NIS-2 Beratung

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der NIS-2 Richtlinie.

Verbessern Sie die Informationssicherheit und setzen Sie die NIS-2 Cyber Security Mindeststandards um. Überholen Sie die Angreifer (Hacker) und vermeiden Sie Lücken in Ihrer IT-Sicherheit. Schützen Sie sich, Ihr Unternehmen und kritische Infrastrukturen vor Cyber-Attacken wie Ransomware-Angriffe, Datenschutzverletzungen und IT-Unterbrechungen mit der Umsetzung der NIS-2 Richtlinie.

Warum IT-Sicherheit im Unternehmen so wichtig ist

  • Cyber-Attacken sind das größte Geschäftsrisiko
  • Lückenhafte IT-Sicherheit kann Betriebsunterbrechungen zur Folge haben
  • Cyberkriminelle können großangelegte und komplexe Angriffe immer schneller durchführen
  • Finanzielle Folgen für die Beseitigung von Cyberattacken sind beträchtlich
  • NIS-2-Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder mindestens 2% des weltweiten Jahresumsatzes

 

Mit diesen Leistungen kann die NIS-2 Beratung von ALPHATECH Sie unterstützen:

  • Betroffenheitsanalyse
  • NIS-2-Check zur Identifizierung von Sicherheitslücken
  • Erstellung eines individuellen NIS-2-Maßnahmenplans
  • Entwicklung einer IT-Sicherheitsstrategie
  • Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der NIS-2 Vorgaben
  • Erstellung von Konzepten, Richtlinien, Arbeitsanweisungen
  • Notfall- und Krisenmanagement
  • Durchführung von Schulungen
  • Erkennung und Bewertung von Sicherheitsvorfällen und Cyberattacken
  • Einführung oder Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)

 

Was müssen Unternehmen unter NIS 2 tun?

Zum Schutz der IT-Systeme und deren physischen Umfeld sollten technische als auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden, z.B.:

  • IT-Risikomanagement: Konzepte für Risikoanalyse und -bewertung
  • Richtlinien: Anweisungen für Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Sicherheitsvorfall-Management: Erkennung, Analyse, Eindämmung von Sicherheitsvorfällen
  • Behördliche Kommunikation: Unverzügliche Meldung von risikoreichen Sicherheitsvorfällen
  • Business Continuity: Backup-Management, Wiederherstellung und Notfallmanagement
  • Supply Chain: Sicherheit in der Lieferkette
  • Einkauf: Sicherheitsaspekte bei der Beschaffung von IT-Hardware und Software
  • Cyberhygiene: Regelmäßiges Schwachstellen- und Patchmanagement
  • IT-Awareness-Schulungen: Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeitern
  • Kryptografie: Verschlüsselte Datenübertragung und Speicherung
  • Zugriffskontrolle: Zugriffe nur für berechtigte Personen
  • Authentifizierung: Multi-Faktor-Authentifizierung
  • On- und Offboarding: Geordnete Einstellung bzw. Austritt von Mitarbeitern

Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen erfolgt am wirksamsten durch die Etablierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (kurz: „ISMS“).

Externer Informationssicherheitsbeauftragter zur Umsetzung von NIS2:

Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) stehen Ihnen bei allen Fragen zu NIS2 und IT-Sicherheit zur Seite. Die IT-Sicherheitsberatung von ALPHATECH bietet Ihnen individuelle Lösungen und einen Überblick über potenzielle Bedrohungen zur Umsetzung der NIS-2-Cybersecurity-Standards.

Unser Angebot:

N

Erfüllung aller NIS-2-Vorgaben

N

Fester NIS-2 Berater

N

Konkrete Handlungsempfehlungen

N

Keine versteckten Kosten

N

Schutz vor Cyberattacken

N

Support bei Sicherheitsvorfällen

NIS-2 STARTER

ab 399 € / Monat

Überblick und Analyse der IT-Sicherheitslage mit spezifischen Handlungsempfehlungen

N

Stellung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)

N

Ansprechpartner für IT-Security-Fragen

N

IT-Security-Audit (IST-Analyse)

N

Risiko-Bewertung

N

Erhalt einer IT-Sicherheitsstrategie

N

Erstellung eines Maßnahmenplans (ISMS)

N

Implementierungs-Support

N

Beratung bei NIS-2 Themen

N

Jahresvertrag

Geeignet für: NIS-2 Unternehmen und alle, die ein Informationssicherheits-Managementsystem aufbauen wollen.

