Checklisten-Symbole und Lupe mit einem Qualitätssiegel – Symbol für IT Sicherheit Unternehmen und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wie NIS-2.

IT-Sicherheit im Unternehmen verbessern: So erfüllen Sie NIS-2 mit 10 Sofortmaßnahmen

28. Oktober 2025

Cyberangriffe, neue gesetzliche Anforderungen und wachsende Risiken zwingen Unternehmen zum Handeln. Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz, das die gleichnamige EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt, entstehen erstmals verbindliche Vorgaben zur Informations- und Cyber-Sicherheit im Unternehmen – auch für Unternehmen, die bisher nicht unter das IT-Sicherheitsgesetz gefallen sind. Betroffen sind zahlreiche Betriebe aus Industrie, Dienstleistung, IT, Gesundheit und vielen weiteren Sektoren. Geschäftsführer, IT-Leiter und Compliance-Verantwortliche stellen sich daher zurecht die Frage: „Was müssen wir jetzt konkret tun – und wie setzen wir IT-Sicherheit im Unternehmen effektiv um?“ In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die 10 wichtigsten Sofortmaßnahmen, mit denen Sie Ihre IT-Sicherheit Unternehmen verbessern, gesetzliche Anforderungen erfüllen und praxisnah handeln – auch ohne tiefes technisches Know-how.

Die 10 wichtigsten Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit im Unternehmen durch die digitale Transformation

1. IT-Sicherheit im Unternehmen zur Chefsache machen 

Die NIS-2-Richtlinie betont unmissverständlich: Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Cybersicherheit. Deshalb: Benennen Sie eine verantwortliche Person oder Funktion, etwa einen internen oder externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB), und dokumentieren Sie dies. Auch regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung sollten vereinbart werden.

2. Risiken der IT-Sicherheit im Unternehmen analysieren – wo liegt die größte Gefahr?

Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche Systeme sind kritisch? Welche Bedrohungen gibt es? Wo könnten Schwachstellen bestehen? Schon eine einfache Risikomatrix hilft, die richtigen Prioritäten zu setzen. Daraus lassen sich viele weitere technische und organisatorische Maßnahmen logisch ableiten.

3. Kritische Systeme identifizieren und IT-Sicherheit im Unternehmenschützen

Nicht jede IT-Komponente ist gleich wichtig oder für den Unternehmenserfolg entscheidend.

Konzentrieren Sie sich zunächst auf die Systeme, ohne die Ihr Geschäft nicht funktioniert – z. B. Produktionsanlagen, ERP-Systeme oder Kundendatenbanken. Diese kritischen Systeme sind zentral für die IT-Sicherheit im Unternehmen und sollten besonders geschützt werden, z. B. durch Backups,  eingeschränkte Zugriffe und Notfallpläne. 

4. IT-Basisschutz umsetzen – auf Standards achten

NIS-2 fordert konkrete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Folgende Punkte sollten bei Ihnen bereits Standard sein:

  • Erstellen Sie Sicherungskopien (sog. Backups) und testen Sie diese. 
  • Spielen Sie Sicherheitsupdates regelmäßig und schnellstmöglich ein.
  • Achten Sie auf sichere Passwörter im Unternehmen.
  • Verschlüsseln Sie die Festplatten der Notebooks und andere Endgeräte. 
  • Aktivieren Sie Firewalls und den Virenschutz. 

Diese Maßnahmen sind aber nicht abschließend, sondern es sind anhand des Risikos festzulegen. Generell fordern die IT-Sicherheitsgesetze und die DSGVO die Orientierung der IT-Sicherheit am Stand der Technik. Allerdings lassen die Gesetze unbeantwortet, was darunter zu verstehen ist. 

5. Notfallpläne für IT-Sicherheit erstellen – im Unternehmen auf den Ernstfall vorbereitet sein

Was tun Sie, wenn Ihre IT infolge einer Ransomware-Attacke ausfällt oder gehackt wird? 

Ein einfacher Notfall- und Wiederherstellungsplan mit Verantwortlichkeiten, Kommunikationswegen und Datenwiederherstellungsoptionen ist Pflicht. Auch wenn der Plan nicht perfekt ist – er hilft im Ernstfall enorm.

6. Zugriffsrechte klar regeln

Wer hat Zugriff auf welche Daten und Systeme?

