Das Thema Datenschutzbeauftragter für produzierendes Gewerbe spielt eine zentrale Rolle. Dennoch werden datenschutzrechtliche Aspekte von vielen Unternehmen der Fertigungsindustrie als eher unliebsames Thema betrachtet. Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO haben viele Unternehmen die Datenschutzvorgaben noch immer nicht vollständig umgesetzt – es besteht weiterhin Nachholbedarf. Dieser Artikel bietet Ihnen als Geschäftsführer, IT-Leiter, Personalleiter, Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzverantwortlicher einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Anforderungen des Datenschutzes im produzierenden Gewerbe.
Inhaltsverzeichnis
- Datenschutzbeauftragter produzierendes Gewerbe
- Was hinsichtlich Datenschutz im produzierenden Gewerbe zu beachten ist
- Typische Datenschutz-Herausforderungen in der Fertigungsindustrie:
- Wann ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter in der Fertigungsindustrie gesetzlich vorgeschrieben ?
- So profitieren Unternehmen im produzierenden Gewerbe von einem externen Datenschutzbeauftragten
- Fazit: Datenschutz ist ein Produktionsfaktor – investieren Sie in Sicherheit und Vertrauen
- Typische Datenschutz-Fehler in der Fertigungsindustrie – und wie man sie vermeidet
- Datenschutzinformation auf der Website einbinden
- Datenschutzkonforme Videoüberwachung auf dem Werksgelände
- Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter durchführen
- H3:Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern abschließen
- Personenbezug bei Maschinendaten beachten
- Betriebsvereinbarungen bei der Einführung von IT-Systemen abschließen
- Datenschutzbeauftragten für produzierende Unternehmen bestellen
- Für den Ernstfall vorbereitet sein: Datenschutzverletzungen melden
- Betroffenenanfragen korrekt bearbeiten
- IT-Sicherheitskonzept entwickeln und pflegen
Datenschutzbeauftragter produzierendes Gewerbe
In der Fertigungsindustrie steht oft die Optimierung von Produktionsprozessen, Effizienzsteigerung und der technologische Fortschritt im Vordergrund. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung von Produktionsanlagen und Geschäftsprozessen wächst auch die Verantwortung im Bereich Datenschutz. Insbesondere durch Industrie 4.0 und vernetzte Systeme sammeln produzierende Unternehmen eine Vielzahl personenbezogener Daten – von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder auch externen Dienstleistern.
Ein professionell aufgestellter Datenschutz ist heute kein reines Compliance-Thema mehr, sondern ein echter Wettbewerbsfaktor. Ein Datenschutzbeauftragter im produzierenden Gewerbe kann maßgeblich zur rechtssicheren Gestaltung und Absicherung aller datenverarbeitenden Prozesse beitragen. In diesem Beitrag erfahren Sie 10 Datenschutz-Fehler im produzierenden Gewerbe und welche konkreten Vorteile ein Datenschutzbeauftragter einem Unternehmen in der Fertigungsindustrie bringt.
Was hinsichtlich Datenschutz im produzierenden Gewerbe zu beachten ist
Gerade in der Fertigungsindustrie, wo oft viele Mitarbeiter im Schichtbetrieb arbeiten, sensible Informationen über Arbeitszeiten, Gesundheitsdaten (z. B. im Rahmen von Schichtplanung oder Zutrittskontrollen), Lieferantendaten oder Daten von Kunden erhoben und verarbeitet werden, ist ein strukturierter Datenschutz unerlässlich.
Besonders relevant für den Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im produzierenden Gewerbe sind die folgenden gesetzlichen Anforderungen:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelt den Schutz personenbezogener Daten für Unternehmen in der EU.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Nationale Datenschutzgesetz in Deutschland als Ergänzung zur DSGVO.
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG): Regelt Datenschutz in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten.
Typische Datenschutz-Herausforderungen in der Fertigungsindustrie:
Themen wie vernetzte Maschinen (IoT), KI-basierte Prozessoptimierungen und automatisierte Qualitätssicherungen gewinnen ebenfalls zunehmend an Bedeutung – all diese Technologien greifen auf personenbezogene oder personenbeziehbare Daten zu. Ohne ein durchdachtes Datenschutzkonzept drohen hier nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Imageverluste und Vertrauensverluste bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Weitere typische Datenschutz-Herausforderungen in der Fertigungsindustrie:
- Videoüberwachung in der Logistik
- Einführung von neuen Zutrittskontrollsystemen
- Zeiterfassungssysteme und Mitarbeiterverwaltung
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen des Arbeitsschutzes
- Auftragsverarbeitung durch externe Dienstleister (z. B. Wartung, IT)
- Datentransfer bei global vernetzten Standorten
- Nutzung mobiler Endgeräte und Fernwartungssysteme
Wann ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter in der Fertigungsindustrie gesetzlich vorgeschrieben?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besteht die gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für einzelne Unternehmen in folgenden Fällen:
- Im Unternehmen sind mindestens 20 Personen damit beschäftigt, regelmäßig personenbezogene Daten, z.B. Daten von Mitarbeitern automatisiert – beispielsweise am Computer – zu verarbeiten.
