Ein Datenschutzbeauftragter ist für Consulting-Unternehmen immer dann Pflicht, wenn mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten verarbeiten. Er berät die Geschäftsführung, überwacht die Einhaltung der DSGVO und schützt Ihr Unternehmen vor Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist für die meisten Consulting-Unternehmen dabei die wirtschaftlichste und rechtssichere Lösung.
Consulting-Unternehmen verarbeiten häufig sensible Mandanten- und Projektdaten, arbeiten mit wechselnden Teams an mehreren Standorten und setzen zunehmend Cloud-Tools und KI-gestützte Analysewerkzeuge ein. Genau das macht die Frage nach einem Datenschutzbeauftragter Consulting für Geschäftsführer, Assistenzen und IT-Verantwortliche so relevant. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann die Bestellpflicht nach § 38 BDSG greift, welche Aufgaben ein Datenschutzbeauftragter nach Art. 39 DSGVO übernimmt, wer aufgrund von Interessenkonflikten ausgeschlossen ist, welche Kosten anfallen und wie die Bestellung praktisch abläuft..
Inhaltsverzeichnis
- Warum ist Datenschutz im Consulting besonders relevant?
- Brauchen Consulting-Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
- Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte im Consulting?
- Wer darf kein Datenschutzbeauftragter sein?
- Interner oder externer Datenschutzbeauftragter für Consulting-Firmen: Was ist besser?
- Was kostet ein Datenschutzbeauftragter im Consulting?
- Wie wird der Datenschutzbeauftragte für Consulting bestellt und gemeldet?
- Welche Bußgelder drohen ohne Datenschutzbeauftragten im Consulting Unternehmen?
- Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten im Consulting (FAQ)
Warum ist Datenschutz im Consulting besonders relevant?
Consulting-Unternehmen arbeiten projektbezogen mit sensiblen Daten ihrer Mandanten und setzen dabei häufig externe IT-Tools, Cloud-Dienste und wechselnde Projektteams ein. Diese Struktur erhöht das Datenschutzrisiko gegenüber klassischen Unternehmen mit festen Abteilungen deutlich.
Anders als in einem stationären Betrieb fließen im Consulting personenbezogene Daten von Mandanten, deren Kunden und Mitarbeitern häufig durch mehrere Projektteams, Subunternehmer und Cloud-Plattformen. Hinzu kommt der Einsatz von Kommunikations- und Kollaborationstools, die eine saubere Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO voraussetzen. Schon ein unklarer Datenfluss zwischen Projektteams und Mandanten kann zu einer meldepflichtigen Datenpanne werden.
Brauchen Consulting-Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Sobald ein Consulting-Unternehmen mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtend.
Was schreiben DSGVO und BDSG vor?
Maßgeblich sind Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Art. 37 DSGVO verlangt einen Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder in einer regelmäßigen systematischen Überwachung besteht. § 38 BDSG ergänzt diese europäische Vorgabe um eine deutsche Besonderheit: Sobald mindestens 20 Beschäftigte ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, ist die Bestellung Pflicht. Diese Schwelle wird in Beratungsunternehmen mit Projektteams, Verwaltung und Vertrieb schnell erreicht.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Mitarbeiterzahl Pflicht?
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl wird ein Datenschutzbeauftragter immer dann zwingend, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist oder umfangreiche Profilbildung betrieben wird. Das betrifft etwa Beratungsunternehmen, die mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten arbeiten, umfangreiches Tracking auf eigenen Plattformen einsetzen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeiten. Im Zweifel sollten Sie diese Frage durch eine fachkundige Prüfung klären lassen, weil eine falsche Einschätzung ein bußgeldbewehrter Verstoß ist.
Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte im Consulting?
Die vier Kernaufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich in Art. 39 Abs. 1 DSGVO festgelegt:
- die Überwachung der DSGVO-Einhaltung,
- die Beratung von Unternehmen und Beschäftigten,
- die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde sowie
- die Funktion als Anlaufstelle für betroffene Personen.
Überwachung der Einhaltung der DSGVO
Der Datenschutzbeauftragte überwacht, ob das Unternehmen die Vorgaben der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften sowie interner Datenschutzstrategien einhält. Dazu gehört die Kontrolle der Zuweisung von Zuständigkeiten und die Sensibilisierung der mit der Verarbeitung befassten Mitarbeiter, etwa in Projektteams mit wechselnder Zusammensetzung.
Beratung von Unternehmen und Beschäftigten
Er berät die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter in allen Fragen zum Schutz personenbezogener Daten, etwa bei der Einführung neuer Software, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen oder bei der Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Cloud-Anbietern und Subunternehmern.
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für Betroffene
Der Datenschutzbeauftragte arbeitet mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zusammen und dient als deren Anlaufstelle, etwa bei Rückfragen im Rahmen vorheriger Konsultationen nach Art. 36 DSGVO. Gleichzeitig ist er Ansprechpartner für Mandanten und Beschäftigte bei Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie bei der Ausübung ihrer Rechte, etwa auf Auskunft oder Löschung.