Individual

Beratung Informationssicherheit

Erstellung eines individuellen NIS-2-Angebots für Ihre Bedürfnisse

N

Fulfillment of all GDPR obligations

N

Fixed contact person

N

Data protection e-mail address

N

Annual contract

N

No hidden costs

Geeignet für: Unternehmen, die gesetzliche Anforderungen erfüllen oder sich für Zertifizierungen vorbereiten möchten.

Vorteile der NIS-2-Beratung von ALPHATECH

Transparente Kosten

Unser Angebot externer Informationssicherheitsbeauftragter enthält keine versteckten Kosten.

Persönlich & erreichbar

Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen für alle Fragen zur Seite steht.

Pauschal & skalierbar

Ein fixes Budget zum Start. Weitere Produkte und Servicse sind jederzeit nach Bedarf buchbar.

Zertifizierte Experten

Es unterstützt Sie ein interdisziplinäres Team aus Juristen und IT-Fachkräfte mit Schwerpunkt Informationssicherheit.

Pragmatisch

Wir liefern individuelle Lösungen und behalten Ihre unternehmerischen Ziele und Besonderheiten Ihrer Branche im Blick.

Jahrelange Erfahrung

Sie profitieren von jahrelanger Erfahrung in verschiedenen Branchen.

Zertifizierte IT-Sicherheits-Experten:

Wir sind ausgebildete Juristen und IT-Fachkräfte mit Schwerpunkt Datenschutz und Informationssicherheit. Unser Angebot zur NIS-2 Beratung kombiniert Informationssicherheit-Fachwissen mit rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und technischen Kenntnissen. Alle unsere IT-Sicherheitsberater sind zertifiziert und besitzen eine umfassende Fachkunde auf dem Gebiet der Informationssicherheit, um ein hohes Sicherheitsniveau in Ihrem Unternehmen zu erreichen.

NIS-2 Beratung Angebot: Pragmatischer Beratungsansatz:

Unser NIS-2 Beratungsangebot hilft Ihnen bei der Einhaltung der für Sie relevanten IT-Sicherheitsgesetze. Wir bieten praxisbewährte Lösungen und berücksichtigen die Größe Ihres gesamten Unternehmens und der Branche. Unsere Informationssicherheitsberater behalten Ihre unternehmerischen Ziele im Blick und vermeiden unangemessenen bürokratischen Aufwand.

Jahrelange branchenübergreifende IT-Security-Erfahrung

Sie profitieren mit der ALPHATECH NIS-2 Beratung von der Erfahrung von IT-Anwälten und Informatikern mit branchenübergreifenden IT-Erfahrungen. Wir unterstützen Unternehmen aller Größen auf dem Weg zur NIS-2-Compliance. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine auf Ihr Geschäftsmodell angepasste IT-Sicherheitsstrategie.

Ständige Erreichbarkeit Ihres NIS-2-Ansprechpartners

Unsere NIS-2-Berater stehen Ihnen kurzfristig als Ansprechpartner zur Verfügung bei einem Verstoß gegen NIS-2. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls muss schnellstmöglich bewertet werden, ob eine Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde erforderlich ist. Es muss innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung an das BSI erfolgen. Innerhalb von 72 Stunden nach der ersten Meldung muss ein detaillierter Bericht des Sicherheitsvorfalls folgen. Spätestens nach einem Monat muss eine Abschlussmeldung erfolgen.