- Im Unternehmen werden in großem Umfang sensible Daten verarbeitet, z.B. Gesundheitsdaten im Rahmen gesundheitlicher Untersuchungen oder Religionszugehörigkeit für die Abführung der Lohnsteuer.
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten im produzierenden Gewerbe muss für jedes Unternehmen im Konzern gesondert geprüft werden. Sobald in mehreren Konzernunternehmen jeweils mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, kann es erforderlich sein, für jedes dieser Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ein externer Datenschutzbeauftragter für eine individuelle Beratung kann bei ALPHATECH bereits ab 99 Euro im Monat beauftragt werden.
So profitieren Unternehmen im produzierenden Gewerbe von einem externen Datenschutzbeauftragten
Ein professioneller Datenschutzbeauftragter im produzierenden Gewerbe bringt nicht nur rechtliche Sicherheit und fundierte Fachkenntnisse im Datenschutz, sondern auch echte Mehrwerte für Ihr Unternehmen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
- Haftungsvermeidung: Die DSGVO sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Ein besonderes Augenmerk des Datenschutzbeauftragten liegt darauf, datenschutzrechtliche Anforderungen frühzeitig zu erkennen, umzusetzen und den aktuellen Datenschutzstatus immer im Blick zu haben – so schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken.
- Begleitung von Digitalisierungsprojekten: Die Einführung neuer Systeme – etwa ERP-Lösungen, automatisierte Lagertechnik oder Remote-Monitoring – bringt oft datenschutzrechtliche Fragestellungen mit sich. Ein Datenschutzbeauftragter begleitet diese Projekte von Anfang an, identifiziert potenzielle Risiken und sorgt für DSGVO-konforme Umsetzung.
- Wettbewerbsvorteil: Gerade in Branchen mit komplexen Lieferketten und sensiblen Kundendaten kann ein nachweislich hoher Datenschutzstandard ein echtes Verkaufsargument sein. Unternehmen, die aktiv in den Datenschutz investieren, genießen höheres Vertrauen bei Partnern, Kunden und Mitarbeitern.
Fazit: Datenschutz ist ein Produktionsfaktor – investieren Sie in Sicherheit und Vertrauen
Sie benötigen Unterstützung beim Thema Datenschutz?
Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten von Alphatech ist ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung der Datenschutz Compliance in Ihrem Unternehmen. Unsere Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen bei allen Fragen des Datenschutzes zur Seite. Wir sind ein Team aus ausgebildeten Juristen und IT-Fachkräften mit Schwerpunkt Datenschutz und IT-Sicherheit. Unsere Datenschutzberater behalten bei der Umsetzung der DSGVO Ihre unternehmerischen Ziele und die Besonderheiten Ihrer Branche im Blick.
Typische Datenschutz-Fehler in der Fertigungsindustrie – und wie man sie vermeidet
In produzierenden Unternehmen stehen Effizienz, Qualität und Prozesssicherheit an erster Stelle. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung in der Industrie steigen auch die Anforderungen an den Datenschutz. Die DSGVO gilt branchenübergreifend – und die Fertigungsindustrie ist keine Ausnahme. Dennoch zeigen sich gerade hier in der Praxis immer wieder typische Schwachstellen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Wir zeigen Ihnen die häufigsten Datenschutz-Fallen in der Fertigungsindustrie – und wie Sie diese mit einfachen Maßnahmen vermeiden können.
Datenschutzinformation auf der Website einbinden
Die Unternehmenswebsite ist häufig der erste Kontaktpunkt für potenzielle Kunden, Partner oder Bewerber. Umso wichtiger ist es, hier mit Transparenz und rechtlicher Korrektheit zu punkten. Ein klassischer Fehler: Die Datenschutzerklärung fehlt, ist veraltet oder unvollständig. Dabei ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss verständlich und umfassend darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden – etwa bei der Nutzung von Kontaktformularen, Bewerber Portalen oder Analysetools wie Google Analytics.
Tipp: Beziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten bereits bei der Planung oder dem Relaunch der Website mit ein. Das schützt vor Abmahnungen, Bußgeldern und erhöht das Vertrauen der betroffenen Personen.
Datenschutzkonforme Videoüberwachung auf dem Werksgelände
Zur Überwachung von Eingangsbereichen, Lagerflächen oder Maschinenparks setzen viele Unternehmen auf Videotechnik. Doch diese Maßnahme ist datenschutzrechtlich besonders sensibel. Eine Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – etwa zum Schutz von Eigentum, zur Arbeitssicherheit oder zur Zutrittskontrolle. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden
- Durchführung und Dokumentation einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Keine Überwachung öffentlicher Flächen oder angrenzender Grundstücke
- Keine Tonaufzeichnung
- Deutliche Hinweisschilder mit Informationen zur Datenverarbeitung
- Zugriffsbeschränkung auf autorisierte Personen
- Einsatz technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Aufzeichnungen
Zwei aktuelle Bußgelder in Sachsen (20.000 € und 30.000 €) zeigen, wie ernst Behörden das Thema nehmen – und wie teuer Fehler werden können.
Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter durchführen
Technik allein reicht nicht aus. Der Mensch ist und bleibt der entscheidende Risikofaktor – aber auch die größte Ressource im Datenschutz.
Laut Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Die Schulungen sollten:
- praxisnah und leicht verständlich sein,
- konkrete Szenarien aus dem Arbeitsalltag abbilden,
- regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden.
So entsteht ein nachhaltiges Bewusstsein für Datenschutz – und das Risiko menschlicher Fehler sinkt erheblich.
H3:Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern abschließen
Viele Unternehmen nutzen externe Dienstleister – etwa für Cloud-Software, IT-Wartung oder Lohnabrechnung. In diesen Fällen liegt eine Auftragsverarbeitung vor, für die ein schriftlicher Vertrag nach Art. 28 DSGVO verpflichtend ist.
Fehlt dieser Vertrag, haftet das Unternehmen – nicht der Dienstleister. Achten Sie darauf, dass:
- alle eingesetzten Dienstleister vertraglich eingebunden sind,
- die Verträge regelmäßig überprüft und aktualisiert werden,
- technische und organisatorische Maßnahmen vereinbart sind
Personenbezug bei Maschinendaten beachten
In der Industrie 4.0 tauschen Maschinen ständig Daten untereinander aus. Was auf den ersten Blick rein technisch wirkt, kann schnell einen Personenbezug aufweisen – etwa wenn Maschinenbediener über Nutzerkonten oder RFID-Chips identifiziert werden können.
Ein Rückschluss auf Arbeitsverhalten, Leistung oder Anwesenheit ist so möglich – und damit handelt es sich um personenbezogene Daten, die unter die DSGVO fallen.
Empfehlung: Beziehen Sie frühzeitig den Datenschutzbeauftragten und, bei mitbestimmungspflichtigen Prozessen, auch den Betriebsrat mit ein.
Betriebsvereinbarungen bei der Einführung von IT-Systemen abschließen
Gerade im produzierenden Gewerbe wird bei der Einführung neuer IT-Systeme der Betriebsrat oft zu spät oder gar nicht eingebunden – obwohl er laut § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen hat.
Die Lösung: Eine IT-Rahmenbetriebsvereinbarung. Diese regelt transparent und einheitlich:
- welche Systeme eingesetzt werden dürfen,
- wer auf welche Daten zugreifen kann,
- wie lange Daten gespeichert werden,
- welche Kontrollmechanismen zum Einsatz kommen.
Das schafft nicht nur Rechtsklarheit, sondern spart auch Aufwand bei zukünftigen Systemeinführungen.
Datenschutzbeauftragten für produzierende Unternehmen bestellen
Viele Unternehmen in der Fertigungsindustrie sind gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet – insbesondere wenn:
- mehr als 20 Mitarbeitende regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten,
- eine Videoüberwachung eingesetzt wird,
- sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.
Der Datenschutzbeauftragte – intern oder extern – muss fachlich qualifiziert, unabhängig und zuverlässig sein. Seine Bestellung ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO).
Für den Ernstfall vorbereitet sein: Datenschutzverletzungen melden
Datenpannen passieren – sei es durch versehentlich verschickte E-Mails, Datenverlust durch IT-Ausfälle oder unberechtigte Zugriffe. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden zu melden.
Typische Vorfälle:
- Offenlegung sensibler Mitarbeiterdaten
- Verlust von USB-Sticks oder Notebooks
- Fehlkonfiguration von Cloud-Diensten
Ein klar definierter Notfallplan, geschulte Teams und abgestimmte Meldewege sind essenziell, um im Ernstfall schnell und rechtskonform zu handeln.
Betroffenenanfragen korrekt bearbeiten
Jeder Mensch hat das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind – und diese gegebenenfalls löschen zu lassen.
Daher sollten Ihre Mitarbeitenden wissen:
- wie sie Anfragen erkennen und korrekt weiterleiten,
- welche Fristen (i. d. R. ein Monat) gelten,
- dass der Datenschutzbeauftragte eingebunden werden muss.
Ein strukturierter Prozess zur Bearbeitung solcher Anfragen verhindert Verzögerungen und potenzielle Bußgelder.
IT-Sicherheitskonzept entwickeln und pflegen
Datenschutz und IT-Sicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Ohne eine stabile und durchdachte IT-Sicherheitsstrategie kann kein wirksamer Datenschutz gewährleistet werden. Besonders produzierende Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen – ob durch Ransomware, Phishing-Angriffe oder gezielte Spionageversuche im industriellen Umfeld.
Ein ganzheitliches IT-Sicherheitskonzept ist daher kein „Nice-to-have“, sondern eine essenzielle Voraussetzung für die Sicherheit Ihrer Daten und Anlagen. Empfohlene Maßnahmen sind:
- Erstellung eines dokumentierten IT-Sicherheitskonzepts, abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens,
- klare Regelung von Benutzerzugängen und Rechtevergabe,
- Einsatz aktueller Verschlüsselungstechnologien – z. B. bei der Datenübertragung und -speicherung,
- regelmäßige Sicherheitsupdates, Schwachstellenanalysen und Penetrationstests.