Wer darf kein Datenschutzbeauftragter sein?
Als Datenschutzbeauftragter darf niemand bestellt werden, der einem Interessenkonflikt unterliegt, weil er selbst über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung im Unternehmen entscheidet, oder wer die erforderliche Fachkunde nicht nachweisen kann.
Interessenkonflikte nach Art. 38 DSGVO
Art. 38 Abs. 6 DSGVO schreibt vor, dass der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben unabhängig und ohne Interessenkonflikt wahrnehmen muss. Personen, die selbst maßgeblich über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden, sind von der Bestellung ausgeschlossen. Dazu zählen typischerweise Geschäftsführer, IT-Leiter, Personalleiter und Marketingverantwortliche. Aufsichtsbehörden haben solche Doppelrollen bereits mehrfach beanstandet.
Fachliche Voraussetzungen für die Bestellung
Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter über nachweisbares Fachwissen im Datenschutzrecht sowie über praktische Erfahrung in dessen Anwendung verfügen. Wer diese fachliche Eignung nicht belegen kann, darf ebenfalls nicht bestellt werden, selbst wenn kein Interessenkonflikt vorliegt.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter für Consulting-Firmen: Was ist besser?
Für die meisten Consulting-Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl, weil er unabhängig, spezialisiert und wirtschaftlich kalkulierbar ist. Die interne Lösung lohnt sich in der Regel nur in größeren Beratungsgesellschaften mit eigener Compliance-Abteilung.
Vor- und Nachteile im Vergleich
Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt die Abläufe im Unternehmen genau und ist jederzeit verfügbar. Er muss jedoch umfassend ausgebildet werden, regelmäßig Fortbildungen besuchen und genießt einen besonderen Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 BDSG. Ein Interessenkonflikt entsteht, sobald die betreffende Person zugleich eine leitende Funktion in IT, Personal oder Geschäftsführung innehat.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt spezialisiertes Fachwissen und volle Unabhängigkeit mit, steht nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Geschäftsführung und kalkuliert Kosten meist über eine planbare monatliche Pauschale. Zudem entfällt der Aufwand für Ausbildung, Fortbildung und Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall.
| Kriterium | Interner DSB | Externer DSB |
| Kosten | Jahresgehalt plus Fortbildung, unabhängig vom Aufwand | Planbares Honorar, meist monatliche Pauschale |
| Unabhängigkeit | Risiko von Interessenkonflikten mit Führungsrollen | Vollständig unabhängig von der Geschäftsleitung |
| Kündigungsschutz | Besonderer Schutz nach § 6 Abs. 4 BDSG | Entfällt, da kein Angestelltenverhältnis |
| Fachtiefe | Abhängig von Einzelperson und deren Weiterbildung; kann je nach Person variieren | Kann Erfahrung aus mehreren Mandaten einbringen; abhängig vom Anbieter |
| Verfügbarkeit | Von interner Auslastung und Vertretungsregelung abhängig | In der Regel vertraglich geregelt; abhängig vom Dienstleister |
Darf der Geschäftsführer selbst Datenschutzbeauftragter sein?
Nein, das ist rechtlich ausgeschlossen. Die Geschäftsführung entscheidet über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung und kann sich deshalb nicht selbst kontrollieren. Aufsichtsbehörden haben in mehreren Verfahren bestätigt, dass diese Doppelrolle einen unzulässigen Interessenkonflikt darstellt.
Was kostet ein Datenschutzbeauftragter im Consulting?
Die Kosten hängen von Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und Komplexität der Datenverarbeitung ab. Externe Lösungen sind in nahezu allen Größenordnungen günstiger als eine interne Vollzeit- oder Teilzeitstelle.
Wie viel verdient ein interner Datenschutzbeauftragter?
Ein interner Datenschutzbeauftragter verdient in Deutschland durchschnittlich zwischen 57.000 und 64.000 Euro brutto im Jahr. Berufseinsteiger starten bei etwa 40.000 bis 57.000 Euro, erfahrene Datenschutzbeauftragte mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung kommen auf 70.000 bis 78.000 Euro.
Diese Spanne bestätigt sich über mehrere unabhängige Gehaltsportale hinweg.
- Kununu ermittelt anhand von 967 Datenpunkten einen Durchschnitt von 62.200 Euro,
- StepStone gibt einen Median von 57.100 Euro an, und
- jobvector kommt bei 25 ausgewerteten Gehaltsangaben auf 64.038 Euro im Schnitt.
- Auch stellenanzeigen.de und meingehalt.net bestätigen mit 60.000 beziehungsweise 63.492 Euro diesen Korridor.
Hinzu kommen bei einer internen Lösung Nebenkosten für Fortbildungen, Fachliteratur und Vertretungsregelungen.
Wie hoch ist der Stundensatz eines externen Datenschutzbeauftragten?
