Frau tippt auf ein digitales Sicherheitssymbol mit Schloss – Symbolbild für IT Sicherheit Dienstleister und moderne Cybersicherheitslösungen

Ihr erfahrener IT-Sicherheit Dienstleister für gesetzeskonforme Cybersicherheit

14. Oktober 2025

Cyberangriffe nehmen zu – gleichzeitig steigen die gesetzlichen Anforderungen durch die NIS-2-Richtlinie. Als spezialisierter IT-Sicherheit Dienstleister helfen wir Ihnen, Ihre Systeme zu schützen, Risiken zu minimieren und alle NIS-2-Pflichten zuverlässig zu erfüllen. Wir kombinieren technisches Know-how mit Compliance-Expertise – damit Ihre IT sicher, widerstandsfähig und gesetzeskonform bleibt.

Warum jetzt Handlungsbedarf besteht – NIS-2 betrifft auch Ihr Unternehmen

Mit der EU-weiten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (ab Oktober 2024 in Deutschland) werden deutlich mehr Unternehmen zur Einhaltung umfassender Cyber- Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet – nicht nur klassische KRITIS-Betreiber. Auch viele mittelständische Unternehmen aus Sektoren wie IT-Dienstleistungen, Gesundheit, Energie, Verkehr, Finanzen, Abfallwirtschaft oder Maschinenbau fallen jetzt unter die Vorgaben.

Verpflichtet sind Organisationen mit:

  • 50 Mitarbeitenden oder
  • 10 Mio. € Jahresumsatz und
  • Zugehörigkeit zu einem NIS-2-relevanten Sektor

Die Konsequenzen bei Nicht-Umsetzung sind gravierend: Neben möglichen Bußgeldern von bis zu 10 Mio. € drohen Imageverluste, Meldepflichtverstöße und Sicherheitslücken, die Angreifern Tür und Tor öffnen.

Als erfahrener IT-Sicherheit Dienstleister unterstützen wir Sie dabei:

  • Ihre Betroffenheit nach NIS-2 korrekt einzuordnen
  • Anforderungen systematisch umzusetzen
  • IT-Risiken zu identifizieren und zu minimieren
  • Melde- und Dokumentationspflichten zu erfüllen

 Jetzt kostenlosen NIS-2-Check durchführen lassen

Unsere Leistungen als IT-Sicherheitsdienstleister für NIS-2-pflichtige Unternehmen

Als externer Partner für Ihre IT-Sicherheit bieten wir Ihnen ein ganzheitliches, skalierbares Servicepaket – speziell für die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie entwickelt. Unsere Leistungen im Überblick:

IT-Sicherheitscheck & Schwachstellenanalyse

Wir prüfen Ihre gesamte IT-Infrastruktur anhand eines über 100-Punkte umfassenden Prüfkatalogs – inklusive Netzwerk, Server, Clients, Cloud-Dienste, Prozesse und Richtlinien. Ziel ist die fundierte Bewertung Ihres aktuellen Sicherheitsniveaus und die Identifikation aller relevanten Schwachstellen. Als IT-Sicherheitsdienstleister liefern wir Ihnen einen priorisierten Maßnahmenplan zur direkten Umsetzung.

Aufbau & Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) mit uns als IT-Sicherheitsdienstleister

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz – eine zentrale Anforderung der NIS-2-Richtlinie. Als erfahrener IT-Sicherheitsdienstleister übernehmen wir Planung, Dokumentation und Auditvorbereitung aus einer Hand.

Externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)

Wir stellen Ihnen einen erfahrenen externen Informationssicherheitsbeauftragten zur Seite, der Ihre Organisation strategisch begleitet. Als Ihr IT-Sicherheitsdienstleister unterstützen wir bei der Entwicklung von Leitlinien ,Sicherheitsrichtlinien, Schulungen, Audits und der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

IT-Risikomanagement etablieren

Wir identifizieren, bewerten und priorisieren Ihre IT-Risiken – auf Basis etablierter Methoden. Daraus entwickeln wir konkrete Strategien zur Risikobehandlung, um Ihre Sicherheitslage nachhaltig zu verbessern.