Führen Sie ein Rollen- und Rechtemanagement ein: Jeder Mitarbeiter sollte nur auf das zugreifen können, was er wirklich braucht. Beim Eintritt, Wechsel oder Ausscheiden von Mitarbeitern müssen die Zugriffsrechte sofort angepasst werden.

7. Externe Dienstleister einbinden und prüfen

Viele Unternehmen arbeiten mit IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern oder Softwarepartnern zusammen. NIS-2 verpflichtet Sie, auch deren Sicherheitsniveau zu prüfen. Fordern Sie Nachweise, z. B. Zertifikate (ISO 27001) oder Schutzkonzepte. Legen Sie Sicherheitsanforderungen vertraglich fest.

8. Mitarbeiter zum Thema IT-Sicherheit im Unternehmen schulen und sensibilisieren

Ein Großteil aller Sicherheitsvorfälle beginnt mit einem simplen Klick auf eine Phishing-Mail.

Führen Sie deshalb regelmäßig kurze, praxisnahe Schulungen durch: Wie erkenne ich gefährliche E-Mails? Wie gehe ich mit sensiblen Daten um? Was tun bei einem Vorfall?

Auch einfache Awareness-Kampagnen können hier viel bewirken.

9. IT-Sicherheitsvorfälle im Unternehmen melden – intern & extern

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden.

Richten Sie deshalb intern klare Meldewege für Sicherheitsvorfälle ein – mit Ansprechpersonen, Eskalationsstufen und klarer Dokumentation.

10. Alles zur IT-Sicherheit im Unternehmen dokumentieren – für Prüfung und Nachweis

Was Sie nicht dokumentieren, können Sie im Ernstfall nicht nachweisen.

Führen Sie daher eine einfache Sicherheitsdokumentation, z. B.:

  • Liste der Maßnahmen und Verantwortlichen
  • Risikobewertung
  • Awareness-Protokolle
  • Verträge mit IT-Dienstleistern
  • Vorfallberichte

Diese Dokumentation ist nicht nur bei Prüfungen essenziell – sie zeigt auch intern, dass IT-Sicherheit strukturiert angegangen wird. Die oben genannten Maßnahmen bilden das Fundament für verlässliche IT-Sicherheit im Unternehmen.  Wer sich frühzeitig strukturiert aufstellt, senkt Risiken, erfüllt gesetzliche Vorgaben – und gewinnt das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden.

Was ist die NIS-2-Richtlinie und was hat sie mit IT-Sicherheit im Unternehmen zu tun?

Die NIS-2-Richtlinie ist eine europaweite Vorgabe zur Verbesserung der Cybersicherheit. Sie löst die bisherige NIS-1-Richtlinie ab und wurde Ende 2022 von der EU verabschiedet. In Deutschland wird die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt – mit verbindlichen Pflichten für viele Unternehmen.

Ziel der NIS-2 ist es, Organisationen dazu zu verpflichten, technische und organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu ergreifen – und das deutlich breiter als bisher. Anders als bei NIS-1 betrifft die neue Richtlinie nicht nur kritische Infrastrukturen (KRITIS), sondern auch Unternehmen in vielen anderen Branchen – etwa Herstellung, Transport, Finanzdienstleistungen, IT, Energie, Gesundheit oder Verwaltung digitaler Dienste.

Neu ist außerdem: Die Verantwortung liegt klar bei der Geschäftsführung, und es drohen empfindliche Bußgelder bei Verstößen.

Ist mein Unternehmen überhaupt von NIS-2 betroffen?

Viele Unternehmen wissen derzeit noch nicht, dass sie künftig unter NIS-2 fallen. Die Richtlinie gilt für zwei Hauptgruppen:

  1. Essenzielle Einrichtungen (z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit, öffentliche Verwaltung)
  2. Wichtige Einrichtungen (z. B. Maschinenbau, Chemie, Lebensmittelproduktion, Postdienste, IT-Dienstleister)

Maßgeblich sind folgende Kriterien:

  • Unternehmensgröße: meist ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz
  • Branche: Zugehörigkeit zu einem der betroffenen Sektoren laut NIS-2
  • Kritikalität der Tätigkeit: Einfluss auf öffentliche Sicherheit, Versorgung oder Wirtschaft

Ein genauer Blick lohnt sich – viele mittelständische Unternehmen sind betroffen, obwohl sie sich selbst nicht als „kritisch“ einstufen würden.

