„Skyline von Frankfurt am Main als Standort eines externen Datenschutzbeauftragten für DSGVO-konforme Unternehmenslösungen“

Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt: DSGVO-konforme Lösungen für Ihr Unternehmen

18. Januar 2026

Als Unternehmen tragen Sie nicht nur Verantwortung für Ihr Geschäft, sondern auch für die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner. Die DSGVO und das BDSG stellen dabei klare Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten – von Kundendatenbanken über Personalakten bis hin zu Newsletter-Abonnenten. Als externer Datenschutzbeauftragter in der Region Frankfurt sorgen wir dafür, dass Sie rechtssicher handeln, Risiken minimieren und das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner stärken. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Sie, die Privatsphäre und Rechte betroffener Personen durch technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen.

Warum Datenschutz so wichtig ist

Ob Finanzdienstleister, E-Commerce-Unternehmen oder Gesundheitseinrichtung – Sie verarbeiten täglich personenbezogene Daten. Schon kleine Verstöße gegen die DSGVO können Bußgelder in fünf- bis sechsstelliger Höhe und erhebliche Imageschäden nach sich ziehen.

Unternehmen stehen vor besonderen datenschutzrechtlichen Herausforderungen:

  • Verwaltung von Kunden- und Mitarbeiterdaten: Die Verarbeitung umfangreicher Kundendatenbanken, Personalakten mit sensiblen Informationen wie Gesundheitsdaten oder Bankverbindungen sowie die Verwaltung von Bewerberdaten erfordern höchste Sorgfalt. Diese Daten müssen nicht nur sicher gespeichert, sondern auch regelmäßig aktualisiert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Digitale Geschäftsprozesse und Cloud-Nutzung: Moderne Unternehmen setzen zunehmend auf digitale Tools wie CRM-Systeme, Cloud-Speicherlösungen, Newsletter-Plattformen und E-Mail-Marketing. Diese Dienste werden häufig von externen Anbietern bereitgestellt, was die Notwendigkeit von Auftragsverarbeitungsverträgen und die Prüfung der Datenschutzstandards dieser Dienstleister mit sich bringt.
  • Internationale Geschäftsbeziehungen: Frankfurt als internationaler Wirtschaftsstandort bedeutet für viele Unternehmen grenzüberschreitende Datenübermittlungen. Besonders bei Datentransfers in Drittländer außerhalb der EU müssen zusätzliche rechtliche Anforderungen erfüllt werden.
  • Automatisierte Verarbeitung und neue Technologien: Der Einsatz von KI-gestützten Systemen, automatisierten Entscheidungsprozessen oder umfangreichen Analyse-Tools erfordert besondere Aufmerksamkeit und oft eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Fazit: Datenschutz ist keine Option – Datenschutz ist Pflicht. Und er schützt das Herzstück Ihrer Arbeit: das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner.

Typische Datenschutzfehler in Unternehmen

Viele Datenschutzverstöße entstehen nicht durch böse Absicht, sondern aus Gewohnheit oder Unwissenheit. Gerade im hektischen Geschäftsalltag fehlt oft die Zeit oder das Wissen, um die DSGVO konsequent umzusetzen. Die häufigsten Fehler sind:

  • Fehlende oder veraltete Dokumentation: Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten existiert nicht oder ist unvollständig. Die Datenschutzerklärung auf der Website entspricht nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen.
  • Keine Auftragsverarbeitungsverträge: Mit Dienstleistern wie Cloud-Anbietern, Newsletter-Tools oder Hosting-Providern wurden keine DSGVO-konformen Verträge abgeschlossen.
  • Unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen: Passwörter werden geteilt, sensible Daten unverschlüsselt per E-Mail versendet oder es gibt keine klaren Zugriffsberechtigungen.
  • Fehlende Mitarbeiterschulungen: Mitarbeiter kennen die Grundprinzipien des Datenschutzes nicht und wissen nicht, wie sie im Ernstfall reagieren sollen.
  • Keine Löschkonzepte: Alte Kunden- oder Bewerberdaten werden jahrelang aufbewahrt, obwohl sie längst gelöscht werden müssten.
  • Unklare Rechtsgrundlagen: Es ist nicht dokumentiert, auf welcher Rechtsgrundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Fehlende Reaktionspläne: Bei Datenpannen oder Betroffenenanfragen gibt es keine klaren Prozesse, was zu Fristversäumnissen führt.

Unser Tipp: Viele dieser Fehler lassen sich schnell und kostengünstig beheben – vorausgesetzt, es gibt klare Prozesse und eine regelmäßige Datenschutzprüfung. Genau das übernehmen wir als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Frankfurt.

Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt für Ihr Unternehmen alle Aufgaben, die das Gesetz vorschreibt – und geht darüber hinaus:

  • Prüfung & Beratung: Wir führen interne Datenaudits durch, um zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Prozesse DSGVO-konform sind. Dabei bewerten wir Ihre aktuellen Datenverarbeitungsprozesse, identifizieren Schwachstellen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen praxistaugliche Lösungen.
  • Schulungen: Die Sensibilisierung von Geschäftsführung, Mitarbeitern und IT-Abteilung ist entscheidend für gelebten Datenschutz. Wir führen zielgruppengerechte Schulungen durch – von Grundlagenschulungen für alle Mitarbeiter bis zu Spezialschulungen für Führungskräfte.
  • Dokumentation: Wir erstellen und pflegen das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, entwickeln Datenschutzrichtlinien, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, und sorgen für eine lückenlose Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse.
  • Schnittstelle zur Aufsichtsbehörde in Hessen: Wir übernehmen die sichere Kommunikation mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und sind Ansprechpartner für Betroffenenanfragen.
  • Notfallmanagement: Im Fall einer Datenpanne unterstützen wir Sie umfassend – von der Bewertung des Vorfalls über die fristgerechte Meldung an die Aufsichtsbehörde bis zur Dokumentation und Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Datenschutzverletzungen.

Unsere Datenschutzberater, Juristen und IT-Experten für datenschutzrechtliche Fragen kennen nicht nur die Vorschriften, sondern unterstützen Sie praxisnah bei der Umsetzung.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber einem internen

  • Kosteneffizienz: Anstatt zusätzliches Personal einzustellen und die damit verbundenen laufenden Personalkosten zu tragen, arbeiten Sie mit planbaren, transparenten Honoraren. Dies ermöglicht eine bessere Budgetplanung und vermeidet unkalkulierbare Ausgaben.
  • Neutralität: Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt zudem eine wertvolle Neutralität mit sich. Durch die unabhängige Perspektive von außen können Datenschutzfragen objektiv bewertet werden, ohne dass interne Interessenkonflikte, politische Rücksichtnahmen oder organisatorische Befindlichkeiten die Entscheidungsfindung beeinflussen. Diese Unvoreingenommenheit führt häufig zu sachgerechten und rechtssicheren Lösungen.
  • Erfahrung: Darüber hinaus profitieren Sie von unserem Know-how aus der Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen. Unsere Datenschutzbeauftragten haben bereits mit Unternehmen verschiedenster Branchen zusammengearbeitet – von Banken über den Immobiliensektor und die Industrie bis hin zu Personaldienstleistern, Laboren, Krankenhäusern, Maklern, Rechtsanwälten, Agenturen, E-Commerce-Unternehmen, Arztpraxen und der Hotelbranche. Dieses branchenspezifische Know-how und Best Practices aus verschiedenen Projekten kommen direkt Ihrem Unternehmen zugute.
  • Entlastung: Nicht zuletzt bedeutet die Beauftragung eines externen Experten eine spürbare Entlastung für Ihre Organisation. Geschäftsführung und Verwaltung können sich wieder auf die Kernaufgaben konzentrieren und werden von der komplexen und zeitintensiven Materie Datenschutz befreit.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Nach § 38 BDSG müssen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Frankfurt bestellen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dabei zählen alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten – unabhängig davon, ob in Voll- oder Teilzeit.

Zur automatisierten Verarbeitung zählt jede Form der digitalen Datenverarbeitung: E-Mail-Programme, CRM-Systeme, Personalverwaltungssoftware, Cloud-Speicher oder Buchhaltungsprogramme. In der heutigen digitalisierten Arbeitswelt erreichen viele Unternehmen diese Schwelle schneller als zunächst angenommen.

Zusätzlich besteht eine Bestellpflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.

Unser Leistungsangebot für Unternehmen in Frankfurt

  • Analyse Ihres aktuellen Datenschutz-Status: Wir beginnen mit einer kostenlosen Erstberatung und führen anschließend eine umfassende Bestandsaufnahme durch. Dabei identifizieren wir Schwachstellen und Handlungsfelder.
  • Erstellung eines individuellen Datenschutzkonzepts: Basierend auf der Analyse entwickeln unsere externen Datenschutzbeauftragten Frankfurt ein maßgeschneidertes Konzept, das zu Ihrer Unternehmensgröße, Branche und Ihren spezifischen Datenverarbeitungsprozessen passt.
  • Laufende Überprüfung und Optimierung Ihrer Prozesse: Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Wir überprüfen regelmäßig Ihre Prozesse und passen sie an neue rechtliche Anforderungen oder geänderte Geschäftsabläufe an.
  • Stetige Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten: Wir halten Ihre Dokumentation stets auf dem aktuellen Stand und ergänzen sie bei neuen Verarbeitungstätigkeiten.
  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen: Die Datenschutzlandschaft entwickelt sich ständig weiter. Wir informieren Sie proaktiv über relevante Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
  • Unterstützung bei technischen und organisatorischen Maßnahmen: Wir beraten Sie bei der Auswahl und Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen und prüfen die Datenschutzkonformität  und IT-Sicherheit neuer IT-Systeme.

