externer informationssicherheitsbeauftragter

Externer Informationssicherheitsbeauftragter

Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) stehen Ihnen bei allen Fragen der Informationssicherheit zur Seite. Die ganzheitliche IT-Sicherheitsberatung von ALPHATECH bietet Ihnen flexible und maßgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung der Informationssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen und große Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf.

Unser Angebot:

N
Erfüllung aller IT-Sicherheitsgesetze
N
Fester Ansprechpartner
N
Konkrete Handlungsempfehlungen
N
Jahresvertrag
N
Keine versteckten Kosten
N
Schutz vor Cyberattacken

ISB STARTER

für kleine und mittlere Unternehmen

ab 399 € / Monat

Pauschalpreis für Ihren ext.
Informationssicherheitsbeauftragten

N
Stellung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)
N
Ansprechpartner für IT-Security-Fragen
N

IT-Security-Audit (IST-Analyse)

N

Risiko-Bewertung

N

Erhalt einer IT-Sicherheitsstrategie

N

Erstellung eines Maßnahmenplans (ISMS)

N

Implementierungs-Support

ISB PREMIUM

für Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf

ab 799 € / Monat

Pauschalpreis für Ihren ext.
Informationssicherheitsbeauftragten

N
Stellung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)
N
Ansprechpartner für IT-Security-Fragen
N

IT-Security-Audit (IST-Analyse)

N

Risiko-Bewertung

N

Erhalt einer IT-Sicherheitsstrategie

N

Erstellung eines Maßnahmenplans (ISMS)

N

Intensiver Implementierungs-Support

N
Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden
N

24/7 Support bei Sicherheitsvorfällen

N

2 Mitarbeiterschulungen jährlich

Ihre Vorteile mit einem externen Informationssicherheitsbeauftragten von ALPHATECH

Transparente Kosten

Unser Angebot externer Informationssicherheitsbeauftragter enthält keine versteckten Kosten.

Persönlich & erreichbar

Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen für alle Fragen zur Seite steht.

Pauschal & skalierbar

Ein fixes Budget zum Start. Weitere Produkte und Servicse sind jederzeit nach Bedarf buchbar.

Zertifizierte Experten

Es unterstützt Sie ein interdisziplinäres Team aus Juristen und IT-Fachkräfte mit Schwerpunkt Informationssicherheit.

Pragmatisch

Wir liefern individuelle Lösungen und behalten Ihre unternehmerischen Ziele und Besonderheiten Ihrer Branche im Blick.

Jahrelange Erfahrung

Sie profitieren von jahrelanger Erfahrung in verschiedenen Branchen.

Haben Sie spezielle Fragen oder sind Sie nicht sicher, welches Paket zu Ihnen passt?

Senden Sie mir eine kurze Nachricht und lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren externen Informationssicherheitsbeauftragten.

Ihr Ansprechpartner

Yanick Röhricht LL.M.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)

Gründe, warum mein Unternehmen einen externen Informationssicherheitsbeauftragten benennen sollte?

Dank Automatisierung, Cybercrime-as-a-Service-Modellen, Identitätstäuschung und ihrer Anpassungsfähigkeit können Cyberkriminelle eine Vielzahl an großangelegten, komplexen Angriffen immer schneller durchführen. Unternehmen können bei dem Thema Informationssicherheit mit der Geschwindigkeit der Angreifer nicht mithalten. Verbessern Sie die Informationssicherheit und bestellen Sie einen externen Informationssicherheitsbeauftragten für Ihr Unternehmen.

Umsetzung der NIS-2 Vorgaben

Sie benötigen Unterstützung bei der Feststellung Ihres Handlungsbedarfs unter NIS-2. Wir beraten Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Umsetzung der NIS-2 Vorgaben.

Zertifizierung nach ISO 270001

Sie wollen für Ihr Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) eine Zertifizierung nach ISO27001 erreichen? Als externer ISB unterstützen wir Sie dabei.

Schutz vor Cyberattacken

Sie planen den Abschluss einer Cyberversicherung zur Vermeidung von Haftungsrisiken infolge von IT-Unterbrechungen? Wir machen Ihre IT verteidigungsfähig.

Umsetzung von KRITIS oder branchenspezifischen Sicherheitsstandards

Sie sind Betreiber einer kritischen Infrastruktur und benötigen individuelle Lösungen für Ihre IT und Daten? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der BSI-Vorgaben.

