Externer Datenschutz-Beauftragter

Wir sorgen für einen effizienten und pragmatischen Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie auf dem Weg zu Ihrer Datenschutz-Compliance. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Datenschutz zur Seite und helfen Ihnen beim Aufbau eines praxisgerechten Datenschutz-Managementsystems ohne unangemessenen bürokratischen Aufwand. Bei der Umsetzung der DSGVO behalten wir Ihre unternehmerischen Ziele und die Besonderheiten Ihrer Branche im Blick. 

Sie haben noch keinen externen Datenschutzbeauftragten bestellt? Sie wollen sichergehen, dass Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz bestmöglich aufgestellt ist?
Oder möchten Sie das Risiko von Bußgeldern und Abmahnung wegen Verstößen gegen die DSGVO reduzieren?

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein unabhängiger Experte, der von einem Unternehmen für den betrieblichen Datenschutz beauftragt wird. Er hat insbesondere die Aufgaben, auf die Umsetzung der DSGVO und sonstige gesetzliche Datenschutzbestimmungen hinzuwirken und Datenschutzverletzungen im Unternehmen zu vermeiden. Im Gegensatz zum angestellten internen DSB, arbeitet der externe Datenschutzbeauftragte als externer Dienstleister auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages für das verantwortliche Unternehmen.

Sie haben noch keinen Datenschutzbeauftragten bestellt? Sie wollen sichergehen, dass Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz bestmöglich aufgestellt ist?
Oder Sie möchten das Risiko von Bußgeldern und Abmahnung wegen Verstößen gegen die DSGVO reduzieren? 

Externe Datenschutzbeauftragte an einem Bildschirm am Arbeiten.

Unser Angebot

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Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten

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Erfahrene Juristen

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IT-Spezialisten

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Persönlicher Ansprechpartner

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Rechtliche Absicherung

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Transparente Kosten

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Branchenerfahrung

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24/7 – zuverlässige Soforthilfe bei Fragen zum Datenschutz

Bedeutung der DSGVO für Unternehmen

 

Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, unerlässlich. Verstöße gegen die DSGVO können nicht nur zu hohen Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner schädigen. Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Ihr Unternehmen dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Durch die Planung und Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems stellt der externe Datenschutzbeauftragte sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO erfüllt und das Haftungsrisiko minimiert wird.

 

Ihr Weg zum externen Datenschutzbeauftragten

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1. Kennenlernen

Wir lernen uns unverbindlich kennen und verschaffen uns einen Überblick über Ihre aktuellen Herausforderungen und Erwartungen.
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2. Vertragsschluss

Dürfen wir Ihnen ein Angebot zukommen lassen? Dann erhalten Sie von uns ein auf Ihre Bedürfnisse passendes Angebot.

3. Datenschutz-Ist-Analyse

Wir ermitteln im Rahmen der Ist-Analyse den Status zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen und finden heraus, welchen konkreten Beratungsbedarf Sie haben.

4. Auftaktgespräch

Auf Grundlage Ihres Umsetzungsstatus und Ihrer Ziele planen wir im Rahmen des Auftaktgesprächs die weitere Vorgehensweise.

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5. Umsetzung der Datenschutz-Strategie

Auf Grundlage der gemeinsam abgestimmten Vorgehensweise beginnen wir mit der Umsetzung der datenschutzrelevanten Maßnahmen.
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6. Datenschutz-Management

Nach Abschluss der Erst-Implementierung beobachten wir für Sie die gesetzlichen und behördlichen Entwicklungen in der Datenschutzpraxis und halten Sie stets auf dem aktuellen Stand
Externe Datenschutzbeauftragte vor Laptop

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Der externe Datenschutzbeauftragte bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber internen Datenschutzbeauftragten. Einer der Hauptvorteile ist die objektive Sichtweise auf den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Externe Berater im Datenschutz bringen umfassende Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit, was eine branchenspezifische und ganzheitliche Betrachtung der Datenschutzanforderungen ermöglicht.

Sie sind stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben und bieten eine umfassende Datenschutzberatung, die auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Die Anstellung eines externen Datenschutzbeauftragten hilft dabei, interne Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten sicherzustellen.

