Neue Gesetze 2025: Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen

1. Januar 2025

Das Jahr 2025 bringt für Unternehmen zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich, die tiefgreifende Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche haben werden. Von Datenschutz über Arbeitsrecht bis hin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – die Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Wirtschaft an neue Anforderungen anzupassen und die Digitalisierung sowie Nachhaltigkeit voranzutreiben. Für viele Unternehmen bedeuten die neuen Gesetze 2025 dies nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen, ihre Prozesse zu modernisieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Änderungen und was Unternehmen beachten sollten.. 

1. Das neue Datengesetz – Data Act

Der Data Act, eine europäische Verordnung, ist seit dem 11. Januar 2024 in Kraft und wird ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar sein. Ziel dieser Verordnung ist es, den Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten – wie Maschinendaten und Industriedaten – zu erweitern und innovative Geschäftsmodelle zu fördern.

Was ändert sich?

Der Data Act soll sicherstellen, dass nicht nur große Unternehmen von den Daten profitieren, sondern auch kleinere Unternehmen und Start-ups Zugang erhalten. Ein Beispiel sind Maschinendaten: Der Hersteller einer Automationskomponente könnte Zugang zu den Betriebsdaten erhalten, die in einer von einem Drittunternehmen betriebenen Maschine erzeugt werden. Bisher war dies oft durch ungleiche Marktmacht eingeschränkt.

Mit dem Data Act werden Nutzer befähigt, über ihre Daten zu verfügen und sie unter bestimmten Bedingungen weiterzugeben. Betroffen sind Hersteller und Nutzer vernetzter IoT-Produkte (z. B. smarte Haushaltsgeräte, Maschinen, Autos) sowie digitale Dienste und Apps. Die Regelung gilt sowohl für europäische als auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind.

Worauf sollten Unternehmen achten?

Unternehmen müssen ihre Datenschutz-Managementsysteme anpassen, um den Anforderungen des neuen Gesetzes 2025 gerecht zu werden. Insbesondere vertragliche Regelungen zu Datenzugriff und -nutzung sollten überarbeitet werden. Die Neuerungen bieten große Chancen, bergen aber auch Risiken für jene, die die Umstellungen verschlafen. Wer jetzt handelt, kann seine Position in einem zunehmend datengetriebenen Markt stärken und neue Geschäftsfelder erschließen.


2. Digitaler Arbeitsvertrag ab 2025

Das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ermöglicht ab dem 1. Januar 2025 den Abschluss von Arbeitsverträgen in digitaler Form.

Was ändert sich?

  • Der bisherige Schriftformzwang wird durch die Textform ersetzt. Verträge können per E-Mail oder als digitales Dokument geschlossen werden.
  • Dokumente müssen für Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sein.
  • Empfangsbestätigungen bleiben erforderlich.

Ausnahmen:

  • Befristete Arbeitsverträge und Wettbewerbsverbote unterliegen weiterhin der Schriftform.
  • Branchen wie Baugewerbe und Logistik, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen, sind ausgeschlossen.

Worauf sollten Unternehmen achten?

HR-Abteilungen sollten frühzeitig auf digitale Vertragsmanagementsysteme umstellen und sicherstellen, dass alle Prozesse rechtskonform gestaltet sind. Diese Änderung wird zweifellos den Alltag vieler Unternehmen erleichtern und einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung markieren. Doch Vorsicht: Versäumnisse bei der Umsetzung könnten hohe Kosten verursachen. Gleichzeitig schafft die Regelung Raum für modernere Arbeitsbeziehungen und mehr Effizienz im administrativen Bereich.


3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Betroffene Bereiche:

  • Hardware (z. B. Smartphones, Computer)
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten)
  • Telekommunikations- und Bankdienstleistungen
  • Online-Shops und elektronischer Geschäftsverkehr

Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro – jedoch nur für Dienstleistungen.

Worauf sollten Unternehmen achten?