Warum Alphatech Consulting Ihr Partner in Frankfurt ist

  • Zertifizierte Expertise: Sie erhalten eine umfassende Beratung durch TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Juristen mit Spezialisierung auf Datenschutzrecht und IT-Experten mit Zusatzqualifikationen wie IT Risk Manager und Informationssicherheitsbeauftragter.
  • Branchenübergreifende Erfahrung: Wir sind als Datenschutzbeauftragte in zahlreichen Branchen tätig – von Banken über Immobilien, Industrie, Personaldienstleister, Labore und Krankenhäuser bis hin zu Maklern, Rechtsanwälten, Agenturen, E-Commerce, Arztpraxen und der Hotelbranche.
  • Persönliche Betreuung vor Ort: Als externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt sind wir nicht nur digital, sondern auch persönlich für Sie da. Von unserem Standort in Wiesbaden aus sind wir schnell bei Ihnen vor Ort und kennen die lokale Unternehmenslandschaft sowie die Behördenpraxis in Hessen.
  • Schnelle Reaktionszeiten: Wir sind 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Sie erhalten bei uns kurzfristig einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner – keine Warteschleifen, keine Callcenter.

Kontaktieren Sie uns noch heute – Ihre kostenlose Erstberatung

Datenschutz ist keine Option – Datenschutz ist Pflicht. Und er schützt das Herzstück Ihrer Arbeit: das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner.

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt bieten wir Ihnen sofortige Expertise ohne lange Einarbeitungszeit, planbare Kosten statt unkalkulierbarer Personalausgaben, Rechtssicherheit durch lückenlose Dokumentation und persönliche Betreuung vor Ort in der Rhein-Main-Region.

Starten Sie jetzt mit Ihrer kostenlosen Erstberatung: Kontaktieren Sie uns unverbindlich und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen im Bereich Datenschutz unterstützen können.

Alphatech Consulting GmbH – Ihre externen Datenschutzbeauftragten in der Region Frankfurt am Main

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, Imageschäden und rechtlichen Risiken. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen externen Datenschutzbeauftragten, der die Besonderheiten der Frankfurter Unternehmenslandschaft kennt und Sie praxisnah unterstützt.

Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten Frankfurt (FAQ)

Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

In der Regel, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) besteht unabhängig von der Mitarbeiterzahl eine Bestellpflicht.

Muss der Datenschutzbeauftragte in Frankfurt vor Ort sein?

Nein – viele Aufgaben lassen sich effizient digital erledigen. Bei Bedarf sind wir als externer Datenschutzbeauftragter in Frankfurt aber auch persönlich bei Ihnen vor Ort.

Wie schnell können Sie starten?

Meist innerhalb von wenigen Tagen nach Kontaktaufnahme. Bei dringendem Bedarf – etwa bei einer anstehenden Behördenprüfung oder einem akuten Datenschutzvorfall – können wir auch kurzfristiger reagieren.

Kann ein externer DSB mehrere Unternehmen betreuen?

Ja, das ist sogar einer der Hauptvorteile. Wichtig ist nur, dass keine Interessenkonflikte entstehen und ausreichend Zeit für jedes Mandat vorhanden ist.

Welche Strafen drohen bei Datenschutzverstößen?

Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für Unternehmen in Frankfurt sind Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich keine Seltenheit. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzforderungen und erhebliche Imageschäden.

Wie schnell muss eine Datenschutzverletzung gemeldet werden?

Innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde in Hessen – sonst drohen zusätzliche Sanktionen. Die Bewertung einer Datenpanne sollte durch einen professionellen Datenschutzberater erfolgen. Unsere externen Datenschutzbeauftragten Frankfurt unterstützen Sie dabei.

Welche Dokumente muss ein Unternehmen zwingend vorhalten?

Unter anderem: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge, Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Löschkonzept und Schulungsnachweise.

Haftet der externe Datenschutzbeauftragte bei Verstößen?

Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt beim Unternehmen. Der Datenschutzbeauftragte haftet nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner Beratungspflichten. Seriöse externe Datenschutzbeauftragte verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung und wann ist sie nötig?

Ein Verfahren zur Bewertung hoher Datenschutzrisiken, z.B. bei Verarbeitung sensibler Daten in großem Umfang, beim Einsatz neuer Technologien oder bei systematischer Überwachung.

Wie können personenbezogene Daten sicher gespeichert werden?

Am besten verschlüsselt, mit beschränktem Zugriff, regelmäßigen Backups und dokumentierten Löschkonzepten. Wir beraten Sie bei der Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Wie oft muss der Datenschutz im Unternehmen überprüft werden?

Mindestens einmal jährlich sollte die Dokumentation vollständig überprüft werden – bei Änderungen in Prozessen oder Gesetzen auch öfter. Unsere externen Datenschutzbeauftragten Frankfurt übernehmen diese regelmäßigen Überprüfungen für Sie.

Können Datenschutzschulungen online durchgeführt werden?

Ja, Online-Schulungen sind oft effizient und DSGVO-konform – ideal für Unternehmen mit mehreren Standorten. Wichtig ist die Dokumentation der Teilnahme und die Anpassung der Inhalte an Ihr Unternehmen.

 

UNVERBINDLICHES UND KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN

ÜBER DEN AUTOR

Yanick Röhricht

Yanick Röhricht ist Senior Consultant bei ALPHATECH Consulting. Als Berater unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben sowie beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managements. Als Wirtschaftsjurist (LL.M.) und mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und IT-Sicherheitsbeauftragter (DGI) verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

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