Gesetzliche Pflichten zur Umsetzung von Informationssicherheit

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht bzw. aktualisiert, die sich direkt mit der Informationssicherheit im Unternehmen befassen. Die Informationssicherheitsgesetze umfassen insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz, die KRITIS-Verordnung, den Cyber Resilience Act, die NIS-Richtlinie, NIS-2 Umsetzungsgesetz, das TDDDG und die DSGVO.
Wichtig: Nicht jedes Gesetz ist für jedes Unternehmen einschlägig.

In einem kostenlosen Erstgespräch sprechen wir über Ihren Bedarf und finden heraus, welche IT-Sicherheitsgesetze für Ihr Unternehmen einschlägig sind!

Was sind die Aufgaben im Informationssicherheitsmanagement?

  • Ermittlung der IST-Situation im Unternehmen
  • Feststellung der relevanten IT-Sicherheitsgesetze
  • Entwicklung einer Sicherheitsstrategie unter technischen Aspekten
  • Empfehlen, Umsetzen, Überwachen von Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Informationssicherheit
  • Erkennung und Bewertung von Sicherheitsvorfällen und Cyberattacken
  • Etablierung eines IT-Risikomanagements
  • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
  • Erstellung von Backup-Konzepten
  • Erstellung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Notfallmanagement und Krisenkommunikation
  • Durchführung interner Audits und Begleiten bei Zertifizierungsaudits
  • Notfall- und Krisenmanagement

 

Vorteile eines externen Informationssicherheitsbeauftragten

  • Unterstützung bei allen Aufgaben im Informationssicherheitsmanagement
  • Vermeidung von IT- und Betriebsunterbrechungen
  • Vermeidung von Haftungsrisiken
  • Technisches Verständnis
  • Juristische Expertise
  • Akzeptanz und Neutralität
  • Verfügbarkeit
  • Geringere und planbare Kosten
  • Keine Interessenskonflikte
  • Schonung interner personeller Ressourcen
  • Haftungsvermeidung

Ihr Weg zum externen Informationssicherheitsbeauftragten

  • Kostenloses Erstgespräch
  • Individueller Vertrag
  • Informationssicherheits-Audit
  • IT-Sicherheitsstrategie inkl. konkreter Handlungsempfehlungen
  • Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen
Externe Datenschutzbeauftragte vor Laptop

Externer Informationssicherheitsbeauftragter Kosten

Die Kosten für einen zertifizierten Informationssicherheitsbeauftragten hängen von Beratungsbedarf des Unternehmens ab. Dies wiederum ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Branche, Anzahl der Standorte, bestehende IT-Infrastruktur, bereits ergriffene Sicherheitsmaßnahmen, interne Ressourcen und der gewünschte Beratungsumfang. Um den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden, bieten wir Ihnen drei verschiedene Beratungspakete an. Sollte keines der Pakete zu Ihren Bedürfnissen passen, erstellen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

UNVERBINDLICHES UND KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN

Pflichten unter NIS2:

NIS-2 definiert den europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Cybersicherheit. Die NIS-2-Richtlinie bzw. das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz legt Mindeststandards im Bereich der Informationssicherheit für schätzungsweise 30.000 – 40.000 betroffene Unternehmen in Deutschland fest. Die von NIS-2 betroffenen Unternehmen müssen ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) implementieren. Dazu gehören sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen, die sicherstellen, dass die IT-Sicherheit und der Schutz vor Cyberangriffen gewährleistet sind. Dazu gehören unter anderem:

 

  • IT-Risikomanagementsystem zur Erkennung von Bedrohungen und Schwachstellen
  • Registrierung beim BSI bzw. der zuständigen Behörde
  • Sicherheits-Vorfallmanagement zur fristgerechten Meldung von Sicherheitspannen
  • Sicherung der Daten durch Back-Up-Plan
  • Business Continuity: Notfallmanagement und -kommunikation
  • IT-Awareness-Schulungen
  • Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
  • Sicherer On- und Off-boarding-Prozess
  • Strukturierter IT-Einkaufsprozess
  • Patch- und Schwachstellenmanagement (Cyberhygiene)

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten. Jedoch können die Unternehmen in einigen Branchen und Sektoren dazu verpflichtet sein, einen Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen. Beispielsweise sind Betreiber kritischer Infrastrukturen in bestimmten Sektoren wie beispielsweise Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation zur Benennung eines IT-Sicherheitsbeauftragten verpflichtet.