Externer Datenschutzbeauftragter günstiger als interner betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist oftmals die günstigere Alternative. Die Kosten für einen internen Datenschutzbeauftragten fallen in der Regel deutlich höher aus und setzen sich unter anderem aus Kosten für regelmäßige Aus- und Weiterbildungen sowie dem Lohn für die Tätigkeit als DSB zusammen. Hinzu kommt, dass externe Datenschutzberater keinem Interessenkonflikt ausgesetzt sind und aufgrund der Spezialisierung über eine bessere Fachkenntnis verfügen. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist hingegen nicht nur mit Fragen zur DSGVO, sondern auch mit den ihm zugewiesenen betrieblichen Aufgaben konfrontiert.

Kosten externer Datenschutzbeauftragter

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten hängen vom Beratungsbedarf des Unternehmens ab. Dies wiederum ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Unternehmensgröße, Anzahl der Gesellschaften und Standorte, DSGVO-Umsetzungsstatus, dem gewünschten Beratungsumfang. Um den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden, bieten wir Ihnen drei verschiedene Beratungspakete an.

Sollte keines der Pakete zu Ihren Bedürfnissen passen, erstellen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

Externer Datenschutzbeauftragter ab 129€ im Monat

UNVERBINDLICHES UND KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH VEREINBAREn

Tipps zur Auswahl eines Datenschutzbeauftragten

Nahezu jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten und die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten wird für Unternehmen immer wichtiger. Bei der Auswahl eines externen Datenschutzbeauftragten sollten Sie nicht nur auf den gesetzlich geforderten Fachkunde-Nachweis achten. Insbesondere die folgenden Eigenschaften zeichnen einen guten, externen Datenschutzberater aus:

 

  • Fachwissen: Die umfassende Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und ist unerlässlich. Um die gesetzlich geforderte Fachkenntnis zu erfüllen, bedarf es rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und technischer Kenntnisse.
  • Praktische Erfahrung: Ein erfahrener Datenschutzberater orientiert sich an den unternehmerischen Zielen und berücksichtigt die Besonderheiten Ihrer Branche.
  • Kommunikationsfähigkeiten: Im beruflichen Alltag muss sich der Datenschutzbeauftragte nicht nur mit den Ungenauigkeiten der DSGVO herumschlagen. Es gehört auch zu seiner Aufgabe, die oftmals unbeliebten Datenschutzthemen zu besprechen, weshalb gute Kommunikationsfähigkeiten von Vorteil sind.
  • Pragmatischer Beratungsansatz: Einen guten Datenschutzbeauftragten zeichnet aus, dass er sich mit den Bedürfnissen, Erwartungen, Prioritäten des Unternehmens auseinandersetzt und wirtschaftliche Aspekte bei der Umsetzung der DSGVO berücksichtigt.
  • Erreichbarkeit: Es ist wichtig, dass Ihnen Ihr Datenschutzberater bei etwaigen Datenschutzverletzungen auch kurzfristig als Ansprechpartner zur Verfügung steht, um die gesetzlichen Meldefristen einhalten zu können.
  • Sympathie: Auch die Chemie muss stimmen für eine gute Zusammenarbeit. Ein sympathischer Datenschutzbeauftragter ist leicht zugänglich, offen für Fragen und Anliegen, und schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Das Vertrauen und die Sympathie zwischen dem Unternehmen und dem Datenschutzbeauftragten bilden eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und eine effektive Umsetzung des Datenschutzes.

Individuelle Datenschutzlösungen für Ihr Unternehmen

Jedes Unternehmen hat individuelle Anforderungen an den Datenschutz, die von verschiedenen Faktoren wie Branche, Unternehmensgröße und Art der Datenverarbeitung abhängen. Unsere externen Datenschutzbeauftragten bieten persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Von der Erstellung von Datenschutzdokumenten bis hin zur Beratung in komplexen Fragen des Datenschutzes – wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und sich gleichzeitig auf das Kerngeschäft konzentrieren kann.