Backup-Konzept: Daten regelmäßig sichern

Ein durchdachtes und getestetes Backup-Konzept ist Pflicht. Wir erstellen Backup-Strategien nach dem 3-2-1-Prinzip, definieren Wiederherstellungsziele (RTO/RPO) und unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung. So sichern Sie Ihre Daten gesetzeskonform und robust ab.

Business Continuity: Notfallmanagement und -kommunikation IT-Sicherheitsdienstleister etablieren

Wir erarbeiten Notfallpläne und leiten daraus ein individuelles Business Continuity Management (BCM) ab. So stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb auch im Krisenfall fortgeführt werden kann – ein wesentlicher Bestandteil jeder IT-Sicherheitsstrategie.

Incident Response Management

Im Angriffsfall zählen Minuten. Als IT-Sicherheitsdienstleister liefern wir strukturierte Abläufe, Forensik-Werkzeuge und Notfallteams, die schnell eingreifen, Daten sichern und Ihre Systeme wiederherstellen.

Mitarbeitersensibilisierung & Awareness

Technik allein reicht nicht aus. Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gezielt zu Themen wie Phishing, Passwortschutz, mobiles Arbeiten und Notfallverhalten. Die Awareness ist fester Bestandteil der NIS-2-Compliance.

On- und Offboarding-Prozesse optimieren

Wir analysieren Ihre bestehenden Abläufe bei Mitarbeiterwechseln und optimieren Rechtevergabe, Systemzugriffe und Protokollierung. Damit vermeiden Sie unbeabsichtigte Sicherheitslücken im Tagesbetrieb

Strukturierter IT-Einkaufsprozess

Ein transparenter und sicherheitsorientierter Beschaffungsprozess ist essenziell. Wir helfen Ihnen, Einkauf und Dienstleistersteuerung NIS-2-konform zu gestalten.

Beratung zur NIS-2-Compliance durch IT-Sicherheitsdienstleister

Ob Betroffenheitsanalyse, Maßnahmenplanung oder Dokumentation – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der NIS-2-Umsetzung. Als IT-Sicherheit Dienstleister verstehen wir sowohl die technischen Anforderungen als auch die regulatorische Perspektive.

Ihre Vorteile mit uns als IT-Sicherheitsdienstleister

Warum sollten sich Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, für uns entscheiden? Weil wir IT-Sicherheit nicht nur technisch verstehen, sondern auch regulatorisch durchdringen – mit einem praxisnahen, skalierbaren Ansatz, wie es von einem professionellen IT-Sicherheit Dienstleister erwartet wird.

Spezialisierung auf NIS-2 und kritische Infrastrukturen

Wir beraten gezielt Organisationen, die den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie oder des IT-Sicherheitsgesetzes unterliegen. Als erfahrener IT-Sicherheit Dienstleister orientieren wir uns an branchenspezifischen Anforderungen und aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Technische und regulatorische Expertise aus einer Hand

Unser interdisziplinäres Team kombiniert IT-Sicherheits-Know-how mit Compliance-, Datenschutzbeauftragter– und ISMS-Erfahrung. Sie erhalten fundierte Lösungen – von der Risikoanalyse bis zur Auditbegleitung – alles aus einer Hand.

Zertifizierte Sicherheit auf hohem Niveau

Wir arbeiten nach den Standards von ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz. Unsere Methoden sind dokumentiert, prüfbar und für jede NIS-2-Prüfung nachvollziehbar.

Persönliche Betreuung und skalierbare Leistungen

Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und individuelle Leistungspakete – von punktueller Beratung bis zur vollständigen Auslagerung sicherheitsrelevanter Funktionen.

Schnelle Umsetzung, praxisorientierte Ergebnisse

Unsere Projektabläufe sind schlank und effizient. Wir starten innerhalb weniger Tage und liefern erste umsetzbare Ergebnisse bereits in der Anfangsphase. Jetzt Kontakt aufnehmen und erfahren, wie wir Ihre Organisation sicher, compliant und widerstandsfähig machen.