Der Stundensatz eines externen Datenschutzbeauftragten liegt marktüblich zwischen 120 und 200 Euro, wobei sich ein Mittelwert von etwa 150 Euro pro Stunde herauskristallisiert. Anwaltskanzleien, die diese Dienstleistung anbieten, verlangen mit 250 Euro und mehr pro Stunde häufig deutlich höhere Sätze.
Diese Bandbreite bestätigt sich branchenübergreifend: Cortina Consult nennt einen Marktdurchschnitt von rund 150 Euro bei einer Spanne von 100 bis 200 Euro, frag.hugo beziffert typische Stundensatzmodelle auf 120 bis 200 Euro, und gesellschaft-datenschutz.de gibt eine breitere Spanne von 40 bis 800 Euro mit einem Durchschnitt von etwa 150 Euro pro Stunde an. DataGuard weist darauf hin, dass spezialisierte Kanzleien ab 250 Euro pro Stunde abrechnen, während selbstständige Datenschutzbeauftragte mit entsprechendem Fachkundenachweis meist darunter liegen.
Welche monatlichen Pauschalen sind üblich?
Viele Anbieter rechnen nicht nach Stunden ab, sondern über monatliche Pauschalen, die sich nach der Unternehmensgröße richten. Kleinstunternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern zahlen häufig 300 bis 800 Euro im Monat, kleine und mittlere Unternehmen mit 20 bis 100 Mitarbeitern 500 bis 1.200 Euro, mittelständische Betriebe mit 100 bis 300 Mitarbeitern 1.200 bis 2.500 Euro und Großunternehmen ab 2.500 Euro monatlich. Einzelne Anbieter positionieren Einstiegspakete bereits ab 125 bis 200 Euro im Monat. Die genauen Preise stimmen Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs ab.
Wie wird der Datenschutzbeauftragte für Consulting bestellt und gemeldet?
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch die Geschäftsführung und muss anschließend der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Beide Schritte sind verpflichtend und werden von der Behörde geprüft.
Zunächst wählt die Geschäftsführung eine fachkundige Person oder einen externen Dienstleister aus und schließt einen schriftlichen Bestellvertrag. Dieser regelt Aufgaben, Vergütung, Weisungsfreiheit und Haftung. Im nächsten Schritt veröffentlicht das Unternehmen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten auf der Website und im Impressum, damit Mandanten und Mitarbeiter ihn erreichen können. Die Meldung an die zuständige Landesdatenschutzbehörde erfolgt über ein Online-Formular, übermittelt werden Name, Kontaktdaten und Funktion. Jede Änderung muss zeitnah aktualisiert werden, weil veraltete Angaben als Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben gewertet werden können.
Welche Bußgelder drohen ohne Datenschutzbeauftragten im Consulting Unternehmen?
Verstöße gegen die Bestellpflicht können nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Weitergehende Datenschutzverstöße, etwa bei der Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage, können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO sogar mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden. Eine Übersicht über die öffentlich bekanntgegebenen DSGVO-Bußgelder finden Sie im GDPR Enforcement Tracker.
Hinzu kommen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche betroffener Mandanten und Beschäftigter sowie Reputationsschäden, die für ein Consulting-Unternehmen, das von Vertrauen und Diskretion lebt, besonders schwer wiegen.
Fazit: So finden Sie die passende Lösung für Ihren Datenschutz
Ob interne Stelle oder externe Betreuung, die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft die meisten Consulting-Unternehmen ab 20 Mitarbeitern früher, als viele erwarten. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet dabei in den meisten Fällen die wirtschaftlichere und rechtssicherere Lösung, da Kündigungsschutz, Fortbildungspflichten und Interessenkonflikte entfallen und Sie gleichzeitig von unabhängiger Fachkompetenz profitieren.
ALPHATECH Consulting übernimmt diese Rolle als externer Datenschutzbeauftragter und begleitet Sie von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch über das Kontaktformular, wir prüfen unverbindlich Ihren Bedarf und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen zum Datenschutzbeauftragten im Consulting (FAQ)
Grundsätzlich ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, unabhängig davon jedoch auch bei bestimmten sensiblen Datenverarbeitungen.
Nein. Da der Geschäftsführer über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, liegt nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO ein Interessenkonflikt vor, der die Bestellung ausschließt.
Im Durchschnitt zwischen 57.000 und 64.000 Euro brutto, mit einer Spanne von etwa 40.000 Euro für Berufseinsteiger bis 78.000 Euro für erfahrene Fachkräfte.
Marktüblich zwischen 120 und 200 Euro pro Stunde, mit einem Durchschnitt von rund 150 Euro. Anwaltskanzleien berechnen häufig ab 250 Euro pro Stunde.
Ja. Da die Kosten nach Aufwand oder über eine feste Monatspauschale ab etwa 300 Euro abgerechnet werden, ist ein externer Datenschutzbeauftragter in der Regel deutlich günstiger als eine interne Vollzeitstelle.
Die Bestellung ist innerhalb weniger Tage möglich. Vertrag, Meldung an die Aufsichtsbehörde und Veröffentlichung der Kontaktdaten lassen sich in der Regel binnen einer Woche umsetzen.






