externer informationssicherheitsbeauftragter
Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) stehen Ihnen bei allen Fragen der Informationssicherheit zur Seite. Die ganzheitliche IT-Sicherheitsberatung von ALPHATECH bietet Ihnen flexible und maßgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung der Informationssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen und große Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf.
Unser Angebot:
ISB STARTER
ab 399 € / Monat
Pauschalpreis für Ihren ext.
Informationssicherheitsbeauftragten
IT-Security-Audit (IST-Analyse)
Risiko-Bewertung
Erhalt einer IT-Sicherheitsstrategie
Erstellung eines Maßnahmenplans (ISMS)
Implementierungs-Support
ISB PREMIUM
für Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf
ab 799 € / Monat
Pauschalpreis für Ihren ext.
Informationssicherheitsbeauftragten
IT-Security-Audit (IST-Analyse)
Risiko-Bewertung
Erhalt einer IT-Sicherheitsstrategie
Erstellung eines Maßnahmenplans (ISMS)
Intensiver Implementierungs-Support
24/7 Support bei Sicherheitsvorfällen
2 Mitarbeiterschulungen jährlich
Ihre Vorteile mit einem externen Informationssicherheitsbeauftragten von ALPHATECH
Haben Sie spezielle Fragen oder sind Sie nicht sicher, welches Paket zu Ihnen passt?
Senden Sie mir eine kurze Nachricht und lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren externen Informationssicherheitsbeauftragten.
Ihr Ansprechpartner
Yanick Röhricht LL.M.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)
Gründe, warum mein Unternehmen einen externen Informationssicherheitsbeauftragten benennen sollte?
Gesetzliche Pflichten zur Umsetzung von Informationssicherheit
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht bzw. aktualisiert, die sich direkt mit der Informationssicherheit im Unternehmen befassen. Die Informationssicherheitsgesetze umfassen insbesondere das IT-Sicherheitsgesetz, die KRITIS-Verordnung, den Cyber Resilience Act, die NIS-Richtlinie, NIS-2 Umsetzungsgesetz, das TDDDG und die DSGVO.
Wichtig: Nicht jedes Gesetz ist für jedes Unternehmen einschlägig.
In einem kostenlosen Erstgespräch sprechen wir über Ihren Bedarf und finden heraus, welche IT-Sicherheitsgesetze für Ihr Unternehmen einschlägig sind!
Was sind die Aufgaben im Informationssicherheitsmanagement?
- Ermittlung der IST-Situation im Unternehmen
- Feststellung der relevanten IT-Sicherheitsgesetze
- Entwicklung einer Sicherheitsstrategie unter technischen Aspekten
- Empfehlen, Umsetzen, Überwachen von Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Informationssicherheit
- Erkennung und Bewertung von Sicherheitsvorfällen und Cyberattacken
- Etablierung eines IT-Risikomanagements
- Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
- Erstellung von Backup-Konzepten
- Erstellung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
- Notfallmanagement und Krisenkommunikation
- Durchführung interner Audits und Begleiten bei Zertifizierungsaudits
- Notfall- und Krisenmanagement
Vorteile eines externen Informationssicherheitsbeauftragten
- Unterstützung bei allen Aufgaben im Informationssicherheitsmanagement
- Vermeidung von IT- und Betriebsunterbrechungen
- Vermeidung von Haftungsrisiken
- Technisches Verständnis
- Juristische Expertise
- Akzeptanz und Neutralität
- Verfügbarkeit
- Geringere und planbare Kosten
- Keine Interessenskonflikte
- Schonung interner personeller Ressourcen
- Haftungsvermeidung
Ihr Weg zum externen Informationssicherheitsbeauftragten
- Kostenloses Erstgespräch
- Individueller Vertrag
- Informationssicherheits-Audit
- IT-Sicherheitsstrategie inkl. konkreter Handlungsempfehlungen
- Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen
Externer Informationssicherheitsbeauftragter Kosten
UNVERBINDLICHES UND KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH VEREINBAREN
Pflichten unter NIS2:
NIS-2 definiert den europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Cybersicherheit. Die NIS-2-Richtlinie bzw. das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz legt Mindeststandards im Bereich der Informationssicherheit für schätzungsweise 30.000 – 40.000 betroffene Unternehmen in Deutschland fest. Die von NIS-2 betroffenen Unternehmen müssen ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) implementieren. Dazu gehören sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen, die sicherstellen, dass die IT-Sicherheit und der Schutz vor Cyberangriffen gewährleistet sind. Dazu gehören unter anderem:
- IT-Risikomanagementsystem zur Erkennung von Bedrohungen und Schwachstellen
- Registrierung beim BSI bzw. der zuständigen Behörde
- Sicherheits-Vorfallmanagement zur fristgerechten Meldung von Sicherheitspannen
- Sicherung der Daten durch Back-Up-Plan
- Business Continuity: Notfallmanagement und -kommunikation
- IT-Awareness-Schulungen
- Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
- Sicherer On- und Off-boarding-Prozess
- Strukturierter IT-Einkaufsprozess
- Patch- und Schwachstellenmanagement (Cyberhygiene)
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten?