Der Informationssicherheitsbeauftragter als Erfolgsfaktor für die NIS-2-Umsetzung

Ein Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) ist zuständig für die Informationssicherheit im Unternehmen. Dazu gehören auch die Beratung im Thema NIS-2 und die Erstellung eines Sicherheitskonzepts gemäß den geltenden IT-Sicherheitsgesetzen. Ohne einen im Unternehmen benannten Informationssicherheitsbeauftragten fehlt es einer Person, die sich um die Koordination und Umsetzung der Informationssicherheit in einem Unternehmen kümmert. Dadurch fehlt es in Unternehmen ohne Informationssicherheitsbeauftragten häufig an einer geordneten und strukturierten Umsetzung der IT-Security-Vorgaben.

Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung von NIS-2?

Die Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie kann schwerwiegende Folgen haben. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder mindestens zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Machen Sie Ihr Unternehmen bereit für NIS 2

NIS-2 hat weitreichende Auswirkungen auf die IT-Sicherheit von Unternehmen und nimmt aufgrund des ausgeweiteten Anwendungsbereichs deutlich mehr Unternehmen in die Verantwortung. In einem kostenlosen Erstgespräch finden wir für Sie heraus, welche Anforderungen konkret auf Ihr Unternehmen zukommen und unterstützen Sie bei der Erstellung bzw. Anpassung Ihrer Sicherheitsstrategie.

FAQ NIS-2 Beratung

Wie ist der Ablauf der NIS-2 Beratung von ALPHATECH?

Unsere NIS-2 Beratung beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir Ihre spezifischen Anforderungen und Ziele im Bereich Informationssicherheit genau verstehen. Im Anschluss erstellen wir einen individuellen Vertrag, der die Beratungsschritte und Maßnahmen passgenau auf Ihr Unternehmen zuschneidet. Nach Vertragsschluss ist der erste konkrete Schritt ein umfassendes Informationssicherheits-Audit, bei dem wir die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Unternehmen analysieren. So identifizieren wir gezielt bestehende Sicherheitslücken und mögliche Schwachstellen. Basierend auf den Ergebnissen des Audits entwickeln wir eine IT-Sicherheitsstrategie mit klaren Handlungsempfehlungen, die individuell auf Ihre Situation abgestimmt sind. Schließlich begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen, die zur Erhöhung Ihrer Sicherheitsstandards beitragen und Ihr Unternehmen langfristig vor Risiken schützen.

Was ist NIS-2?

Die NIS-2-Richtlinie-2 legt Cyber Security Mindeststandards in der EU fest. Mittlere und größere Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Cybersicherheit umzusetzen. Das definiert den europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Cybersicherheit.

Was bedeutet NIS?

Die NIS-Richtlinie steht für „Network and Information Security“-Richtlinie.

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen aus 18 Sektoren, die in den Anhängen I und II detailliert beschrieben sind. Dort ist genau festgelegt, welche „Art von Einrichtung“ in jedem Sektor erfasst wird. Entscheidend für Sie ist daher, ob Ihr Unternehmen zu einer der aufgeführten Einrichtungen gehört. In den Anhängen I und II der NIS-2 werden diese Einrichtungen weiter präzisiert. Für die konkrete Umsetzung in Deutschland empfiehlt es sich, im NIS2UmsuCG in den Anlagen 1 und 2 nachzuschauen, ob Ihr Unternehmen unter die dort genannten „Einrichtungsarten“ fällt.

Was ist das NIS2-Umsetzungsgesetz?

In Deutschland wird die NIS-2-Richtlinie durch das sogenannte „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt. Hintergrund: Als europäische Richtlinie ist NIS-2 nicht unmittelbar auf Unternehmen anwendbar, sondern bedarf zunächst einer Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten.

Was enthält das NIS2UmsuCG?

Das NIS2UmsuCG definiert, welche Anforderungen Unternehmen in Bezug auf Cybersicherheit erfüllen müssen. Die Vorgaben erstrecken sich von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen über Meldepflichten bis hin zur Registrierung bei den zuständigen Behörden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie ihre IT-Systeme und Netzwerke ausreichend schützen und den Schutz kritischer Dienste gewährleisten, die für das Funktionieren der Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbar sind.

Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?

