die Bereitstellung von IT-Ressourcen wie Rechenleistung, Speicher oder Anwendungen über das Internet. Nutzer greifen bedarfsgerecht auf diese Dienste zu, ohne eigene Hardware betreiben zu müssen. Cloud-Computing ermöglicht Skalierbarkeit, Kosteneffizienz und ortsunabhängige Nutzung von Software und IT-Diensten.

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ÜBER DEN AUTOR

Yanick Röhricht

Yanick Röhricht ist Senior Consultant bei ALPHATECH Consulting. Als Berater unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben sowie beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managements. Als Wirtschaftsjurist (LL.M.) und mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und IT-Sicherheitsbeauftragter (DGI) verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

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