Jetzt Kontakt aufnehmen – IT-Sicherheit mit uns als Dienstleister strategisch umsetzen

Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie stellen viele Unternehmen vor neue Herausforderungen – technisch, organisatorisch und rechtlich. Als erfahrener IT-Sicherheitsdienstleister unterstützen wir Sie dabei, Ihre Systeme zu schützen, Compliance sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Ob als externer Informationssicherheitsbeauftragter, Projektpartner für die Einführung eines ISMS oder beratend bei der Umsetzung konkreter NIS-2-Maßnahmen – wir bieten Ihnen passgenaue Unterstützung, individuell auf Ihre Branche und Organisation abgestimmt.

Nutzen Sie die Gelegenheit für ein unverbindliches Erstgespräch. Als IT-Sicherheitsdienstleister analysieren wir Ihre aktuelle Sicherheitslage und zeigen auf, welche konkreten Schritte erforderlich sind, um Ihre IT langfristig gesetzeskonform und widerstandsfähig aufzustellen.

Häufige Fragen zur IT-Sicherheit Dienstleister und NIS-2-Compliance

Was bedeutet NIS?

NIS-Richtlinie steht für „Network and Information Security“-Richtlinie.

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen aus 18 Sektoren, die in den Anhängen I und II detailliert beschrieben sind. Dort ist genau festgelegt, welche „Art von Einrichtung“ in jedem Sektor erfasst wird. Entscheidend für Sie ist daher, ob Ihr Unternehmen zu einer der aufgeführten Einrichtungen gehört. In den Anhängen I und II der NIS-2 werden diese Einrichtungen weiter präzisiert. Für die konkrete Umsetzung in Deutschland empfiehlt es sich, im NIS2UmsuCG in den Anlagen 1 und 2 nachzuschauen, ob Ihr Unternehmen unter die dort genannten „Einrichtungsarten“ fällt.

Welche Sektoren sind von NIS-2 betroffen?

Zu den „Sektoren mit hoher Kritikalität“ (Anhang I der NIS-2-RL) gehören: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktstrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten (Business-to-Business), öffentliche Verwaltung, Weltraum.
 „Sonstige kritische Sektoren“ (Anhang II der NIS-2-RL) umfassen: Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Anbieter digitaler Dienste, Forschung..

Welche Unternehmen fallen unter die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie gilt für mittlere und große Unternehmen aus definierten Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheit, Finanzwesen, IT-Dienstleistungen, Abfallwirtschaft und andere. Betroffen sind in der Regel Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder über 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Als IT-Sicherheit Dienstleister prüfen wir, ob Ihr Unternehmen unter die Regelung fällt, und leiten passende Maßnahmen ein.

Welche Maßnahmen sind unter NIS-2 konkret erforderlich?

Die Richtlinie verlangt unter anderem den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), die Durchführung von Risikoanalysen, Schutz kritischer Systeme, die Einführung von Notfallplänen, Mitarbeiterschulungen, Meldeprozesse bei Sicherheitsvorfällen sowie die Dokumentation von Maßnahmen. Als spezialisierter IT-Sicherheitsdienstleister setzen wir diese Anforderungen mit Ihnen um – praxistauglich und prüfbar.

Wie schnell können erste Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden?

In der Regel starten wir innerhalb weniger Werktage mit einem IT-Sicherheitscheck. Erste technische und organisatorische Maßnahmen lassen sich bereits nach wenigen Wochen implementieren. Unser Fokus als IT-Sicherheitsdienstleister liegt auf schneller Wirksamkeit und langfristiger Strategie.

Ist ein ISMS zwingend notwendig für NIS-2?

Ja. Die NIS-2-Richtlinie verlangt ein strukturiertes Management der Informationssicherheit. Ein ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz ist die anerkannte Basis, die auch Prüfanforderungen standhält. Wir begleiten Sie von der Einführung bis zur Zertifizierung.

Was kostet ein IT-Sicherheitsdienstleister?

Die Kosten hängen von Ihrem konkreten Bedarf, Ihrer Unternehmensgröße und dem Umsetzungsumfang ab. Erste Leistungen wie eine Gap-Analyse oder ein IT-Sicherheitscheck sind bereits zu überschaubaren Pauschalen verfügbar. Für fortlaufende Betreuung als externer Informationssicherheitsbeauftragter erstellen wir Ihnen ein individuelles, skalierbares Angebot.

Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung der NIS-2-Anforderungen?

Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen – bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Hinzu kommen mögliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Reputationsschäden und Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit (z. B. durch Behördenauflagen).

Was ist der Unterschied zwischen NIS-2 und KRITIS?

NIS-2 betrifft eine breitere Gruppe von Unternehmen als die bisherigen KRITIS-Vorgaben. Während KRITIS-Betreiber klar definierte Schwellenwerte erfüllen mussten, erweitert NIS-2 den Anwendungsbereich erheblich – insbesondere auf mittelgroße Unternehmen in „wichtigen“ und „wesentlichen“ Sektoren. Inhaltlich sind die Anforderungen ähnlich, aber NIS-2 verlangt deutlich mehr Nachweisbarkeit.

Müssen auch kleine Unternehmen NIS-2 umsetzen?

In der Regel sind nur mittlere und große Unternehmen betroffen. Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeitende und unter 10 Mio. Euro Umsatz) sind ausgenommen – es sei denn, sie erbringen sicherheitsrelevante Leistungen für kritische Infrastrukturen oder verarbeiten besonders schützenswerte Daten. Eine Einzelfallprüfung ist empfehlenswert.

Wer kontrolliert die Umsetzung von NIS-2 in Deutschland?

Die Aufsicht liegt bei den zuständigen Behörden auf Bundes- und Länderebene – zum Beispiel dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Kontrolle erfolgt durch Meldungen, Nachweise und stichprobenartige Audits. Unternehmen müssen auf Anfrage umgehend belegen können, welche Maßnahmen sie umgesetzt haben.

Welche Rolle spielt der Informationssicherheitsbeauftragte bei NIS-2?

Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) ist die zentrale Ansprechperson für IT-Sicherheit im Unternehmen. Er koordiniert Sicherheitsmaßnahmen, erstellt Richtlinien, begleitet Audits und stellt die interne und externe Kommunikation sicher. Viele Unternehmen beauftragen einen externen ISB, um Fachwissen und Verfügbarkeit sicherzustellen.

Wie läuft eine Gap-Analyse zur NIS-2-Compliance ab?

Wir analysieren Ihren Ist-Zustand entlang der NIS-2-Anforderungen und identifizieren bestehende Lücken. Sie erhalten eine strukturierte Handlungsempfehlung mit Priorisierung. Die Umsetzung begleiten wir als IT-Sicherheitsdienstleister Schritt für Schritt.

Welche Dokumentation ist im Rahmen von NIS-2 erforderlich?

Unternehmen müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren – dazu zählen unter anderem Sicherheitsrichtlinien, Notfallpläne, Risikoanalysen, Verantwortlichkeiten und Schulungsnachweise. Auch Vorfälle und Reaktionen darauf müssen schriftlich festgehalten werden. Eine vollständige, auditfähige Dokumentation ist Pflicht.

Können wir bestehende IT-Sicherheitsmaßnahmen für NIS-2 weiterverwenden?

In vielen Fällen ja – sofern sie systematisch dokumentiert und aktuell sind. Bestehende Konzepte wie ein ISO-27001-zertifiziertes ISMS, etablierte Backup-Strategien oder ein Notfallplan können übernommen oder angepasst werden. Wir prüfen Ihre vorhandenen Maßnahmen und integrieren diese sinnvoll in ein NIS-2-konformes Sicherheitskonzept.

Bieten Sie auch Awareness-Schulungen für Mitarbeitende an?

Ja. Wir führen zielgerichtete Sensibilisierungsschulungen durch – als E-Learning oder Präsenzworkshop. Themen sind unter anderem Phishing, Passwortsicherheit, sichere Kommunikation, mobiles Arbeiten und Verhalten im Notfall. Die Schulungen erfüllen die NIS-2-Vorgabe zur „Schulung der mit Sicherheitsaufgaben betrauten Personen“.

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ÜBER DEN AUTOR

Yanick Röhricht

Yanick Röhricht ist Senior Consultant bei ALPHATECH Consulting. Als Berater unterstützt er Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Datenschutzvorgaben sowie beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managements. Als Wirtschaftsjurist (LL.M.) und mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und IT-Sicherheitsbeauftragter (DGI) verfügt er über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

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