Tipp: Es gibt keine automatische Benachrichtigung. Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie unter NIS-2 fallen.

Was passiert bei Verstößen gegen NIS-2?

Die Einhaltung von NIS-2 ist rechtlich verpflichtend – und keine freiwillige Selbstverpflichtung. Unternehmen, die die Anforderungen nicht umsetzen, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen.

Folgende Risiken drohen bei Verstößen:

  • Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Fahrlässigkeit
  • Reputationsschäden, wenn Sicherheitsvorfälle öffentlich werden
  • Versicherungsprobleme, etwa bei Cyber-Versicherungen ohne wirksame Sicherheitsmaßnahmen

Besonders kritisch: Wer keinen Vorfall meldet oder keine Dokumentation vorlegen kann, riskiert im Ernstfall zusätzliche Sanktionen.

Wann lohnt sich ein externer Informationssicherheitsbeauftragter?

Viele Unternehmen verfügen nicht über eigenes Fachpersonal im Bereich IT-Sicherheit – oder wollen ihre Ressourcen gezielt einsetzen. Hier bietet sich die Benennung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) an.

Ein externer ISB kann:

  • alle NIS-2-Pflichten strukturiert umsetzen
  • Risikoanalysen, Awareness-Schulungen und Sicherheitskonzepte durchführen
  • beim Aufbau eines ISMS (Informationssicherheits Managementsystems) unterstützen
  • Behördenkontakte, Meldungen und Audit-Vorbereitungen übernehmen

Der Vorteil: Sie bekommen planbare Sicherheit und entlasten Ihr Team, ohne den langfristigen Aufbau eigener Kapazitäten.

Tipp: Die Benennung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten zeigt auch gegenüber Behörden, dass Sie IT-Sicherheit professionell angehen.

Welche Standards helfen bei der Umsetzung von IT-Sicherheit im Unternehmen?

Sowohl ISO 27001 als auch der BSI IT-Grundschutz bieten rechtssichere, nachvollziehbare Methoden, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie strukturiert zu erfüllen – von der Risikoanalyse bis zur Umsetzung und Nachweisführung gegenüber Behörden.

ISO/IEC 27001

Dieser internationale Standard beschreibt, wie Unternehmen ein strukturiertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufbauen und betreiben können.Er bietet einen klaren, auditierbaren Rahmen, um technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umzusetzen – ein zentraler Aspekt der NIS-2-Richtlinie.

Vorteile:

  • international anerkannt
  • hilft bei der Risikobewertung, Maßnahmenplanung und Dokumentation
  • geeignet für Unternehmen jeder Branche und Größe

BSI IT-Grundschutz

Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist ein praxisnaher, modularer Standard für Informationssicherheit. Er richtet sich insbesondere an deutsche Unternehmen und Behörden.

Er bietet:

  • vordefinierte Bausteine und Maßnahmenkataloge
  • klare Orientierung für typische IT-Umgebungen
  • gute Grundlage für eine NIS-2-konforme Sicherheitsstrategie

Fazit: Jetzt handeln – IT-Sicherheit im Unternehmen strategisch umsetzen

Mit der NIS-2-Richtlinie wird die IT-Sicherheit im Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur seine Systeme, sondern auch sich selbst vor Haftung, Reputationsverlust und Sanktionen.  Ob durch interne Verantwortliche oder mit Unterstützung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten – wichtig ist, dass Sie die Umsetzung nicht aufschieben. Denn: IT-Sicherheit ist kein Projekt – sondern ein fortlaufender Prozess.

FAQ – Häufige Fragen zur IT-Sicherheit Unternehmen und zur NIS-2-Richtlinie

Was bedeutet IT-Sicherheit im Unternehmen konkret?

IT-Sicherheit im Unternehmen umfasst alle Maßnahmen, um Systeme, Netzwerke und Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation oder Ausfall zu schützen. Dazu gehören technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Regelungen und Schulungen – besonders wichtig im Rahmen der NIS-2-Richtlinie.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur Umsetzung verbindlicher Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit verpflichtet. Sie erweitert die bisherigen Vorgaben und gilt für viele Unternehmen, die bisher nicht betroffen waren – insbesondere im Mittelstand.

Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz in bestimmten Branchen wie IT, Energie, Gesundheit, Transport, Produktion oder Finanzwesen. Auch kleinere Unternehmen mit hoher Kritikalität können betroffen sein.

Welche Pflichten entstehen durch NIS-2 für mein Unternehmen?

Unternehmen müssen laut NIS-2 u. a. eine Risikoanalyse durchführen, Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, Vorfälle melden und Verantwortlichkeiten für IT-Sicherheit im Unternehmen klar definieren – dokumentiert und nachweisbar.

Müssen wir ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einführen?

Ein ISMS ist nicht zwingend vorgeschrieben, hilft aber maßgeblich dabei, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie strukturiert umzusetzen. Standards wie ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz sind dafür bewährte Grundlagen zur IT-Sicherheit im Unternehmen.

Ab wann gilt die NIS-2-Richtlinie in Deutschland?

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht muss bis spätestens Oktober 2024 erfolgen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen beschäftigen und Maßnahmen zur IT-Sicherheit im Unternehmen einleiten.

Was passiert, wenn mein Unternehmen die NIS-2-Vorgaben nicht umsetzt?

Verstöße gegen die NIS-2-Vorgaben können zu Bußgeldern bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Auch persönliche Haftung der Geschäftsführung ist möglich. Eine fehlende IT-Sicherheitsstrategie im Unternehmen wird zunehmend zum Risiko.

Welche Rolle spielt die Geschäftsführung bei der IT-Sicherheit im Unternehmen?

Laut NIS-2 ist die Geschäftsführung direkt verantwortlich für die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen. Sie muss Entscheidungen treffen, Zuständigkeiten festlegen und Maßnahmen prüfen – und haftet im Zweifelsfall mit.

Wie kann mein Unternehmen IT-Sicherheit pragmatisch umsetzen?

Schon mit 10 klaren Maßnahmen – wie Verantwortlichkeiten, Risikoanalyse, Zugriffskontrollen und Schulungen – lässt sich IT-Sicherheit im Unternehmen effektiv verbessern. Ein externer ISB kann dabei helfen, ohne hohe interne Ressourcen zu binden.

Was bringt ein externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)?

Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von IT-Sicherheit nach NIS-2, erstellt Risikoanalysen, hilft bei Audits und begleitet Schulungen. Er ist besonders sinnvoll für mittelständische Unternehmen ohne eigene IT-Sicherheitsabteilung.

Ist ISO/IEC 27001 für NIS-2 erforderlich?

ISO 27001 ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr hilfreich für die Umsetzung der NIS-2-Vorgaben. Der Standard unterstützt systematisch beim Aufbau von IT-Sicherheit im Unternehmen und wird von Aufsichtsbehörden oft positiv bewertet.

Wie funktioniert eine Risikoanalyse in der IT-Sicherheit?

Eine Risikoanalyse identifiziert Schwachstellen, bewertet Bedrohungen und hilft gezielte Schutzmaßnahmen für das Unternehmen abzuleiten. Sie ist ein zentraler Bestandteil der NIS-2-Anforderungen an die IT-Sicherheit im Unternehmen.

Wie oft müssen Schulungen zur IT-Sicherheit durchgeführt werden?

NIS-2 verlangt regelmäßige Schulungen zur IT-Sicherheit für Mitarbeiter. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Awareness-Schulung sowie zusätzliche gezielte Trainings bei besonderen Risiken (z. B. Phishing, Remote Work).

Müssen Sicherheitsvorfälle gemeldet werden?

Ja. Unternehmen, die unter NIS-2 fallen, müssen schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden an die zuständige Behörde (z. B. BSI) melden. Eine interne Meldekette sollte ebenfalls eingerichtet sein.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit im Unternehmen?

Datenschutz betrifft den Schutz personenbezogener Daten (z. B. DSGVO), während IT-Sicherheit breiter aufgestellt ist und alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Informationen, Systemen und Prozessen im Unternehmen umfasst. Beides muss zusammenspielen.

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ÜBER DEN AUTOR

Yanick Röhricht

Yanick Röhricht ist Senior Consultant bei ALPHATECH Consulting. Als Berater unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben sowie beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managements. Als Wirtschaftsjurist (LL.M.) und mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und IT-Sicherheitsbeauftragter (DGI) verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

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