Frühzeitige Investitionen in die Barrierefreiheit sind entscheidend, um das neue Gesetz 2025 einzuhalten. Dazu gehören technische Anpassungen wie Sprachsteuerung und Kompatibilität mit assistiven Technologien. Die Gesetzgebung unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Sie bietet zudem die Chance, eine breitere Zielgruppe anzusprechen und sich als inklusiver Marktteilnehmer zu positionieren. Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren nicht nur rechtlich, sondern stärken auch ihr Image als Vorreiter in Sachen Inklusion und Innovation.


4. NIS2-Umsetzungsgesetz: Cybersicherheit im Fokus

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie verzögert sich in Deutschland, doch die Anforderungen an Unternehmen sind weitgehend klar.

Pflichten für Unternehmen:

  • Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS
  • Strenge Meldepflichten mit kurzen Fristen.
  • Haftung und Verantwortung des Managements werden gestärkt.

Worauf sollten Unternehmen achten?

Unternehmen sollten ein wirksames Informationssicherheits-Managementsystem entwickeln, um Cybersicherheitsrisiken zu begegnen. Die neuen Vorschriften können zunächst abschreckend wirken, doch sie bieten auch eine Gelegenheit, Vertrauen bei Kunden und Partnern zu stärken. Wer rechtzeitig handelt, kann die eigene Cybersicherheitsstrategie deutlich verbessern. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Schutz vor Risiken, sondern auch ein Signal für Verlässlichkeit und Verantwortung. In unserem Artikel „NIS-2 Umsetzungstipps“ erfahren Sie, ob Sie von NIS-2 betroffen sind und wie Sie die Vorgaben in Ihrem Unternehmen umsetzen.


5. ESG-Reporting für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern

Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Gesamtvermögen verpflichtet, ESG-Berichte zu erstellen.

Anforderungen:

  • Berichte müssen Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) abdecken.
  • Nutzung von Rahmenwerken wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Taxonomie.

Worauf sollten Unternehmen achten?

Die Digitalisierung von Prozessen zur Datenerfassung ist essenziell. Unternehmen sollten frühzeitig interne Strukturen schaffen, um gesetzeskonform im Einklang mit dem neuen Gesetz 2025 zu berichten. Diese neuen Vorgaben stellen nicht nur eine Herausforderung dar, sondern bieten auch eine riesige Chance, als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit wahrgenommen zu werden. Nachhaltigkeit ist nicht mehr nur ein „nice-to-have“, sondern ein Wettbewerbsvorteil, der Kunden und Investoren gleichermaßen überzeugt.


6. Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können.

Was ändert sich?

  • E-Rechnungen müssen in einem strukturierten Format wie ZUGFeRD oder X-Rechnung vorliegen.
  • Einfaches PDF genügt nicht den Anforderungen.

Weitere Schritte:

  • Ab 2027 müssen Unternehmen E-Rechnungen auch ausstellen können (zunächst Unternehmen mit >800.000 € Umsatz).

Worauf sollten Unternehmen achten?

Frühzeitige Umstellung auf E-Rechnungsformate reduziert zukünftige Risiken und verbessert die Zusammenarbeit mit Partnern. Diese Änderung unterstreicht den zunehmenden Einfluss der Digitalisierung auf alle Aspekte des Geschäftslebens und sollte als Chance für Effizienzgewinne gesehen werden. Unternehmen, die bereits jetzt auf E-Rechnungen setzen, sichern sich einen Wettbewerbsvorteil und gestalten ihre Prozesse zukunftssicher.


Fazit:

Die Gesetzesänderungen 2025 bieten Unternehmen zahlreiche Chancen, ihre Prozesse zu modernisieren und nachhaltiger sowie digitaler zu werden. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Datenschutz-Dokumentation zu aktualisieren. Insbesondere das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bedarf bei der Umstellung einiger Geschäftsprozesse einer Überarbeitung. Unternehmen sollten die Möglichkeiten nutzen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch als Vorreiter für Innovation und Verantwortung wahrgenommen zu werden. Der Weg mag herausfordernd sein, doch die Chancen, die sich daraus ergeben, sind vielversprechend.

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ÜBER DEN AUTOR

Yanick Röhricht

Yanick Röhricht ist Senior Consultant bei ALPHATECH Consulting. Als Berater unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben sowie beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managements. Als Wirtschaftsjurist (LL.M.) und mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und IT-Sicherheitsbeauftragter (DGI) verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

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