Private und öffentlich organisierte Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich von NIS-2, wenn:
  • sie einer von 18 in der Richtlinie (Anhang I und II) festgelegten Branchen angehören 
  • sie eine gewisse Unternehmensgröße überschreiten

Welche Sektoren sind von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen aus 18 Branchen, die in den Anhängen I und II der NIS-2-Richtlinie detailliert beschrieben sind. Dazu gehören unter anderem die folgenden Branchen:  Öffentliche Verwaltung, Energie, Transport und Verkehr, Bankensektor, Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, Abwasserwirtschaft, Digitale Infrastruktur, IKT, Raumfahrt, Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Unternehmen), Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie- und Lebensmittelindustrie, Forschung.

Welche Unternehmen sind nicht von NIS-2 betroffen?

Wenn Sie weniger als 50 Angestellte und einen Jahresumsatz von unter 10 Millionen haben, fallen Sie voraussichtlich nicht unter NIS-2.

Welche Maßnahmen müssen unter NIS 2 zwingend umgesetzt werden?

Die von NIS-2 betroffenen Unternehmen müssen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass die IT-Sicherheit und der Schutz vor Cyberangriffen gewährleistet sind. Dazu zählen Etablierung eines Risikomanagement, Incident-Response Management, Back-Up-Konzept, Notfallmanagement, Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), Sicherer On- und Off-boarding-Prozess, Vulnerability und Patch-Management, Strukturierter IT-Einkaufsprozess, Registrierung bei dem Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) bzw. der zuständige Behörde.

Was sind die Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Informationssicherheitsbeauftragten?

Bei einem internen Informationssicherheitsbeauftragten überträgt die Geschäftsleitung einem Angestellten die Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten. Hingegen arbeitet der externe Informationssicherheitsbeauftragte auf Basis eines Dienstleistungsvertrages für das betroffene Unternehmen. Die Entscheidung zwischen einem internen und einem externen Informationssicherheitsbeauftragten richtet sich vor allem nach den internen personellen Ressourcen und dem vorhandenen Know-How in Ihrem Unternehmen. Kleine und mittelständische Unternehmen mit begrenzten Ressourcen profitieren in der Regel von den Vorteilen eines externen ISBs. Externe Expertise und die Möglichkeit, die Kosten transparent zu planen, sind hier besonders relevant.

Was bedeutet Business Continuity Management?

Business Continuity Management (BCM) bezeichnet alle organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen, die zur Fortführung des Kerngeschäfts einer Behörde oder eines Unternehmens nach Eintritt eines Notfalls bzw. eines Sicherheitsvorfalls dienen. Weiterhin unterstützt BCM die sukzessive Fortführung der Geschäftsprozesse bei länger anhaltenden Ausfällen oder Störungen.

Was bedeutet Authentisierung?

Authentisierung bezeichnet den Nachweis oder die Überprüfung der Authentizität. Die Authentisierung einer Identität kann u.a. durch Passworteingabe, Chipkarte oder Biometrie erfolgen, die Authentisierung von Daten z. B. durch kryptographische Signaturen.

Was ist eine Sicherheitsanforderung?

Als Sicherheitsanforderung werden Anforderungen für den organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und technischen Bereich bezeichnet, deren Erfüllung zur Erhöhung der Informationssicherheit notwendig ist bzw. dazu beiträgt. Eine Sicherheitsanforderung beschreibt also, was getan werden muss, um ein bestimmtes Niveau bezüglich der Informationssicherheit zu erreichen.

Was ist ein Sicherheitskonzept?

Ein Sicherheitskonzept dient zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie und beschreibt die geplante Vorgehensweise, um die gesetzten Sicherheitsziele einer Institution zu erreichen.

Was ist eine Sicherheitsmaßnahme?

Mit Sicherheitsmaßnahme (kurz Maßnahme) werden alle Aktionen bezeichnet, die dazu dienen, um Sicherheitsrisiken zu steuern und um diesen entgegenzuwirken. Dies schließt sowohl organisatorische als auch personelle, technische oder infrastrukturelle Sicherheitsmaßnahmen ein. Sicherheitsmaßnahmen dienen zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen

Kontaktieren Sie uns!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit.

Ihr Ansprechpartner

Yanick Röhricht LL.M.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)

ALPHATECH
Consulting GmbH

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