Unsere externen Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie nicht nur bei der Entwicklung und Implementierung Ihrer individuellen Datenschutzstrategie, sondern auch bei den regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen Ihres Datenschutz-Managementsystems. Dies umfasst die Bewertung von Datenschutzrisiken, die Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzrichtlinien, sowie die Schulung von Mitarbeitern, um ein kontinuierlich hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten:

Bei einem internen Datenschutzbeauftragten überträgt der Geschäftsführer einem Arbeitnehmer des Unternehmens die Aufgabe des DSB. Demgegenüber arbeitet der externe Datenschutzbeauftragte auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages für das verantwortliche Unternehmen.

Die Entscheidung zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten richtet sich nach den individuellen Anforderungen und den internen Ressourcen Ihres Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen mit begrenzten Ressourcen und weniger komplexen Datenschutzanforderungen profitieren in der Regel von den Vorteilen eines externen DSBs. Externe Expertise und die Möglichkeit, die Kosten transparent zu planen, sind hier besonders relevant. Größere Unternehmen oder solche mit spezifischen Branchenanforderungen bevorzugen möglicherweise einen internen DSB.

Die Wahl eines Datenschutzbeauftragten ist eine wichtige Entscheidung für Ihr Unternehmen. Eine sorgfältige Analyse der Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens sowie die Berücksichtigung des Leistungsprofils des DSBs, können Ihnen helfen, die richtige Wahl zu treffen.

Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten:

1. Fachliche Qualifikation

Kein kostenintensiver Zeit- und Schulungsaufwand bis zur Erlangung der fachlichen Qualifikation erforderlich.

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Externer DSB

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Interner DSB

2. Kein Kündigungsschutz

Der interne Datenschutzbeauftragte besitzt einen mit den von Betriebsräten vergleichbaren besonderen Kündigungsschutz.

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Interner DSB

3. Kalkulierbare Kostenstruktur

Unsere Kostenkalkulation bietet Ihnen klare Transparenz und Planungssicherheit.

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Interner DSB

4. Freihaltung interner Ressourcen

Unsere personellen Ressourcen reduzieren den internen Zeitaufwand auf ein Minimum.

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Interner DSB

5. Erfahrung aus anderen Unternehmen

Erfahrungen aus anderen Unternehmen bieten Vergleichsmöglichkeiten und praxisnahe Lösungen.

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Interner DSB

6. Kenntnis über betriebliche Prozesse

Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich erst in betriebliche Prozesse einarbeiten.

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Externer DSB

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Interner DSB

7. Neutrale Position

Neutrale Position führt häufig zu einer höheren Akzeptanz und hilft z. B. beim Vermitteln zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Mitarbeitern.

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Externer DSB

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Interner DSB

8. Unvoreingenommene Herangehensweise

Beim externen Datenschutzbeauftragten wird das Risiko von Betriebsblindheit vermieden.

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Interner DSB

9. Permanente Verfügbarkeit

Ein interner Datenschutzbeauftragter steht im Falle von Krankheit oder Urlaub nicht immer zur Verfügung. Unsere externen Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen z. B. bei Datenpannen auch am Wochenende oder Feiertagen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Externer DSB

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Interner DSB

Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Unternehmen in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten benennen (§ 38 BDSG). Bei der Bemessung der Anzahl der Beschäftigten werden Voll- und Teilzeitkräfte, Leiharbeitnehmer, Auszubildende, freie Mitarbeiter und Praktikanten sowie Beschäftigte im Home-Office oder in der Telearbeit berücksichtigt. Wichtig dabei ist, dass die Mitarbeiter regelmäßig und automatisiert Daten verarbeiten. Dies liegt zum Beispiel bereits dann vor, wenn die Person Zugang zu E-Mail-Systemen oder anderen Softwareprogrammen im Bereich Buchhaltung, Marketing oder dem Sales-Bereich hat.

Auch unterhalb der 20-Personen-Schwelle ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens darin besteht, regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten zu beobachten, zum Beispiel: Adresshandel, Markt- und Meinungsforschung, datengesteuerte Marketingaktivitäten auf Basis detaillierter Kunden- und Interessentenprofile, Auskunfteien z. B. Scoring zu Zwecken der Kreditvergabe oder Versicherungsprämien, Standortverfolgung, Daten in Alltagsgegenständen (z. B. smarte Home-fähige Geräte). Wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden, wie Gesundheitsdaten, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Wann ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen?