Tipps zur Auswahl eines Informationssicherheitsbeauftragten

Unternehmen können bei dem Thema Informationssicherheit mit der Geschwindigkeit der Angreifer nicht mithalten. Damit das Thema IT-Sicherheit strukturiert umgesetzt werden kann, wird die Benennung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten im Unternehmen immer wichtiger. Einen guten externen Informationssicherheitsbeauftragten zeichnen insbesondere die folgenden Eigenschaften aus:

 

  • Fachwissen: Die umfassende Fachkunde auf dem Gebiet der Informationssicherheit ist unerlässlich. Hierzu bedarf es technischer, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher Kenntnisse.
  • Praktische Erfahrung: Umfassende Erfahrung im praktischen Bereich ist wichtig. Ein erfahrener IT-Sicherheitsberater orientiert sich an den unternehmerischen Zielen und berücksichtigt die Besonderheiten Ihrer Branche.
  • Kommunikationsfähigkeiten: Im beruflichen Alltag muss sich der IT-Sicherheitsbeauftragte nicht nur mit den Ungenauigkeiten der IT-Sicherheitsgesetze herumschlagen. Es gehört auch zu seiner Aufgabe, die oftmals unbekannten IT-Security Themen in verständlicher Sprache an die Geschäftsleitung zu kommunizieren, weshalb gute Kommunikationsfähigkeiten von Vorteil sind.
  • Pragmatischer Beratungsansatz: Ein guter Informationssicherheitsberater zeichnet aus, dass er sich mit den Bedürfnissen, Erwartungen, Prioritäten des Unternehmens auseinandersetzt und wirtschaftliche Aspekte bei der Umsetzung berücksichtigt.
  • Erreichbarkeit: Es ist wichtig, dass Ihnen Ihr externer Informationssicherheitsbeauftragter bei etwaigen Sicherheitsverletzungen auch kurzfristig als Ansprechpartner zur Verfügung steht, um IT-Unterbrechungen kurz zu halten und etwaige gesetzlichen Meldefristen einhalten zu können.
  • Sympathie: Auch die Chemie muss stimmen für eine gute Zusammenarbeit. Ein sympathischer Informationssicherheitsbeauftragter ist leicht zugänglich, offen für Fragen und Anliegen, und schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Das Vertrauen und die Sympathie zwischen dem Unternehmen und dem IT-Sicherheitsberater bilden eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

FAQ externer Informationssicherheitsbeauftragter

Warum ist IT-Sicherheit im Unternehmen wichtig?

Cyber-Attacken wie Ransomware-Angriffe, Datenschutzverletzungen und IT-Unterbrechungen sind die größte Sorge für Unternehmen weltweit. Die direkten finanziellen Folgen einer Cyberattacke sind beträchtlich: Die durchschnittlichen Kosten für die Bereinigung eines Ransomware-Angriffs belaufen sich in kleineren und mittleren Unternehmen auf 1,4 Mio. US-Dollar. Laut dem Allianz Risk Barometer im Jahr 2024 werden Cybervorfälle als TOP Geschäftsrisiko angesehen.

Was sind mögliche Bedrohungen für die Informationssicherheit in unserem Unternehmen?

Typische Sicherheitsbedrohungen gefährden die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und sind beispielsweise Datendiebstahl, Mangelndes Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter, Datendiebstahl, Software-Manipulation, Software-Fehler, Unberechtigter Zugang, Hardware-Ausfall, Stromausfall, Malware,Trojaner, Phishing-Mails, oder Social-Engineering-Attacken.

Wer könnte eine Cyberattacke auf unser Unternehmen verüben?

Angreifer sind heute nicht mehr nur vereinzelte Hacker, die aus Neugier oder Abenteuerlust in Unternehmensnetzwerke eindringen. Stattdessen gibt es eine Vielzahl von Akteuren, die aus unterschiedlichsten Motiven handeln. Dahinter können auch professionelle Hacker, staatliche Dienste bzw. Geheimdienste oder Personen aus dem Konkurrenz- oder Wettbewerbsumfeld sein.

Was sind häufige IT-Sicherheits-Schwachstellen in Unternehmen?

Die Informationssicherheit eines Unternehmens kann durch eine Vielzahl von Schwachstellen gefährdet werden, die häufig auf mangelnde Sorgfalt oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen sind. Dazu zählen: schwache Passwörter, nicht entzogene Benutzerrechte z.B. von ehemaligen Mitarbeitern, unvollständige Backups, falsche Konfigurationen und Fehler im Softwaredesign, Unkenntnis von Sicherheitsrisiken der eigenen Mitarbeiter, fehlgerichtete Security-Richtlinien.

