EU Vertreter nach DSGVO

EU-Vertreter nach Dsgvo

Ihr Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, bietet aber Produkte und Dienstleistungen für Personen in der EU an und/oder überwacht deren Verhalten systematisch? Dann gilt für Sie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Sie müssen einen EU-Vertreter nach DSGVO beauftragen.

 

Unser Angebot: EU-Vertreter nach DSGVO ab €99

Mit Datenschutz-Fachwissen und technischem Verständnis sind wir Ihr Vertreter in der Europäischen Union. Unsere EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO unterstützen Sie bei der Einhaltung der Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Rechtsanwälte und IT-Experten stehen Ihnen bei allen Fragen des Datenschutzes zur Seite.

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Sie benötigen eine EU-Vertreter nach oder haben einen besondere Handlungsbedarf im Datenschutz? 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch!

geeignet für:

Einzelunternehmen

Start-Ups

Vereine

Kleine und mittelständische Unternehmen

Konzerne

Zertifizierte datenschutzexperten:

Wir sind ausgebildete Juristen und IT-Fachkräfte mit Schwerpunkt im Datenschutz und Informationssicherheit. Alle unsere EU-Vertreter nach DSGVO sind zertifiziert und besitzen eine umfassende Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Unser Angebot zur Benennung eines EU-Vertreter nach DSGVO kombiniert Fachkunde im Datenschutzrecht mit rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und technischen Kenntnissen.

 

 

Unkomplizierte einhaltung der eu-dsgvo:

Unser EU-Vertreter Angebot hilft Ihnen bei der Einhaltung der für Sie relevanten DSGVO-Vorschriften. Wir bieten praxisbewährte Lösungen und berücksichtigen Ihre Unternehmensgröße und Branche. Unserer EU-Vertreter behalten Ihre unternehmerischen Ziele im Blick und vermeiden unangemessenen bürokratischen Aufwand. Mit der Analyse Ihres Internetauftritts und im Rahmen von Remote-Meetings lassen sich alle Fragen zum Datenschutz klären.

DDG und TDDDG

EU-Vertreter Kosten: transparenz

Die Kosten für einen EU-Vertreter  nach Art. 27 DSGVO werden Ihnen gegenüber transparent dargestellt, damit Sie sicher für die Zukunft planen können. Unser Datenschutz Angebot enthält keine versteckten Kosten. In unserem EU-Vertreter Angebot schaffen wir alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union ab 99€ im Monat.

 

Unser EU-Vertreter angebot:

  • Kostenloses Erstgespräch
  • Wahrnehmung der Rolle eines EU-Vertreters gemäß Artikel 27 GDPR
  • Ansprechpartner für die Kommunikation mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden
  • Anlaufstelle für betroffene Personen in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
  • Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen
  • Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Fester Ansprechpartner und Datenschutzberater in allen DSGVO-Fragen 
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen

Unser Angebot:

N

Benennung zum EU-Vertreter nach DSGVO

N

Fester Ansprechpartner für DSGVO-Fragen 

N

Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden 

N

Erstellung von Datenschutzerklärungen 

N

Ansprechpartner für betroffene Personen 

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Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten 

EU Vertreter

für Nicht-EU-Unternehmen

ab 99 €

monatlich

N

Erfüllung aller DSGVO-Pflichten 

N

Fester Ansprechpartner 

N

Datenschutz E-Mail-Adresse 

N

Jahresvertrag 

N

Keine versteckten Kosten 

Unverbindliches und kostenloses erstgespräch

Wozu benötigt unser Unternehmen einen EU-Vertreter nach DSGVO?

Ihr Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, bietet aber Produkte und Dienstleistungen für Personen in der EU an und/oder überwacht deren Verhalten systematisch? Dann muss Ihr Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten und Sie müssen einen EU-Vertreter DGVO buchen. Im Ergebnis müssen Sie als Unternehmen mit Ansässigkeit in einem Drittstaat, z.B. USA, China, Kanada, Israel, etc. die Europäische Datenschutz-Grundverordnung beachten. Die Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters nach DSGVO gilt dann, wenn Sie betroffenen Personen innerhalb der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten.

 

gdpr eEu representative services
Externe Datenschutzbeauftragte vor Laptop

Was ist ein EU-Vertreter nach DSGVO?

Der EU-Vertreter vertritt Ihr im Drittstaat ansässiges Unternehmen in Bezug auf die jeweils nach der DSGVO obliegenden Pflichten. Der EU-Vertreter nach DSGVO repräsentiert Ihr Unternehmen und dient als zentrale Anlaufstelle für betroffene Personen und Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Der EU-Repräsentant beantwortet sämtliche Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Kunden und betroffenen Personen innerhalb der EU wird mit dem EU-Vertreter ein direkter Ansprechpartner bereitgestellt.

Welche DSGVO-Pflichten ergeben sich für Nicht EU-Unternehmen?

Richten Sie Ihr Waren- und Dienstleistungsangebot auf den Europäischen Markt aus oder überwachen Sie natürliche Personen in der EU, müssen Sie mit Ihrem Nicht EU-Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung einhalten (Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Als Folge ergibt sich für Sie einerseits die Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters. Andererseits müssen Sie mit Ihrem Nicht EU-Unternehmen die folgenden Datenschutz-Pflichten erfüllen:

 

1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeitn erstellen:

Sie müssen sämtliche datenschutzrelevante Geschäftsaktivitäten mit Bezug auf den EU-Markt dokumentieren und regelmäßig aktualisieren (Art. 30 Abs.1 und Abs. 2 DSGVO).

2. Datenschutzerklärung einbinden:

Sie sind verpflichtet, die in der EU befindlichen betroffenen Personen beim Kaufprozess mittels Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung zu informieren (Art. 13 DSGVO).

3. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) implementieren:

Sie müssen die Daten Ihrer Kunden und Nutzer mithilfe von Sicherheitsmaßnahmen schützen. Je nach Geschäftsmodell variieren die technischen und organisatorischen Maßnahmen: Firewalls, Endgeräte-Verschlüsselung, Passwortschutz, Multifaktor-Authentifizierung, Double-Opt-In-Verfahren, etc.

4. Einwilligungen dokumentieren:

Sie müssen die vom Kunden und Nutzer erteilten Einwilligung (systemseitig) dokumentieren, um der strengen Dokumentationspflicht der DSGVO Sorge zu tragen. Außerdem müssen alle Einwilligungserklärungen müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

5. Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern abschließen:

Soweit Sie für die marktortbezogenen Prozesse externe Dienstleister einsetzen und die Zugriff personenbezogene Daten erhalten, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden.

Unterliegen wir der Pflicht zur Benennung einen EU Vertreter nach Art. 27 DSGVO?

Ihr Unternehmen unterliegt der Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO, wenn es:

  1. Über keine Niederlassung in der Europäischen Union verfügt und
  2. Personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet und
  3. Seine Geschäftsaktivitäten auf den EU-Markt ausrichtet, insbesondere:
  4. das Anbieten von Waren und Dienstleistungen (und/oder)
  5. das Verhalten von in der EU befindlichen Personen beobachtet

Wenn die Kriterien erfüllt sind, sollten Sie ein EU-Vertreter DSGVO finden. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Pflicht zur Benennung einen EU-Repräsentanten DSGVO. Weitere Informationen zur Benennungspflicht und eine Darstellung anhand konkreter Beispiele und mehr über die Ausnahmen, erfahren Sie unserem Artikel zu EU Vertreter nach Art. 27 DSGVO.

Unterschied zwischen dem Datenschutzbeauftragten und einem EU-Vertreter

Ein EU-Vertreter ist nicht mit dem Datenschutzbeauftragten gleichzusetzen. Beide haben unterschiedliche Aufgaben und Pflichten: Ein Datenschutzbeauftragter ist unabhängig nicht weisungsgebunden. Der externe Datenschutzbeauftragte berät das Unternehmen in Datenschutzfragen und soll die Datenschutz-Compliance innerhalb der verantwortlichen Stelle fördern. Der EU-Vertreter GDPR ist eine Anlaufstelle, die dem Mandat und den Anweisungen des Verantwortlichen unterliegt. Er steht für Anfragen und Beschwerden zur Verfügung und kann Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungen dokumentieren.

Hinweisgeberschutz Datenschutz

FAQ EU Vertreter DSGVO

Welche Vorteile bringt die Bestellung eines EU Vertreter nach DSGVO?

Die Beauftragung eines EU-Vertreters hilft Ihnen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und damit Bußgelder und persönliche Haftung zu vermeiden. Darüber hinaus gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden in der Europäischen Union. Mit unserem Datenschutz-Wissen heben Sie sich von Ihrer Konkurrenz ab. Der Wettbewerbsvorteil hilft Ihnen nachhaltig bei der Positionierung am Europäischen Markt.

Wer kann als EU-Vertreter nach DSGVO beauftragt werden?

Unsere EU-Vertreter unterstützen Sie bei der Einhaltung aller DSGVO-Pflichten. Der EU-Vertreter beantwortet sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Datenverarbeitungen des außereuropäischen Unternehmens. Darüber hinaus erfüllt der EU-Repräsentant  folgende Aufgaben: Bewertung von Datenschutzvorfällen, Datenpannen, Datenschutzverletzungen, Bearbeitung von Betroffenenanfragen, Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, Erstellung von Datenschutzinformationen, Korrespondenz und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörden.

Wer kann als EU-Vertreter nach DSGVO beauftragt werden?

Als EU-Vertreter DSGVO kommt sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person in Betracht. Jedoch sollten Sie einen EU-Vertreter finden, der in einem der EU-Mitgliedstaaten niedergelassen ist. Das Gesetzt stellt zwar keine Mindestqualifikationen an den EU-Vertreter, aber er sollte über nachweisbares Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts verfügen. Schließlich drohen bei der falschen Beantwortung von Datenschutz-Anfragen hohe Bußgelder.

In welcher Form muss die Beauftragung des EU-Vertreters erfolgen?

Der EU-Vertreter DSGVO muss laut Gesetz ausdrücklich und schriftlich benannt werden. Eine mündliche Benennung ist nicht ausreichend, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Was ist die Datenschutz-Mail-Adresse?

Um Anfragen von betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden innerhalb der gesetzlichen Fristen beantworten zu können, stellen wir Ihnen während der Benennung des EU-Vertreters nach Artikel 27 DSGVO eine E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Was passiert bei fremdsprachigen Datenschutz-Anfragen?

Neben Ihrer persönlichen Datenschutz-E-Mail-Adresse  bieten wir Ihnen zu den üblichen Geschäftszeiten eine Hotline auf Deutsch und Englisch an, sodass auch internationale Anfragen beantwortet werden können. Darüber hinaus greifen wir auf ein umfangreiches Partnernetzwerk zurück, um auch Anfragen aus allen anderen europäischen Märkten in der jeweiligen Sprache, z.B. französisch, spanisch, italienisch etc. beantworten zu können.

Kontaktieren Sie uns!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Datenschutz und IT-SicherheiT.

Ihr Ansprechpartner

Yanick Röhricht LL.M.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (DGI)

ALPHATECH
Consulting GmbH

Querstraße 2
65203 Wiesbaden

Telefon

+49 611 445 010 04

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