Tipps zur Auswahl eines Informationssicherheitsbeauftragten
Unternehmen können bei dem Thema Informationssicherheit mit der Geschwindigkeit der Angreifer nicht mithalten. Damit das Thema IT-Sicherheit strukturiert umgesetzt werden kann, wird die Benennung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten im Unternehmen immer wichtiger. Einen guten externen Informationssicherheitsbeauftragten zeichnen insbesondere die folgenden Eigenschaften aus:
- Fachwissen: Die umfassende Fachkunde auf dem Gebiet der Informationssicherheit ist unerlässlich. Hierzu bedarf es technischer, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher Kenntnisse.
- Praktische Erfahrung: Umfassende Erfahrung im praktischen Bereich ist wichtig. Ein erfahrener IT-Sicherheitsberater orientiert sich an den unternehmerischen Zielen und berücksichtigt die Besonderheiten Ihrer Branche.
- Kommunikationsfähigkeiten: Im beruflichen Alltag muss sich der IT-Sicherheitsbeauftragte nicht nur mit den Ungenauigkeiten der IT-Sicherheitsgesetze herumschlagen. Es gehört auch zu seiner Aufgabe, die oftmals unbekannten IT-Security Themen in verständlicher Sprache an die Geschäftsleitung zu kommunizieren, weshalb gute Kommunikationsfähigkeiten von Vorteil sind.
- Pragmatischer Beratungsansatz: Ein guter Informationssicherheitsberater zeichnet aus, dass er sich mit den Bedürfnissen, Erwartungen, Prioritäten des Unternehmens auseinandersetzt und wirtschaftliche Aspekte bei der Umsetzung berücksichtigt.
- Erreichbarkeit: Es ist wichtig, dass Ihnen Ihr externer Informationssicherheitsbeauftragter bei etwaigen Sicherheitsverletzungen auch kurzfristig als Ansprechpartner zur Verfügung steht, um IT-Unterbrechungen kurz zu halten und etwaige gesetzlichen Meldefristen einhalten zu können.
- Sympathie: Auch die Chemie muss stimmen für eine gute Zusammenarbeit. Ein sympathischer Informationssicherheitsbeauftragter ist leicht zugänglich, offen für Fragen und Anliegen, und schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Das Vertrauen und die Sympathie zwischen dem Unternehmen und dem IT-Sicherheitsberater bilden eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
FAQ externer Informationssicherheitsbeauftragter
Warum ist IT-Sicherheit im Unternehmen wichtig?
Was sind mögliche Bedrohungen für die Informationssicherheit in unserem Unternehmen?
Wer könnte eine Cyberattacke auf unser Unternehmen verüben?
Was sind häufige IT-Sicherheits-Schwachstellen in Unternehmen?
Was ist ein Informationssicherheits-Managementsystem?
Benötigt mein Unternehmen eine Software für die Umsetzung unseres Sicherheitskonzepts?
Welche Aufgaben übernimmt ein Informationssicherheitsbeauftragter?
Welche Gesetze sind bei der Umsetzung von Informationssicherheit und IT-Sicherheit relevant?
Wichtige Gesetze zur IT- und Informationssicherheit umfassen das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG 2.0) und das BSI-Gesetz (BSIG), die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu hohen Sicherheitsstandards verpflichten, sowie die NIS-2-Richtlinie als EU-weite Norm für Netz- und Informationssicherheit. Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten, während das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das TTDSG Sicherheitsvorgaben für Telekommunikations- und digitale Dienste enthalten. Der Cyber Resilience Act zielt zusätzlich darauf ab, Sicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte in der EU festzulegen und Risiken zu minimieren.
Kann ich die Informationssicherheit meines Unternehmens zertifizieren?
Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Welche Maßnahmen müssen unter NIS 2 zwingend umgesetzt werden?
Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung von NIS2?
Was sind die Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Informationssicherheitsbeauftragten?
Kontaktieren Sie uns!
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit.
Ihr Ansprechpartner
Yanick Röhricht LL.M.
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)
ALPHATECH
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Querstraße 2
65203 Wiesbaden
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