Was ist ein Informationssicherheits-Managementsystem?

Ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) ist die Aufstellung von Verfahren und Regeln innerhalb einer Organisation, die dazu dienen, die Informationssicherheit dauerhaft zu definieren, zu steuern, zu kontrollieren, aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern. Je nach Branche und Gesetz muss ein Unternehmen ein zertifiziertes ISMS betreiben.

Benötigt mein Unternehmen eine Software für die Umsetzung unseres Sicherheitskonzepts?

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einsatz einer speziellen Software zur Informationssicherheit in der Regel nicht. Unternehmen müssen jedoch durch gesetzliche Vorgaben wie die DSGVO und IT-Sicherheitsgesetze geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Informationssicherheit zu gewährleisten. Dies wird häufig durch den Einsatz entsprechender Sicherheits-Software unterstützt.

Welche Aufgaben übernimmt ein Informationssicherheitsbeauftragter?

Ein Informationssicherheitsbeauftragter ist verantwortlich für die Entwicklung, Implementierung und Überwachung von Maßnahmen zum Schutz der Unternehmensinformationen. Er sorgt für die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien, führt Risikoanalysen durch und schult Mitarbeitende in sicherheitsrelevanten Themen. Ziel ist es, Datenverluste, Sicherheitsverletzungen und Cyberangriffe zu verhindern.

Welche Gesetze sind bei der Umsetzung von Informationssicherheit und IT-Sicherheit relevant?

Wichtige Gesetze zur IT- und Informationssicherheit umfassen das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG 2.0) und das BSI-Gesetz (BSIG), die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu hohen Sicherheitsstandards verpflichten, sowie die NIS-2-Richtlinie als EU-weite Norm für Netz- und Informationssicherheit. Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten, während das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das TTDSG Sicherheitsvorgaben für Telekommunikations- und digitale Dienste enthalten. Der Cyber Resilience Act zielt zusätzlich darauf ab, Sicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte in der EU festzulegen und Risiken zu minimieren.

Kann ich die Informationssicherheit meines Unternehmens zertifizieren?

Für viele Unternehmen ist der Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems nicht gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb spielen Zertifizierungen. Neben Gesetzen eine wichtige Rolle. Unternehmen können ihren Kunden, Investoren oder Partnern durch eine Zertifizierung nach ISO 27001, BSI-Grundschutz, TISAX, etc zeigen dass sie einen gewissen Sicherheitsstandard einhalten.

Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft Unternehmen aus 18 Sektoren, die in den Anhängen I und II detailliert beschrieben sind. Darunter unter anderem Energie, Transport und Verkehr, Bankensektor, Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung, Abwasserwirtschaft, Digitale Infrastruktur, IKT, Raumfahrt, Betreiber kritischer Anlagen.

Welche Maßnahmen müssen unter NIS 2 zwingend umgesetzt werden?

Die von NIS-2 betroffenen Unternehmen müssen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass die IT-Sicherheit und der Schutz vor Cyberangriffen gewährleistet sind. Dazu zählen Etablierung eines Risikomanagement, Incident-Response Management, Back-Up-Konzept, Notfallmanagement, Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), Sicherer On- und Off-boarding-Prozess, Vulnerability und Patch-Management, Strukturierter IT-Einkaufsprozess, Registrierung bei dem Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) bzw. der zuständige Behörde

Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung von NIS2?

Die Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie kann schwerwiegende Folgen haben. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder mindestens zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes

Was sind die Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Informationssicherheitsbeauftragten?

Bei einem internen Informationssicherheitsbeauftragten überträgt der Geschäftsführer einem Arbeitnehmer des Unternehmens die Aufgabe des ISB. Demgegenüber arbeitet der externe Informationssicherheitsbeauftragte auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages für das verantwortliche Unternehmen. Die Entscheidung zwischen einem internen und einem externen Informationssicherheitsbeauftragten richtet sich nach den individuellen Anforderungen und den internen Ressourcen Ihres Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen mit begrenzten Ressourcen profitieren in der Regel von den Vorteilen eines externen ISBs. Externe Expertise und die Möglichkeit, die Kosten transparent zu planen, sind hier besonders relevant.

Kontaktieren Sie uns!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit.

Ihr Ansprechpartner

Yanick Röhricht LL.M.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)

ALPHATECH
Consulting GmbH

Querstraße 2
65203 Wiesbaden

Telefon

+49 611 445 010 04

Wir arbeiten zertifiziert

Social Media