In der Regel muss ein Unternehmen bereits ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die Benennungspflicht greift auch unterhalb von 20 Mitarbeitern, wenn Unternehmen besonders riskante Datenverarbeitungen vornehmen.

Muss ein Unternehmen auch bei weniger als 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann auch bei weniger als 20 Mitarbeitern gegeben sein, wenn ein Unternehmen regelmäßig und systematisch umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten vornimmt oder besonders sensible Daten verarbeitet. Dies gilt insbesondere, wenn die Verarbeitung besonderer Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, oder wenn die automatisierte Verarbeitung von Daten ein Kerngeschäft ist. Ein Unternehmen, das Fingerabdrucksensoren zur Zutrittskontrolle in bestimmten Arbeitsbereichen einsetzt, stellt ein Beispiel für besonders risikoreiche Datenverarbeitungen dar. In einem solchen Fall wäre wahrscheinlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, und dementsprechend müsste gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BDSG ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Hingegen dienen Auskunfteien oder Bewertungsportale beispielhaft für Unternehmen, bei denen die Datenverarbeitung das Kerngeschäft darstellt.

Wofür benötige ich einen externen Datenschutzbeauftragten?

Die Einsetzung eines externen Datenschutzbeauftragten unterstützt Unternehmen dabei, Datenschutz im Unternehmen effektiv zu managen. Dies reduziert das Haftungsrisiko für Unternehmen im Falle von Datenschutzverletzungen. Externe Datenschutzbeauftragte bringen oft spezialisiertes Wissen und Erfahrung mit und können objektive Bewertungen und Empfehlungen abgeben, ohne von internen Unternehmensdynamiken beeinflusst zu werden.

Was zählt zu den besonders sensiblen Daten?

Besonders sensible Daten sind personenbezogene Daten, die aufgrund ihrer Natur ein höheres Risiko für die Privatsphäre der betroffenen Person darstellen. Dazu zählen Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.

Welche Voraussetzungen muss der Datenschutzbeauftragte erfüllen?

Die wichtigsten Voraussetzungen eines Datenschutzbeauftragten sind:

    • Berufliche Qualifikation (Fachwissen im Datenschutzrecht)
    • Praktische Erfahrungen und Fachkunde in der Datenschutzpraxis
    • Juristische Kenntnisse
    • Technische Kenntnisse
    • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
    • Unabhängigkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Kommunikationsfähigkeiten

IT-Sicherheit und der Datenschutz im Unternehmen

Ein wesentlicher Aspekt des Datenschutzes im Unternehmen ist die IT-Sicherheit. Als externer Datenschutzbeauftragter, der in Ihrem Unternehmen tätig ist, verstehen wir die untrennbare Verbindung zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit.

Für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes ; ist es ebenso entscheidend, die Sicherheit der IT-Systeme zu gewährleisten, um personenbezogene Daten effektiv zu schützen (Art. 32 DSGVO).

Unsere Rolle als externer Berater im Datenschutz umfasst die Empfehlung und Implementierung von empfohlenen Maßnahmen, die nicht nur den Datenschutz, sondern auch die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen stärken.

Echte Lösungen für Datenschutz und IT-Sicherheit erfordern eine umfassende und persönliche Beratung, die über die Grundlagen hinausgeht. Wir bieten nicht nur Unterstützung im Bereich des Datenschutzes, sondern auch Expertise und Beratung in Fragen der IT-Sicherheit. Denn durch unsere langjährige Erfahrung als Datenschutzberater wissen wir, dass ein wirksamer Datenschutz nur in einer sicheren IT-Umgebung möglich ist.

Um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit zu erfahren und wie diese Ihre Datenschutzstrategie ergänzen können, besuchen Sie unsere Leistungsseite zu IT-Sicherheit. Dort finden Sie detaillierte Informationen und Beratungsangebote, die speziell darauf ausgerichtet sind, Ihre IT-Infrastruktur zu sichern und den Datenschutz in Ihrem Unternehmen auf das nächste Level zu heben.

Kontaktieren Sie uns!
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit.

Ihr Ansprechpartner

Yanick Röhricht LL.M.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)

ALPHATECH
Consulting GmbH

Querstraße 2
65203 Wiesbaden

Telefon

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